Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, ob in Greifswald Flächen für eine tiny house-Siedlung zur Verfügung stehen. Ebenfalls soll geprüft werden, welche baurechtlichen Voraussetzungen dafür notwendig wären.

Bei der Prüfung sollen die Voraussetzungen sowohl für stationäre Häuser als auch für mobile Varianten der tiny houses berücksichtigt werden.

Bei der Prüfung sind bevorzugt naturnahe Flächen auf ihre Nutzbarkeit für eine tiny house-Siedlung hin zu betrachten.

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Sachdarstellung

In Greifswald ist durch die geographische Lage und die umgebenden, unbedingt zu erhaltenden Moore der Platz für Wohnraum sehr begrenzt.  Tiny houses bieten die Möglichkeit, sich den Wunsch vom Eigenheim erfüllen zu können, sind dabei jedoch platzsparend und ressourcenschonend.

Gerade der Bereich „Bauen“ ist ein wesentlicher Verursacher von klimaschädlichen Gasen, weshalb eine Reduzierung von Wohnraum pro Person als ein Faktor zur Bekämpfung des Klimawandels angesehen werden kann. Noch dazu zeichnet sich die tiny house-Bewegung durch den hohen Einsatz von nachhaltigen Materialien aus.

Bisher bestehende tiny house-Siedlungen verzeichnen eine hohe Nachfrage und sind gerade bei  Paaren und Familien sehr beliebt, weshalb auch in Greifswald mit einer guten Nachfrage gerechnet werden kann.

Die Stadt Greifswald hat durch die Wegbereitung einer tiny house-Siedlung die Möglichkeit zu einer Vorreiterin auf dem Gebiet zu werden und ihre Vorreiterrolle in Sachen nachhaltiges und innovatives Wohnen weiter auszubauen.

 

Als Definition für stationäre tiny houses könnte ein Haus mit bis zu zwei Etagen, einer maximalen Quadratmeterfläche von 60 m2  und einer maximalen Grundfläche von 45 m2  gelten.

Als mobiles tiny house sind bewegliche Wohneinheiten zu verstehen, welche eine Straßenzulassung, jedoch keine Zulassung als „Wohnwagen“ haben. 

Als Abgrenzung von Wohnwägen/Wohnmobilen zu mobilen tiny houses dient außerdem der Unterschied, dass beim Wohnwagen vor allem die Mobilität im Vordergrund steht und nicht das dauerhafte Wohnen.

 

Beispielbilder zu tiny houses unter folgenden Links:

Mobiles tiny house 1:

https://baubiologie-magazin.de/site/wp-content/uploads/tiny-houses-baurecht_4.jpg

Stationär 1: https://www.haus.de/sites/default/files/styles/5_3_3_spalten_desktop/public/2020-11/tinyhouse-siedlung-aufmacher-1158983394-istock.jpg?h=c3bf4dd4&itok=YOW3Y2SV

Stationär 2:

https://image.stern.de/8203566/t/v6/v2/w1440/r1.7778/-/pic-the-goose--1-.jpg

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

  x

 

Begründung:

Es handelt sich zunächst nur um einen Prüfauftrag zu Flächen und baurechtlichen Voraussetzungen.

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Beschlüsse

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06.05.2021 - Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit - ungeändert abgestimmt

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10.05.2021 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen - ungeändert abgestimmt

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10.05.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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11.05.2021 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

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31.05.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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14.06.2021 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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15.06.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen