Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0440-05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Die Vermarktung des ehemaligen Verwaltungssitzes Friedrich-Loeffler-Straße 8 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung zum Höchstgebot, wobei der noch zu ermittelnde Verkehrswert das Mindestgebot darstellen soll.

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist Eigentümerin des Grundstücks in Greifswald, Friedrich-Loeffler-Straße 8. Das Grundstück ist bebaut mit einem Verwaltungsgebäude, das bis 30.09.2018 an den Landkreis Vorpommern – Greifswald vermietet war. Mit Erweiterung des Landratsgebäudes in der Feldstraße wurde das Gebäude vom Landkreis nicht weiter benötigt und steht seitdem leer.

 

Durch die Verwaltung wurde eine weitere städtische Nutzung des Gebäudes geprüft. Das Gebäude entspricht nicht mehr der Arbeitsstättenverordnung. Der Bestandsschutz ist erloschen. Das Gebäude müsste entsprechend den technischen Regeln der Arbeitsstättenverordnung (ASR-Arbeitsstättenrichtlinie) angepasst werden, sofern dort auch weiterhin Arbeitsplätze eingerichtet werden sollten, was einen erheblichen finanziellen Aufwand bedeuten würde. Mit der Anmietung der Walther-Rathenau-Straße besteht seitens der Verwaltung für dieses Objekt kein eigener Bedarf.

 

Aus diesem Grund wird durch die Verwaltung ein Verkauf des Grundstücks priorisiert. Da die ca. 358 m² große Grundstück fast vollständig mit dem Gebäude überbaut ist, soll die Vergabe als Erbbaurecht nicht mit angeboten werden, da dieses deshalb für Investoren nicht unbedingt interessant ist. Eine Hoffläche ist nicht vorhanden. Der auf dem Grundstück gelegene öffentliche Gehweg wird heraus gemessen und verbleibt bei der Stadt.

 

Das Grundstück soll öffentlich zum Verkauf gegen Höchstgebot ausgeschrieben werden, wobei der noch zu ermittelnde Verkehrswert das Mindestgebot darstellen soll. Ein Verkehrswertgutachten wird zeitnah in Auftrag gegeben. Gegenwärtig läuft die beschränkte Ausschreibung zur Gutachtenerstellung. Die Frist zur Angebotsabgabe endet Anfang August 2021.

 

Bislang liegen drei allgemeine Interessentenanfragen vor. Auch das Studentenwerk hatte über die Universität Interesse angemeldet. Das Interesse bezog sich jedoch nur auf eine Anmietung. Wie dargestellt, entspricht das Gebäude nicht mehr den heutigen Vorschriften und müsste dann zuvor vom Vermieter und damit der Stadt saniert werden. Dafür sind keine Mittel geplant und eine Eigeninvestition der Stadt ist auch nicht beabsichtigt. Insofern hat das Studentenwerk seinen Antrag zurückgezogen. Da auch der Leerstand Kosten verursacht, soll das Grundstück mit dem Gebäude zeitnah ausgeschrieben werden.

 

In der Bilanz ist das Grundstück zum 31.12.2021 derzeit mit 975.135,55 € (Gebäude 941.854 €, 33.035,65 € Flurstücke, 245,57 € Außenanlagen) bewertet. Bei einem Verkauf wäre das Anlagevermögen auf der Grundlage des Niederstwertprinzips in das Umlagevermögen umzubuchen und die Differenz zwischen dem Verkehrswert und des in der Bilanz ausgewiesenen Wertes außerplanmäßig abzuschreiben. Diese Aufwendungen könnten mit einer Entnahme aus der Kapitalrücklage kompensiert werden. Auf Grund des zu erwartenden Bilanzverlustes von über 600.000 € soll die Vorlage in der Bürgerschaft beschlossen werden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2022

Finanzhaushalt

ja

2022

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

04

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

30.08.2021 - Hauptausschuss (HA) - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben