Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0412

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der BiG gGmbH durch Streichung des § 13 und der sich daraus ergebenden Umfirmierung in BiG-Bildungszentrum in Greifswald GmbH (BiG GmbH) sowie der Verschmelzung der BiG GmbH auf die Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG) rückwirkend zum 1.1.2021 zu und ermächtigt den Oberbürgermeister zu den entsprechenden Beschlüssen in der Gesellschafterversammlung der SWG.

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft beschloss am 1.3.2021 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt für 2021/2022 (BV-V/07/0374-04 mit Änderungen) und traf in diesem Rahmen auch folgende Festlegung:

 

„Die Gewinnrücklage der Stadtwerke Greifswald GmbH wird um 3.000.000,00 € erhöht. Die Stärkung des Eigenkapitals der Stadtwerke Greifswald GmbH erfolgt mit der Maßgabe, (dass)  das Geld für investive Maßnahmen im Bereich Klimaschutz einzusetzen ist. Zu diesem Zweck  soll der Gewinn aus der Verschmelzung der BiG auf die Stadtwerke Greifswald GmbH verwendet werden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Jahre 2021 die erforderlichen Gremienbeschlüsse herbeizuführen.“

 

Um diesen Beschluss umzusetzen, müssen die Änderung des Gesellschaftsvertrages der BiG gGmbH durch Streichung des § 13und Umfirmierung sowie die Verschmelzung der Gesellschaft auf die SWG und die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der SWG sowie der BiG GmbH erfolgen.

 

Die BiG gGmbH ist eine 100%ige Tochter der Stadtwerke Greifswald GmbH, die Ende März 2021 die 13,8% der zuvor vom Museumsverein Wasserwerk Groß Schönwalde e.V. gehaltenen Anteile erworben hat.

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der BiG gGmbH

 

2019 wurde der Gesellschaftsvertrag der BiG gGmbH geändert und u.a. in § 13 geregelt, dass im Falle der Auflösung der Gesellschaft das Vermögen der BiG gGmbH welches die Stammkapitalanteile der Gesellschafter (28.050,00 €) übersteigt, an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausschließlich für gemeinnützige Zwecke fällt:

 „§ 13 Auflösung der Gesellschaft

1. Die Gesellschaft wird aufgelöst:

a) durch Beschluss der Gesellschafterversammlung,

b) durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

2. Für die Abwicklung sind die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes maßgebend.

3. Im Falle der Liquidation der Gesellschaft erhalten die Gesellschafter das vorhandene Kapital, maximal ihre geleistete Stammeinlage zurück, dies gilt auch für alle anderen Abfindungsansprüche von Gesellschaftern.

4. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald. Diese hat es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.“

 

Die Streichung des § 13 ermöglicht den durch den Beschluss der Bürgerschaft beabsichtigten Liquiditätszufluss aus dem Vermögen der Gesellschaft an die SWG.

 

Die Zustimmung der Bürgerschaft bezieht sich auf den Verzicht der Auskehr des Vermögens an die Stadt. Aus der Streichung ergibt sich auch in §1 des Gesellschaftsvertrages die formelle Umfirmierung in BiG-Bildungszentrum in Greifswald GmbH (BiG GmbH).

 

Verschmelzung der BiG GmbH auf die Stadtwerke Greifswald GmbH rückwirkend zum 01.01.2021

 

Derzeit ist die BiG-gGmbH in der Bilanz der SWG als Finanzanlage enthalten. Die Verschmelzung hat zur Folge, dass sämtliche Aktiva und Passiva der BiG GmbH mit Stichtag 01.01.2021 auf die SWG übergehen und die Gesellschaft erlischt.

 

Das Vermögen der BiG GmbH fällt über den Verschmelzungsgewinn im Wege der Gesamtrechtsnachfolge der SWG zu. Dies hat den Effekt einer zusätzlichen Ergebnisauswirkung 2021 in der SWG von ca. 3,0 Mio. €, die mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und der Ergebnisverwendung entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss der Gewinnrücklage und damit dem Eigenkapital der SWG zugeführt werden.

 

Der Aufsichtsrat der SWG hat in seiner Sitzung am 26.03.2021 einstimmig dem Anteilskauf des Museumsvereins zugestimmt sowie den Gesellschafterversammlungen der SWG und der BiG gGmbH die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Verschmelzung der Gesellschaft auf die SWG vorbehaltlich des Vorliegens des testierten Jahresabschlusses 2020 der BiG gGmbH empfohlen.

 

Die erforderlichen Gesellschafterbeschlüsse beider Gesellschaften erfolgen erst nach Zustimmung der Bürgerschaft und Bestätigung des JA 2020. Die Eintragung der Verschmelzung ins Handelsregister muss bis spätestens 31.08.2021 erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

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Beschlüsse

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10.05.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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31.05.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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14.06.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

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