Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 105.2 – Steinbeckervorstadt/ Ost - wie folgt:

  1. Für den Bereich nordöstlich der Stralsunder Straße (Abgrenzung gem. Plan der Anlage 1) soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der städtebaulichen Ziele der Vorzugsvariante 1 des Masterplans Steinbeckervorstadt.
  2. Vor der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB sind vorbereitende Beteiligungswerkstätten durchzuführen. Die Öffentlichkeit soll damit aktiv über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in die Neugestaltung des Gebietes einbezogen und unterrichtet werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Sachdarstellung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 105.2 – Steinbeckervorstadt/ Ost - befindet sich zwischen der äußeren östlichen Grenze des Stadtteils “Steinbeckervorstadt“ und der Ladebower Chaussee.

Das Plangebiet grenzt im Norden an der südlichen Grenze der Gemeinde Neuenkirchen und der Ladebower Chaussee an. Im Osten wird es begrenzt durch die Ladebowe Chaussee und das Umfeld an der Salinenstraße. Im Süden verläuft die Plangrenze parallel zum Ryck (Teil der kommunalisierten Wasserfläche). Zweck der Planung ist es, das Gebiet unter Einbeziehung der städtebaulichen Ziele des Masterplans Steinbeckervorstadt aufzuwerten und mit Rücksicht auf Landschafts- und Umweltbelange weiterzuentwickeln.

Der Masterplan Steinbeckervorstadt wurde durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald am 31.08.2020 beschlossen. Hierbei wurde die Variante 1 als bevorzugter städtebaulicher Entwurf für die künftige planerische Entwicklung ausgewählt. Im Vergleich zu früheren Planungen basiert der Masterplan auf den aktuell sozialen und umweltklimatischen Herausforderungen. Er bildet eine wichtige Grundlage für die Bearbeitung des Bebauungsplans Nr. 105.2 – Steinbeckervorstadt/ Ost -.

Grundsätzlich sieht der Masterplan eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Plangebiet vor. Mit dem planerischen Ziel des Masterplans wird u.a. die Bedeutung der Wasser- und Grünlandschaft, des urbanen Freiraumes mit maritimer Prägung am Museumshafen sowie der möglichen naturnahen Gestaltung der Baberow im Plangebiet hervorgehoben. Die Qualifizierung von Wegebeziehungen für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen  unter dem Aspekt der Stärkung des Leitbildes „Stadt der kurzen Wege“ ist hier auch von größerer Bedeutung. Die Schaffung von touristischen Dienstleistungen und Angeboten sowie der Ausbau von kulturellen Nutzungen in Verbindung mit dem Museumswerft und dem Erlebnisraum „Stadtgeschichte/ Salzgewinnung“ sind ebenso Bestandteil der Planung. Der Bau eines neuen Parkhauses im nördlichen Teil der derzeitigen Parkplatzanlage Museumshafen-Nord für Einwohner/ Pendler und Touristen soll ebenso die städtebaulichen Maßnahmen im Masterplan abrunden. Der Einsatz von ökologischen Baustoffen sowie die Anwendung von erneuerbaren Energien bei Wohnungs- und Gewerbeneubauten sind hier zu beachten.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 105.2 - Steinbeckervorstadt/ Ost– sollen planungsrechtliche Voraussetzungen für die oben ausgeführten städtebaulichen Zielstellungen  geschaffen werden. Das Leitbild einer nachhaltigen, freiraumschonenden und klimaschutzverträglichen Entwicklung sollte weiterhin die wesentliche Zielausrichtung des Bebauungsplans sein. In diesem Zusammenhang sollen die umweltrelevanten Belange, insbesondere der Immissionsschutz, Artenschutz und Moorschutz sowie die hydrologischen und hydrogeologischen Bedingungen, im Bebauungsplanverfahren Berücksichtigung finden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 105.2 – Steinbeckervorstadt/ Ost - orientiert sich an einem Teil der Vorzugsvariante 1 des Masterplans Steinbeckervorstadt mit klarer Differenzierung hinsichtlich der dort beinhalteten Maßnahmen.

 

Das Plangebiet umfasst eine rd. 3,3 ha große Fläche. Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt den Planbereich als Wohnbau- und Grünfläche bzw. Wasserfläche sowie gemischte Fläche dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist hier nicht ausgeschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.10.2020 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert abgestimmt

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10.11.2020 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

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30.11.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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01.02.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen