Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-V/07/0411-03-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, folgende Änderungen am Satzungsentwurf zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Universitäts- u. Hansestadt Greifswald vorzunehmen: 

 

A: 

1) §3, Absatz (3), Ziffer 9 wird folgendermaßen verändert: „9. Plakate oder sonstiges Werbematerial anzuschlagen sowie Waren und gewerbliche Dienste jeglicher Art ohne vorherige Genehmigung anzubieten“ 

 

2) §3, Absatz (3), Ziffer 13 wird folgendermaßen ergänzt: „…sowie an den Tagen vor Sonn- und Feiertagen von 24:00 Uhr bis 08:00 Uhr“ 

§ 3 Absatz 3 Ziffer 13 wird gestrichen

 

 

 B: Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, bis zur ersten Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit im Jahr 2022 in jedem Stadtteil mindestens eine Grillfläche auszuweisen.

Reduzieren

Sachdarstellung

Sachdarstellung Die unter Punkt A des Änderungsantrages vorgeschlagenen Änderungen dienen dazu, eine Über- Reglementierung für die Nutzung der Grünanlagen und Grünflächen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zu vermeiden. Stattdessen wird die verantwortungsvolle Nutzung der Grünflächen durch alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie durch andere Besucher*innen der Grünanlagen angestrebt. Dies wird u.a. dadurch ermöglicht, dass Zuwiderhandlungen gegen die Satzung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können (siehe §15) oder dass Platzverweise ausgesprochen werden können (siehe §13). Dies gilt insbesondere beim Verstoß gegen die Nachtruhe bzw. bei der Störung anderer Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlagen/ Grünflächen sowie bei entstandenen Verunreinigungen oder Schäden, z.B. durch gemeinsames Grillen. Mit der Möglichkeit, Verstöße gegen die Satzung als Ordnungswidrigkeit zu ahnden oder Platzverweise auszusprechen, wird auch der Kommunale Ordnungsdienst in die Lage versetzt, die Einhaltung der Satzung durchzusetzen. Mit der Einfügung von Punkt B im Änderungsantrag wird dem Umstand Rechnung getragen, dass mit der Verabschiedung der vorliegenden Satzung im Jahr 2022 lediglich ein öffentlicher Grillplatz in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ausgewiesen wäre. Dies ist bezogen auf die Gesamtzahl der in Greifswald lebenden Menschen nicht ausreichend. Um möglichst vielen Leuten auch weiterhin das Grillen im öffentlichen Raum zu ermöglichen, soll pro Stadtteil spätestens zum Beginn des Frühjahrs mindestens eine Grillfläche ausgewiesen sein. Sollte dies nicht möglich sein, soll hinsichtlich des öffentlichen Grillens der status quo zum Zeitpunkt vor der Verabschiedung der Satzung automatisch wieder hergestellt werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 x

 x

 

 

Begründung:

 Ja, positiv: die Grünflächen und ihre Bestandteile werden geschützt 

Ja, negativ: das Grillen in den Grünflächen wird beschränkt freigegeben

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

08.11.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert abgestimmt

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?VOLFDNR=1002671&TOLFDNR=1012013&VOLFDNR=1002671&selfaction=print