Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0447

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Stadtteil Schönwalde II wird in der Abgrenzung gemäß Anlage 1 als Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Die Soziale Stadt“ gemäß § 171e Baugesetzbuch (BauGB) für die kommenden 10 – 12 Jahre bestimmt.

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Sachdarstellung

2004 wurde der Stadtteil Schönwalde II in das Bund-Länder-Förderprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ kurz – SOS - aufgenommen.

Mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 zwischen dem Bund und den Ländern sind neue Förderprogramme aufgelegt worden. Das bisherige Programm „SOS“ wird nunmehr ersetzt durch das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“. Für diese Förderkulisse ist eine Gebietsabgrenzung gemäß § 171e (3) BauGB erforderlich. An der bisherigen Fördergebietsabgrenzung wird festgehalten.

Der Gebietsabgrenzungsbeschluss ist Voraussetzung für die Bewilligung derartiger Mittel. Die Zustimmung gemäß A 2.1 Abs. 4 StBauFR M-V des zuständigen Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V, liegt mit Datum 19. April 2021 vor.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.08.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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30.08.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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13.09.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen