Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0294

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt,

das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zum Neubau einer Klinik für Abhängigkeitsrehabilitation, Gützkower Landstraße 69 herzustellen.

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Sachdarstellung

Auf dem Gelände der Johanna-Odebrecht-Stiftung in der Gützkower Landstraße soll eine weitere Klinik errichtet werden. Diese soll speziell der Abhängigkeitsrehabilitation dienen.

Das Gebäude soll dreigeschossig errichtet werden. Im Erdgeschoss sind Behandlungszimmer und diverse Gruppenräume vorgesehen. In den Obergeschossen sind insgesamt 40 Einzelzimmer und weitere Gruppenräume angeordnet.

 

Laut § 5 Abs. 5 Nr. 10 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der

Fassung der Satzung aus Beschluss B581-30/13 vom 25.02.2013 und der Änderungssatzung

aus Beschluss BV-V/07/0119-1 vom 16.12.2019 entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB der Hauptausschuss, wenn das Bauvorhaben einen anrechenbaren Bauwert von 1 Mio. Euro übersteigt. Das Vorhaben übersteigt die v.g. Bausumme.

Die Einreichung als Tischvorlage ist erforderlich, da der nächste Gremienlauf erheblich später (Hauptausschuss am 30.11.2020) ist. Durch eine Entscheidung am 30.11.2020 würde die Baumaßnahme deutlich verzögert und u.U. in die Frostperiode fallen. Dann könnte ein Baubeginn dieses Jahr unmöglich werden.

 

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, ein Bebauungsplan besteht nicht.

Gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

 

In der näheren Umgebung sind auf dem eigenen Grundstück bereits Kliniken, Rehabilitations-, Pflege- und Therapieeinrichtungen vorhanden. Die neue Klinik verstößt auch nicht gegen das Rücksichtnahmegebot. Im Ergebnis einer schalltechnischen Untersuchung sind zu den lärmzugewandten Seiten (Nord und Ost, Gelände des Bauhofes) jeweils Gruppenräume bzw. Flure und keine Schlafräume angeordnet.

Die vorhandenen Gebäude sind ein- und auch mehrgeschossig. Die vorgegebenen Bauhöhen auf dem Grundstück werden nicht überschritten. Die Bauweise als freistehendes Gebäude ist typisch in der Umgebung. Das Pflegeheim nimmt ebenfalls den östlichen Grundstücksbereich in Anspruch.

Somit sind die Zulassungskriterien aus dem § 34 Abs. 1 BauGB erfüllt und das gemeindliche Einvernehmen kann aus Sicht der Verwaltung hergestellt werden.

 

Hinweise: Die erforderlichen Stellplätze und Fahrradabstellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden.

Auf der Baufläche sind gesetzlich geschützte Bäume vorhanden. Zur Fällung der Bäume ist durch den Bauherrn ein begründeter Fällantrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu stellen. Die Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde erfolgt in einem Baugenehmigungsverfahren durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

X

 

 

Begründung::

Die hier vorgesehene bauliche Ergänzung eines Klinikgebäudes für Rehabilitation auf einer im Flächennutzungsplan dargestellten Sonderbaufläche „Medizin“ entspricht dem planerischen Ziel der vorbereitenden Bauleitplanung. Es verdichtet damit räumlich und funktionell nachvollziehbar das örtlich vorhandene Angebotsspektrum und wirkt insofern auch möglichen negativen Verkehrseffekten an peripherer gelegenen Standorten entgegen. Mit dem Bauvorhaben wird dem planerischen Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gefolgt und in diesem Sinne ein Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung geleistet.

Auf operativer Ebene bestehen in erster Linie negative Klimaauswirkungen in Bezug auf die abgängigen Bäume. Für die zu fällenden Bäume werden die Kompensationsmaßnahmen durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises V-G festgelegt. Alternativen zum Vorhabenstandort sind der Verwaltung nicht bekannt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.09.2020 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen