Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0374-02--01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

  1. Die Erhöhung des Stammkapitals der Stadtwerke Greifswald GmbH um 3.000.000,00 €. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Schritte unverzüglich nach der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2021/2022 herbeizuführen. Die Stärkung des Stammkapitals ist der Stadtwerke Greifswald GmbH mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, das Geld für investive Maßnahmen im Bereich Klimaschutz einzusetzen.
  2. Die im Teilhaushalt 06 beim Produkt 5.4.1.00 für 2021 geplanten Ausgaben i.H.v. X € werden auf X € erhöht. Die im Teilhaushalt 06 beim Produkt 5.4.1.00 für 2022 geplanten Ausgaben i.H.v. X € werden auf X € erhöht. Bei diesem Produkt wird ein Sperrvermerk folgenden Inhaltes angebracht:“ Die Ausgabe der Finanzmittel darf in den jeweiligen Haushaltsjahren erst erfolgen, wenn der in den Pruduktzielen geforderte Zustandsbericht in den Gremien der Bürgerschaft vorgelegt und beschlossen worden ist.“
  3. Das in der sog. Prioritätenliste in der Kategorie 3, lfd. Nr. 9 erfasste Produkt „Friedhofsweg“ wird in den nichtfinanzierbaren Teil verschoben. Das in der sog. Prioritätenliste in der Kategorie 3, lfd. Nr. 29 erfasste Produkt „Strandbad Eldena“ wird in den finanzierbaren teil verschoben.
  4. Im Teilhaushalt 09, Produkt 3.6.1, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege“ ist in jedem Haushaltsjahr ein Betrag i.H.v. 400.000,00 € zur Beibehaltung der sog. Kita-Budgets beim Eigenbetrieb Hanse-Kinder und den freien Trägern einzustellen. Diese werden an alle Kindertagesstätten ausgereicht und ermöglichen zusätzliche Anschaffungen für Spielzeug, Spielgeräte und/oder pädagogische Angebote. Die bereit-gestellten Mittel können z.B. zur Unterstützung der Anschaffung von Materialien, für zusätzliche pädagogische Angebote (auch solchen welche durch externe Professionelle angeboten werden), für Projekte und zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung eingesetzt werden.

Die Mittel sollen wie folgt verteilt werden:

Sockelbetrag je KiTa i.H.v. 2.000,00 €

Sockelbetrag für Tagespflegeperson i.H.v. 250,00 €

die dann verbliebenen Mittel werden als Kind Pauschale verteilt.

  1. Im Teilhaushalt 09, Produkt 3.3.1, Zuschüsse für Vereine/Selbsthilfegruppen ist ein zusätzlicher Betrag i.H.v. 25.000,00 € je Haushaltsjahr und Träger zur Beibehaltung der sog. Allgemeinen Sozialberatung in Greifswald durch das Kreisdiakonische Werk und die Caritas in Greifswald bereitzustellen.
  2. Im Teilhaushalt 09, Produkt 3.3.1, Zuschüsse für Vereine/Selbsthilfegruppen ist ein Betrag i.H.v. 35.000,00 € je Haushaltsjahr für den Stadtjugendring zur Finanzierung einer Stelle eines/r Freizeitpädagogen (30h) einzustellen.
  3. Im Teilhaushalt 09, Produkt 3.3.1, Zuschüsse für Vereine/Selbsthilfegruppen ist ein Betrag i.H.v. 35.000,00 € je Haushaltsjahr für das Medienzentrum Greifswald e.V. zur Finanzierung einer Stelle eines/r Medienpädagogen (30h) einzustellen.
  4. Der § 1 der „Satzung über die Gewährung von Umzugsbeihilfen für Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnsitz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ wird wie folgt neu gefasst:

§ 1

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald zahlt eine einmalige Umzugsbeihilfe in Höhe von 250,00 EURO an Auszubildende und Studenten, die zum Zwecke der Ausbildung oder des Studiums ihre Hauptwohnung erstmalig in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gem. §17 und 21 des Bundesmeldegesetzes anmelden und diese während des Anmeldejahres ununterbrochen bis einschließlich des 31.12. des Beantragungsjahres beibehalten. Die Förderung erfolgt durch Ausreichung der sog. City-Gutscheine.“

  1. Die „Erläuterungen“ im Teilhaushalt 01 sind wie folgt zu ergänzen. „Es ist geplant im Haushaltsjahr 2022 entsprechend den bisherigen Planungen und der Beschlussfassung zum Bürgerhaushalt im Haushaltsjahr 2020 einen sog. „Tag der Entscheidung“ durchzuführen.
  2. Im Teilhaushalt 05, Produkt 54700 ÖPNV ist ein Betrag in Höhe von für das Haushaltsjahr 2022 einzustellen. Dieser Betrag soll der Stadtwerke Greifswald GmbH mit dem Ziel zufließen, diesen an die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH auszureichen. Mit diesem Betrag soll die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH in die Lage versetzt werden, in Umsetzung des Beschlusses „Greifswald ruft den Klimanotstand aus“ vom 19. Juni 2019, dort Ziffer 3 Buchst. e), im Jahre 2022 einheitlich 1,00 EURO als Preis für jeden Einzelfahrschein als Fahrpreis zu fordern. Die Preise für Mehrfach- und Dauerkarten sind entsprechend anzupassen.
  3.  Der vorgesehene Stellenzuwachs für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ist gleichmäßig auf den gesamten Finanzplanzeitraum zu verteilen. Die Verteilung steht im Ermessen des Oberbürgermeisters.

Gegenfinanzierung. Die Maßnahmen sind durch einen höheren Ansatz beim Gewerbesteueraufkommen, den Ersparnissen beim Personalzuwachs und soweit nötig durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage zu finanzieren.

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Sachdarstellung

Mündlich zur Sitzung

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 ja

2021/22 

Finanzhaushalt

 ja

2021/22 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.02.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - nicht abgestimmt