Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0478

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die weitere Umsetzung der erforderlichen Planungsschritte des Projektes „Greifswalder Ryckaue -  Eichwald“ als ein Bestandteil des städtischen Forstkonzeptes.

 

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Sachdarstellung

Seitens der Stadtverwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird als eine Maßnahme des im Juli 2020 durch die Bürgerschaft beschlossenen Forstkonzeptes eine langfristige Wiederherstellung des natürlichen Wasserregimes eines Teilgebietes des Greifswalder Eichwaldes, unmittelbar nördlich an den Ryck angrenzend, geplant.

 

Bei dem Greifswalder Eichwald handelt es sich nicht nur um den reinen Wald an der Straße nach Steffenshagen, sondern um das ca. 300 ha großes Au- und Sumpfwaldgebiet im Westen der Stadt (westlich der Ortsumgehung und nördlich vom Ryck). Im Zuge seiner historischen Entwicklung stand das Areal des Eichwaldes bis zu Intensivierung der Landwirtschaft für die Wasserspeicherung als großes Auwaldgebiet zur Verfügung. Erst in den 70er Jahren wurde dieses Gebiet im Zuge von Meliorationsmaßnahmen für die Landwirtschaft ausgepoldert. Eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt hier als Grünland mit Einsaat von Futterpflanzen und mit der entsprechend Düngung, da es sich um Standorte mit geringer Ertragsfähigkeit handelt.

 

In den letzten Jahren wurde jedoch zunehmend deutlich, vor allem bedingt durch die Konsequenzen beim Auftreten von Starkregenniederschlägen, dass Handlungsbedarf bei der Schaffung von Überflutungsflächen besteht und in dem Gebiet des Eichwaldes enormes Potential zur Zwischenspeicherung von Wasser liegt.

Zwar kann das im Rahmen des Sturmflutschutzes Greifswald errichtete Sperrwerk weite Teile des Stadtgebietes sowie die in der Ryckniederung liegenden Orte und angrenzende land-  und forstwirtschaftliche Flächen bei Sturmhochwasser schützen. Bei Binnenhochwässern stehen jedoch für die angrenzenden Gemeinden nur ungenügende Retentionsräume zur Verfügung.

 

Insofern sollte das Projekt auch im Sinne der angrenzenden Gemeinden, vor allem Wackerow sein und soll deshalb auch dort z.B. auf der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschuss am 25.11.2021 und im Rahmen einer Gemeindevertretung (vorgesehen ist der 07.12.2021) sowie einer Einwohnerversammlung vorgestellt werden. Eine rechtzeitige Beteiligung von Wackerow erfolgt vor allem, weil einerseits die Maßnahmen im Hoheitsgebiet der Gemeinde stattfinden sollen und das Dorf in den letzten Jahren direkt von Hochwasser betroffen war, sowie andererseits die Gemeinde Wackerow dort einige Grundstücke im Eigentum hat und hier gleichzeitig Grundstücksfragen erörtert werden können.

 

Ziele der im Projekt vorgesehenen Maßnahme sind deshalb vor allem die Bildung von Retentionsräumen bei Binnenhochwässern, die Wiederherstellung der Artenvielfalt und wertvoller Biotope zugunsten seltener Arten und die Erhöhung der Wasserspeicherung.

 

Deshalb sollen zunächst für das Projekt zwei Planungsphasen bearbeitet werden:

 

Planungsphase I

 Projektskizze (Grundlagenermittlung, Vorplanung)

 Vorstellung in den Ausschüssen

 Beteiligung der Gemeinde Wackerow (Abstimmung der Flächenverfügbarkeit, gewünschte Prüfinhalte im Rahmen der Planung)

 Vorstellung in der Bürgerschaft

 Beauftragung der Machbarkeitsstudie (Entwurfsplanung)

 

Planungsphase II

 Scoping (nach Vorlage der Machbarkeitsstudie)

 Genehmigungsplanung

 Entscheidung über Umsetzung der geplanten Maßnahme durch die

Bürgerschaft

 Ausführungsplanung

 

Wesentliches Ergebnis der Phase 1 soll eine Machbarkeitsstudie sein, in der zunächst untersucht werden soll, welche technischen Maßnahmen erforderlich wären, um ein offenes dynamisches, jedoch regelbares, System wiederherzustellen.

 

In der Planungsphase II soll im Rahmen des Scopings die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Hier erfolgt die Abstimmung der Untersuchungsräume und -inhalte der erforderlichen naturschutzfachlichen Gutachten (z.B. Artenschutzfachbeitrag, hydrogeologisches Gutachten) sowie der Gutachten zur technischen Realisierung (evtl. Vermessung oder Baugrunduntersuchungen) für die Genehmigungsplanung.

 

Eine zusammenfassende Darstellung der Unterlagen der Genehmigungsplanung dient dann als Entscheidungsgrundlage für die Bürgerschaft zur Umsetzung des Projektes.

Für die geplante Maßnahme soll auch die Anerkennung als Ökokonto erfolgen, um bei anderen Baumaßnahmen der Stadt auftretende Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren.

 

Als ursprünglicher Name für dieses Projekt wurde „Wasserwelt Greifswalder Eichwald“ gewählt, der aber eventuell den Eindruck hervorruft, dass in dem Gebiet dauerhaft Wasser stehen wird, was allerdings nicht dem Planungsziel entspricht. Insofern wurde die Bezeichnung der Maßnahme, die das Entstehen eines Auwaldes fördert, in „Greifswalder Ryckaue -  Eichwald“ geändert.

 

In der Anlage werden die Grundzüge des Projektes dargestellt, die im Rahmen der Projektskizze erarbeitet wurden.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

ja

2021

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

04

55501000/02300000/02300.41112

Wasserwelt Greifswalder Eichwald

12.500

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2021

12.500

0

0

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

x

 

 

 

Begründung:

In Sachdarstellung enthalten

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.11.2021 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

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23.11.2021 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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29.11.2021 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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13.12.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen