Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0324

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universität- und Hansestadt Greifswald beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von insgesamt 47.000,00€ für die Bereitstellung der Finanzmittel zur Erstellung einer „Konzeptionellen Überplanung der festzustellenden Sportstättenmehrbedarfe“.

 

Reduzieren

Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt die konzeptionelle Überplanung (Phase 0) von bestehenden Sport- und Potentialflächen, um die im Rahmen der Integrierten Sportentwicklungsplanung für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald (ISEP UHGW, 2019) festgestellten und bisher nicht erfassten Sportstättenmehrbedarfe abzubilden. Hierbei sollen zwei verschiedene Varianten untersucht werden:

 

  1. In der ersten Variante soll der zu deckende Mehrbedarf auf zwei Gesamtanlagen (Volksstadion + X) dargestellt werden.

 

  1. Bei der zweiten Variante soll der zu deckende Mehrbedarf mit einer zentralen (Volksstadion) und weiteren dezentralen Ergänzungen auf bestehenden Sport- und Potentialflächen abgebildet werden.

 

Ziel der konzeptionellen Überplanung ist es, eine zeitgemäße Anpassung der Greifswalder Sportstätten an das gewandelte Sportbedürfnis der Greifswalder Bevölkerung vorzunehmen. Dabei sollen die Anforderungen des Vereinssportes genauso beachtet werden, wie die immer stärker werdende Ausprägung des Individualsportes bzw. des vereinsungebundenen Sports. Auch in Greifswald stellen der wahrnehmbare demografische Wandel der Gesellschaft, das Thema Inklusion sowie neue Trendsportarten die Stadt vor neue Herausforderungen. Gerade im Zusammenhang mit Integrationsangeboten und der Arbeit mit sozial benachteiligten Jugendlichen kommt Sportangeboten stadtgesellschaftlich eine besondere Bedeutung zu. Dies sieht man vor allem bei der zunehmenden Nutzungskonkurrenz bei gedeckten und ungedeckten Sportflächen zwischen verschiedenen Vereinen einerseits und den  Sportvereinen und vereinsungebundenen Sporttreibenden andererseits. Dem Volksstadion kommt bei dieser Entwicklung eine zentrale Bedeutung zu.

 

Variante 1

 

Das Sportareal Volksstadion soll in Gänze betrachtet werden. Dazu gehören die Wegebeziehungen, die einzelnen Plätze, die Zuschauerbereiche, Aufenthalts-  und Grünflächen. Es sollen Ideen für ein modernes Sportareal entwickelt werden, welches gleichermaßen den Bedürfnissen der Sportvereine für den Breiten- und Leistungssport und den vereinsungebundenen Sporttreibenden sowie den Anforderungen des Schulsports gerecht werden kann. Das Volksstadion muss für den Wettkampfbetrieb in verschiedenen Sportarten teilweise ertüchtigt werden.

 

Aus den anderen im Stadtgebiet vorhandenen Sport- und Potentialflächen soll ein weiterer zentraler (Ergänzungs-)Standort herausgearbeitet werden, der die weiteren Sportstätten- und Bewegungsbedarfe abbildet. Dieser soll vor allem für den Trainings- und Alltagsbetrieb genutzt werden können Der Wettkampfbetrieb ist hier nicht (oder nur in sehr geringem Umfang) vorzusehen.

 

Variante 2

 

Das Sportareal Volksstadion soll in Gänze betrachtet werden. Dazu gehören die Wegebeziehungen, die einzelnen Plätze, die Zuschauerbereiche, Aufenthalts- und Grünflächen. Es sollen Ideen für ein modernes Sportareal entwickelt werden, welches gleichermaßen den Bedürfnissen der Sportvereine für den Breiten- und Leistungssport und den vereinsungebundenen Sportlern sowie den Anforderungen des Schulsports gerecht werden kann.

 

Sportstätten- und Bewegungsbedarfe, die nicht im Volksstadion bedient werden können, sollen dezentral auf anderen Sport- und Potentialflächen abgebildet werden.

 

Sport- und Potentialflächen

 

  1. Sportareal Volksstadion
  2. Sportareal Philipp-Müller-Stadion
  3. Sportareal Dubnaring
  4. Potentialflächen CDF-Schule
  5. Potentialflächen Sandfuhr
  6. Stadtpark

 

Die Gesamtfläche der Bearbeitungsgebiete beträgt ca. 45,31 ha. Die Untersuchungsgebiete sind in der anliegenden Karte dargestellt.

 

 

Für die Erbringung der Leistung soll möglichst kurzfristig (noch 2020) der erforderliche Vergabeprozess eingeleitet werden. Für die Bearbeitung des abgefragten Leistungsspektrums wird ein Kostenrahmen von 50.000 € geschätzt. Für das Jahr 2020 sind für solche Leistungen bisher 3.000,00€ in den Haushalt eingestellt. Um den Vergabeprozess einleiten zu

können, ist die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe durch den Hauptausschuss zwingende Voraussetzung. Die Finanzierung der konzeptionellen Überplanung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde-Anteile an freie Träger. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird in diesem Bereich weniger Ausgaben haben und kann die benötigten 47.000,00€ per überplanmäßige Aufwendung hieraus verwenden.

 

Die konzeptionelle Vorplanung, insbesondere für das Volksstadion, dient als Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Greifswalder Sportstätten und für die Inanspruchnahme geeigneter Förderprogramme des Bundes und des Landes.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2020

Finanzhaushalt

Ja

2021

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

09

421/56251/ 56251.40003

Vergütungen einschließlich Reisekosten an Sachverständige

50.000,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2020

3.000,00

3.000,00

-47.000,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

361/54191/54191.40004

47.000,00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.11.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

10.11.2020 - Ausschuss für Sport - ungeändert abgestimmt

Erweitern

30.11.2020 - Hauptausschuss (HA) - ungeändert beschlossen