Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, aufbauend auf den  Grundsatzbeschluss “10-Punkte-Programm für eine familienfreundliche Stadt” vom November 2008 (B475-32/08), konkrete weitere Maßnahmen für eine kinderfreundliche Stadt:

 

  1. Es wird eine Arbeitsgemeinschaft (AG) “Kinderfreundliches Greifswald” gegründet, die mindestens quartalsweise tagt.

    Mitglieder der AG sind der*die hauptamtliche Verantwortliche für die Sicherung der Kinderfreundlichkeit des Verwaltungshandelns Greifswalds (siehe hierzu Punkt 2), ein/e Mitarbeiter*in des Bauamtes, der/die Familienbeauftragte der UHGW, je ein Mitglied jeder Fraktion, sowie zwei VertreterInnen des Kinder- und Jugendbeirates. Wünschenswert wäre darüber hinaus auch die Mitgliedschaft bzw. Beteiligung von Vertretenden des Stadtjugendrings Greifswalds, des Greifswalder Kinderschutzbundes, des Jugendamts, des Gesamtelternrates der Kitas, dem lokalen Bündnis für Familien sowie ggf. weiteren themennahen Initiativen. Die Leitung der AG wird durch diese gewählt. 
    Aufgaben der AG sind die Mitwirkung an Bebauungsplänen, insbesondere die Prüfung dieser Pläne auf Kinderfreundlichkeit, sowie die Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges für ein kinderfreundliches Greifswald. In diesem Maßnahmenkatalog sind insbesondere zu erarbeiten:
    1. konkrete, von der Verwaltung direkt anwendbare Methoden zur stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Maßnahmen, bspw. Baumaßnahmen,
    2. Möglichkeiten für offene Foren für Kinder und Jugendliche, um mit der Verwaltung ins Gespräch zu kommen und ihre Anliegen direkt an diese heranzutragen, 
    3. Maßnahmen zur direkten, frühzeitigen Information von Kindern und Jugendlichen über sie betreffende Verwaltungsmaßnahmen, und über Möglichkeiten, sich in diese einzubringen und diese mitzugestalten,
    4. Organisation von regelmäßigen Schulungen der Verwaltung zu den Themen UN-Kinderrechtskonvention, Kinderfreundliches Verwaltungshandeln, sowie weiteren für die Kinderfreundlichkeit relevanten Themen 
    5. eine Bedürfnisanalyse von Kindern und Jugendlichen, unter direkter Einbeziehung dieser Interessengruppe. Alternativ ist diese Bedürfnisanalyse durch die AG an eine geeignete Stelle, etwa die Universität Greifswald, auszulagern, oder gemeinsam mit dieser zu erstellen.

 

  1. Die Verwaltung prüft die Schaffung einer hauptamtlichen Vollzeit-Stelle zum nächsten Haushaltszyklus, die die Querschnittsaufgabe der Sicherstellung der Kinderfreundlichkeit des Verwaltungshandelns innehat. Alternativ ist die Schaffung von zwei hauptamtlichen 50%-Teilzeitstellen möglich.
    Die Stelle wird im Amt für Bildung, Kultur und Sport angesiedelt.

    Es obliegt den Stelleninhabern insbesondere, die Beachtung von Kinderrechten und Kinderfreundlichkeit in Maßnahmen der Verwaltung bereits ab Beginn der Planung prioritär mit einzubeziehen und auszugestalten. Darüber hinaus ist die Sichtbarmachung und Sichtbarkeit von Kinderrechten prioritär. Insbesondere ist es auch Aufgabe der Stelleninhaber, die Unabhängigkeit und Freiheit des/der ehrenamtlichen Kinderbeauftragten von dienstrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen. Die Stelleninhaber vernetzen weiterhin die Ortsteilvertretungen mit der Verwaltung, indem Anliegen zur Kinder- und Jugendfreundlichkeit (inklusive Verkehrsführung, schadhafter Spielplatzgeräte etc.) direkt von den Ortsteilvertretungen über die Stelleninhaber in die Verwaltung getragen werden. Die Stelleninhaber fragen hierzu auch aktiv bei den Ortsteilvertretungen an. Weiterhin werden durch die Stelleninhaber Gestaltungsregeln erstellt, nach denen zukünftige Bebauungspläne zu gestalten sind, um die Kinderfreundlichkeit dieser Bebauungspläne von Beginn der Planung an zu gewährleisten. Diese Gestaltungsregeln sind mit der unter 1. dargestellten AG abzustimmen.

 

  1. Analog zur Familienfreundlichkeitsprüfung der Stadtteile Wieck-Ladebow und Schönwalde II/Groß-Schönwalde werden auch die restlichen Stadtteile geprüft.

    Dies soll nach Möglichkeit unterstützt werden durch ein Universitätsprojekt oder eine andere außerstädtische Institution. Eine solche Kooperation wird durch den/die Familienbeauftragte(n) der UHGW initiiert und durch die AG Kinderfreundliches Greifswald (siehe 1) begleitet. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Kinder und Jugendliche in den Stadtteilen direkt zu ihrer Wahrnehmung ihrer Lebensumgebung befragt werden und dies in den Bericht integriert wird. Die Prüfung ist bis zum zweiten Quartal 2022 abzuschließen.
    Der AG “Kinderfreundliches Greifswald” ist zu jeder Sitzung Bericht über den Fortschritt der Prüfung und die Ergebnisse derselben zu erstatten. Dem Sozialausschuss, ggf. weiteren in der Sache relevanten Ausschüssen und der Bürgerschaft der UHGW sind die Prüfergebnisse unmittelbar nach Fertigstellung vorzulegen.
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Sachdarstellung

Das Ranking der Universtäts- und Hansestadt Greifswald als kinderfreundliche Kommune zeigt, dass wir auf dem Weg in die richtige Richtung sind.

 

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen zentral in allen gesellschaftlichen Belangen sein. Gerade in der gegenwärtigen Situation, unter der besonders auch Kinder und Jugendliche leiden, mit bislang nicht abzusehenden langfristigen Nachwirkungen, sind wir als Stadtgesellschaft verpflichtet, ihre Rechte und Interessen zu schützen und zu stärken.

 

Die dargestellten, geforderten Maßnahmen fußen auf Gesprächen mit lokalen ExpertInnen, konkret VertreterInnen des Kinderschutzbundes, der Kinderbeauftragten, der Familien-, Senioren- und Präventionsbeauftragten, sowie dem Stadtjugendring und dem Kinder- und Jugendbeirat der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

 

Um die konkrete Umsetzung von Kinder- und Jugendrechten in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald weiter voranzubringen, sollen durch ein zu diesem Zweck geschaffenes Gremium konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.
Die Einrichtung dieser in Punkt 1 genannten AG, welche die bereits bestehenden kinderfreundlichen Initiativen vernetzt und den Kindern und Jugendlichen eine Anlaufstelle zur Mitbestimmung gibt, ist essentiell für die effiziente und strukturierte Erarbeitung und Koordination von Maßnahmen.
Diese Maßnahmen dienen dann der Verwaltung als Richtschnur für ihr eigenes Handeln.

Vor allem in den Bereichen der kinderfreundlichen Mobilität und Stadtentwicklung besteht noch Potential. Gerade bei kommenden Bauprojekten ist es von zentraler Bedeutung, dass der Klimanotstand mit Kinderfreundlichkeit in Einklang gebracht wird. Stadtquartiere müssen vor allem im inneren Bereich kindersicher sein. Verkehrsentschleunigungen wie entsprechend gestaltete und gesicherte Spielstraßen und polyzentrales Parken vereinigen Kinder- und Klimafreundlichkeit. Spielplätze sollten die innere Mitte von Quartieren bilden und nicht nur von Kindern bespielt, sondern auch von Kindern mitentwickelt werden. Der Spielplatz Puschkinring ist hierfür ein hervorragendes Beispiel, das als Standard für zukünftige Vorhaben dient.

 

Diese Aufgaben fordern zusätzlich zur*m ehrenamtlichen Kinderbeauftragte*n eine hauptamtliche Stelle, die in der Verwaltung verankert ist und kurze Planungs- und Vernetzungswege sicherstellt. Durch das Hauptamt wird Kontinuität geschaffen, die Sichtbarkeit von Kinder- und Jugendrechten – und die gesellschaftliche Bedeutung dieser – erhöht, und ein weiterer, direkter Ansprechpartner für Wünsche und Sorgen der Greifswalder Kinder und Jugendliche steht zur Verfügung. Diese Stelle sichert zugleich weiterhin die Unabhängigkeit der ehrenamtlichen Kinderbeauftragten. Aufbauend auf den Familienfreundlichkeitsprüfungen der einzelnen Stadtteile wird durch die hauptamtliche Stelle ein Stufenplan entwickelt, wie die daraus aufgezeigten Diskrepanzen der Kinderfreundlichkeit verbessert werden können. Darüber hinaus koordiniert die hauptamtliche Stelle die in Punkt 1 genannte AG.

 

Durch diesen direkten, deutlichen Fokus auf Kinder- und Jugendrechte wird auch das Bild der Universitäts- und Hansestadt Greifswald als familien- und kinderfreundliches Oberzentrum weiter gestärkt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 x

 

Begründung:

 

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