Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0023-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt

  1. Der Bürgerschaftsbeschluss BV-P/07/0181-02 vom 31. August 2020 wird hinsichtlich der Ausführungen unter „B“ aufgehoben.

 

  1. Räumlichkeiten und Einrichtungen, die unter der Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stehen, keinen Organisationen, die sich bewusst gegen die in dem Bürgerschaftsbeschluss BV-P/07/0181-02 vom 31. August 2020 unter „A“ genannten Ziele stellen, zur Verfügung zu stellen. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert den Oberbürgermeister auf, keine Veranstaltungen von Organisationen, die sich bewusst gegen die in dem Bürgerschaftsbeschluss BV-P/07/0181-02 vom 31. August 2020 unter „A“ genannten Ziele stellen, zu unterstützen. Dies trifft insbesondere auch die Identitäre Bewegung, Personen aus der Reichsbürgerbewegung oder BDS.
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Sachdarstellung

Die Greifswalder Erklärung vom 31. August 2020 hat das Ziel, die Wahrung der Menschenwürde aus Artikel 1 GG, den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Abs. 2 GG und die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 GG zu wahren, bekannter zu machen und auf eine handlungsfähige Grundlage zu stellen.

Die Formulierung des Teils B war beispielhaft und offen gehalten, um die Anwendung rechtskonform zu ermöglichen. Organisationen und Personen, die sich gegen die genannten Grundgesetzartikel richten, können nicht selbige gleichermaßen in Anspruch nehmen, um gegen diese Artikel zu verstoßen. Diese verfassungswahrenden Schranken gilt es beachten und die Aufmerksamkeit, auch und gerade bei öffentlichen Institutionen, zur Achtung der Verfassungsnormen zu erhöhen.

Ein gewisser Ermessensraum ist gegeben und soll durch die Greifswalder Erklärung ins Bewusstsein gerufen werden. Insbesondere geht es auch um die Wahrung des öffentlichen Friedens und zu verhindernde Rechtsgutsgefährdungen, die sich abzeichnen.

Veranstaltungen, die verfassungswidrige Inhalte aufweisen können, können durch Behörden und in öffentlichen Einrichtungen eingeschränkt oder untersagt werden. Die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung muss bei jeder politischen Debatte gewährleistet werden, was eine Pflicht der öffentlichen Hand ergibt, verfassungswidrigen Tendenzen entgegenzuwirken.

Eine höchstrichterliche Klärung dieses Handlungsspielraums liegt derzeit nicht vor. Somit kann und soll das Selbstverständnis der Universitäts- und Hansestadt Greifswalds als weltoffene Stadt, in der Vielfalt gelebt wird, mit einer entsprechenden Beschlussvorlage untermauert werden.

Dies soll hier in voller Anerkennung und Unterstützung des grundgesetzlichen und ordnungsrechtlichen Rahmens durch eine Neueinbringung vorgenommen werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.03.2021 - Bürgerschaft (BS) - zurückverwiesen in die Fachausschüsse

Erweitern

08.03.2021 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen - nicht abgestimmt