Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die 1. Änderung zur Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2020 des Doppelhaushaltes 2019/2020.

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Sachdarstellung

Im Rahmen der Novellierung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 31.07.2019 und der Änderung der anzuwendenden Muster sind in der Satzung neben dem Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen auch die Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu berücksichtigen und auszuweisen.

 

Bei der 1. Nachtragssatzung sind die Auszahlungen für die planmäßigen Tilgungen in Höhe von 2.837.800 EUR nicht beim jahresbezogenen Saldo der laufenden Auszahlungen des Nachtragshaushaltes in Höhe von 114.162.300 EUR berücksichtigt worden. Unter Einbeziehung  der Auszahlungen für die planmäßige Tilgung erhöht sich der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen auf 117.000.100 EUR und verringert somit den jahresbezogenen Saldo von 4.145.100 EUR auf 1.307.300 EUR. Das Ministerium für Inneres und Europa erwartet eine Korrektur der 1. Nachtragssatzung und eine erneute Beschlussfassung durch die Bürgerschaft.     

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

2020

Finanzhaushalt

nein

2020

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.08.2020 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?VOLFDNR=1001366&VOLFDNR=1001366&selfaction=print