Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0078-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, eine Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen zu erlassen. Gefördert werden sollen Gebäudeeigentümer wie z.B. Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften, juristische Personen (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften) sowie Wohnungseigentümer von selbst genutztem Wohnraum, sofern sie an anderer Stelle keine Fördergelder erhalten haben. Individuelle Anpassungen im Wohnraum zum Abbau von Barrieren sollen mit bis zu 5.000,00 € pro Haushalt gefördert werden. Sollte ein Antrag auf Grund aufgebrauchter Fördergelder abgelehnt werden, soll die Möglichkeit der erneuten Antragsstellung im Folgejahr bestehen. Anträge von bedürftigen Haushalten sind zu bevorzugen. Die Richtlinie soll möglichst zum 01.09.2021 in Kraft treten und bei Privatpersonen eine Einkommensbegrenzung enthalten (z.B. angelehnt an §3 in BV-P-ö/07/0003-05).

 

Beschlusskontrolle:

Bürgerschaft 13.09.2021

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Sachdarstellung

Mit der Förderrichtlinie für ein barrierefreies und altersgerechtes Wohnen unterstützt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Einige Menschen sind im Laufe ihres Lebens auf Grund altersbedingter Mobilitätseinschränkungen oder einer Behinderung auf barrierefreien Wohnraum angewiesen. Viele von ihnen hegen den Wunsch, trotz dieser Einschränkungen möglichst lange zu Hause wohnen zu können. Mit wenigen baulichen Veränderungen kann der Wunsch nach Selbstständigkeit und Eigenverantwortung auch im Alter oder im Krankheitsfalle erfüllt werden. 

Gefördert werden sollen individuelle Anpassungen des Wohnraums sowie eine barrierefreie und altersgerechte Gestaltung von Außenanlagen. Dazu gehören beispielsweise Badumbauten, Türvergrößerungen, Treppenlifte, Zugänge zur Terrasse oder zum Balkon, eine stufenarme Erschließung von Gebäudezugängen, beidseitige Handläufe oder die Installation eines elektrischen Türantriebes.

Die Förderung ist eine Freiwilligkeitsleistung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Die Fördermittel sind begrenzt. Wenn die Mittel ausgeschöpft sind, wird – auch bei vollständiger und richtiger Antragstellung – keine Förderung mehr gewährt. Anträge werden nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Ein Beispiel für eine solche Förderrichtlinie kann in Stuttgart nachverfolgt werden.

Mit dem Beschluss BV-P/07/0176-01 vom 31.8.2020 wurde eine entsprechende Prüfung beauftragt. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde die rechtliche Zulässigkeit für die UHGW inzwischen bestätigt. Am 1.3.2021 beschloss die Bürgerschaft für 2021 und 2022 auch die erforderlichen Mittel.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

 2021/22

Finanzhaushalt

Ja

 2021/22

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

111.02.00.0/54190000

Zuschüsse an Sonstige für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

50.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2021

50.000 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2021

Zuschüsse an Sonstige für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

2022

Zuschüsse an Sonstige für barrierefreies und altersgerechtes Wohnen

50.000

 

50.000

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

  X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

10.05.2021 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen - ungeändert abgestimmt

Erweitern

11.05.2021 - Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung - ungeändert abgestimmt

Erweitern

31.05.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt