Informationsvorlage - BV-P-ö/07/0021-01

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

  1. Einleitung

 

„Die Bürgerschaft der UHGW beauftragt den Oberbürgermeister, (…) zu prüfen, wie ein umwelt- und gesundheitsschonendes öffentliches Alternativangebot dargestellt werden kann.“ Der Oberbürgermeister konkretisierte dies in der Dezernentenkonferenz vom 11.01.2022 dahingehend, dass „konkrete und überschaubare Alternativen erarbeitet [werden sollen] (z. B. Lasershow oder zentrales Feuerwerk)“.

 

Ziel des Beschlusses ist der Versuch der Reduzierung von privatem Silvesterfeuerwerk. Da kein generelles Feuerwerksverbot ausgesprochen werden kann, könnte ein Alternativangebot zur Reduzierung des Silvesterfeuerwerks führen. Das Angebot muss dementsprechend attraktiv für eine große Menge an Personen sein.

 

Dies setzt voraus, dass das Alternativangebot von einer relevanten Menge an Personen wahrgenommen werden kann. Diese Menge ist nicht von der Bürgerschaft definiert worden, wurde in der folgenden Prüfung eine Zielgröße von mindestens 2.000 Personen angenommen.

 

Die benannten Alternativangebote bzw. Veranstaltungen wurden entsprechend dieser Zielannahme summarisch geprüft. Hierzu wurde ein externer Berater hinzugezogen, um eine Kostenschätzung zu ermöglichen. Gemeinsam wurden die Veranstaltungen im Hinblick auf den Veranstaltungsort in Bezug auf die Eignung zur Erreichung des Zieles, die Kostenschätzung, zu beachtende Sicherheitsaspekte, das Rettungs- und Brandschutzrecht, den Regelungen des Sprengstoffrechts und weiterer Rechtsgebiete summarisch geprüft.

 

Der Veranstaltungsort muss eine ausreichende Größe haben und sollte nicht außerhalb der Altstadt liegen, da die Erfahrungen mit ähnlichen Veranstaltungen in den vergangenen Jahren gezeigt haben, dass Standorte, wie z. B. das Strandbad Eldena, die Mole in Wieck, der Festspielplatz u. a. nicht attraktiv für die Einwohner*innen sind. Daher wurde sich bei der Prüfung auf die innenstädtischen Flächen konzentriert. Insbesondere die Infrastruktur und die Verkehrsanbindung wurden hier mit berücksichtigt.

 

Für die Kosten der Veranstaltung kann nur eine Schätzung aus der Erfahrung eigener Veranstaltungen, aber auch des Beraters gegeben werden. Eine konkrete Benennung von Kosten kann erst nach erfolgter Ausschreibung einer solchen Veranstaltung sowie erfolgter Festlegung der Zielgrößen (Anzahl der erwarteten Teilnahmen, Rahmenprogramm ja/ nein etc.) erfolgen.

 

Je nach Veranstaltung und Veranstaltungsort können verschiedene Sicherheitsaspekte wichtig sein. In jedem Fall muss der Veranstalter ein Sicherheitskonzept entwickeln und vorlegen, aus welchem mögliche Gefahren der Veranstaltung ersichtlich sind und entsprechend gelöst werden können. In diesem Sicherheitskonzept muss auf die Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die örtlichen Gegebenheiten, Umwelteinflüssen, technischen Störungen, Bränden, Bedrohungslagen aber auch auf die Besucher*innen eingegangen werden.

 

Die abzuschätzenden Sicherheitsaspekte sind, soweit möglich, in die Prüfung eingeflossen. Der Veranstalter erhält für diese Veranstaltung ordnungs- und gewerberechtlich nur eine Genehmigung, wenn keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von der Veranstaltung ausgehen. Für die Absicherung einer solchen Veranstaltung durch einen Sicherheitsdienst können hier unterschiedlich hohe Kosten entstehen, je nachdem, was durch diesen geleistet werden muss (Absicherung Eingang, Umzäunung Veranstaltungsfläche, Bestreifung Veranstaltungsgelände, etc.).

 

Weiterhin kann es bei einzelnen Varianten rettungs- und brandschutzrechtlich notwendig sein, dass eine bestimmte Anzahl an Rettungskräften und eine Brandsicherheitswache vorgehalten werden muss. Die Brandsicherheitswache ist durch die Berufs- und Freiwillige Feuerwehr der UHGW in der Silvesternacht nicht leistbar, da diese zur Absicherung der Stadt einschließlich der OT Wieck Riems mit ihren besonderen brandschutztechnischen Herausforderungen gebunden sind.

 

Weiterhin wird aktuell geprüft, inwieweit die möglichen Veranstaltungsorte in der Flugbahn des Rettungshubschraubers liegen und deshalb einer Veranstaltungsdurchführung entgegenstehen. Die Antwort hierzu steht zum heutigen Tag aus.

 

Im Rahmen der Durchführung dieser Veranstaltung kann es notwendig sein, dass verkehrsrechtliche Anordnungen zur Straßensperrung oder Umleitung des Verkehrs notwendig sind. Diese sind vom Veranstalter umzusetzen. Dies bedeutet ggf. mehr Sicherheitspersonal. Inwieweit dafür auch Kräfte der Polizei hinzugezogen werden können, kann nicht eingeschätzt werden.

 

Es wird prognostiziert, dass die Corona-Pandemie auch diesen Winter noch eine Rolle in der Gesellschaft spielen wird. Daher muss mit entsprechenden Regelungen, wie z. B. Abstand, Besucherbegrenzung, Verbot der Durchführung gerechnet werden. Dies kann zu unerwarteten Kosten führen, ggf. auch, wenn die Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden muss.

 

Rahmenprogramm:

Zu überlegen ist, ob ein Rahmenprogramm, z.B. von 20 Uhr bis 1 Uhr geplant werden soll. Dies ist nicht an jedem Ort realisierbar. Vorstellbar wäre hier, wenn möglich, ein eingegrenztes Veranstaltungsgelände für eine zulässige Zahl von Besucher*innen, auf der eine Art Catering-Meile organisiert wird. Auch ist es hier möglich, die Veranstaltung musikalisch zu untermalen.

 

Es ist nicht abzuschätzen, inwieweit dieses Programm zeitlich und tatsächlich umsetzbar ist, da Silvester bei vielen Beschallungs-, Technik- und Sicherheitsfirmen sowie Künstler*innen bereits frühzeitig ausgebucht ist.

 

Die Durchführung eines Rahmenprogramms neben der Hauptveranstaltung zieht zusätzliche Kosten mit sich. Diese belaufen sich für die Beschallung auf ca. 5.000 bis 7.000 Euro. Hinzu kommen hier weitere Kosten für Kultur, Bühne, Programm, Nebenkosten, Müllentsorgung, Werbekosten, Versicherung, Sicherheitsdienst, Rettungsdienst, ggf. Rettungsschwimmer (Museumshafen) und weitere Kräfte.

 

Der Sicherheitsaspekt ist hier ebenfalls zu nennen. Es ist ein weiteres Sicherheitskonzept unter den o. g. Gesichtspunkten zu entwickeln, um die Menschenmassen im Gefahrenfall sicher vom Veranstaltungsgelände zu bringen. Das Veranstaltungsgelände muss begrenzt werden, damit die Besucher*innen bei Betreten kontrolliert werden können. Es darf kein Feuerwerk mitgebracht werden, um die Sicherheit der Besucher*innen zu gewährleisten. Dafür muss eine entsprechend große Anzahl an Sicherheitskräften vorgehalten werden.

 

Weiterhin sind ggf. immissionsschutzrechtliche Regelungen zu beachten, da durch die Veranstaltung ein gewisses Maß an Lärm an die Umwelt abgegeben wird.

 

Alle Kostenschätzungen beziehen die aktuellen Kostensteigerungen in Folge der geopolitischen Situation und Inflation nicht mit ein!

 

 

 

  1. zentrales Feuerwerk (Höhenfeuerwerk oder Barockfeuerwerk)

 

Hierbei handelt es sich um eine ca. 20-minütige Show mit einem klassischen Höhenfeuerwerk. Konzeptionell wird dies, sollte dies der Veranstaltungsort hergeben, mit musikalischer Umrahmung stattfinden. Die Kosten für das Feuerwerk belaufen sich auf ca. 8.000 bis 10.000 Euro. Diese Variante ist nicht für alle Orte geeignet. Die Kosten für ein Barockfeuerwerk (flaches Feuerwerk, Fontänen, Flammenwerfer, o. ä.) sind gleich zu beziffern.

 

Bei einem Höhenfeuerwerk muss ein Abstand von 120 Metern in alle Richtungen beachtet werden. Bei einem Barockfeuerwerk ist kein gesonderter Abstand notwendig. Bei beiden Varianten muss eine Brandsicherheitswache durch den Veranstalter/die Veranstalterin  organisiert werden, da die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr der UHGW in der Silvesternacht bereits für die Absicherung der Stadt (OT Wieck und Riems) gebunden sind. Weiterhin sind hier teilweise die Bestimmungen der 1. SprengV zu beachten.

 

Die Sichtbarkeit für eine große Anzahl an Personen sollte hier gewährleistet sein. Daher kommen hier das Forum am Museumshafen, der Parkplatz am Museumshafen, das Volksstadion und die alte Mülldeponie für ein Höhenfeuerwerk, der Markplatz für ein Barockfeuerwerk in Betracht, die im Folgenden geprüft werden.

 

2.1.                       Forum am Museumshafen

 

Das Forum am Museumshafen ist zwar ausreichend lang, jedoch nicht breit genug, um ein Höhenfeuerwerk zu zünden.

 

Daher wird dieser Veranstaltungsort als nicht geeignet eingestuft.

 

Für die Durchführung eines Rahmenprogramms ist dieser Ort sehr gut geeignet (siehe 2.4), steht aktuell nicht zur Verfügung (Nutzung Theater Vorpommern).

 

2.2.                       Parkplatz am Museumshafen (Nordseite)

 

Der Parkplatz müsste für die Durchführung abgesperrt werden und stünde nicht als Parkfläche zur Verfügung. Die Absperrung muss hier durchgehend durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert bzw. bewacht werden. Der Wegfall der Parkmöglichkeiten könnte durch den Bau am Hansering und des Parkplatzes in der Roßmühlenstraße zu Problemen führen, da für diese Zeit ggf. nicht genügend Parkplätze für Einwohner*innen und Gästen zur Verfügung steht.

 

Daher wird dieser Veranstaltungsort als wenig geeignet eingestuft.

 

Die Prüfung eines Rahmenprogramms wird im Punkt 2.4 durchgeführt, da die gleichen Voraussetzungen bestehen.

 

2.3.                       Volksstadion

 

Als Ausschlusskriterium sind hier die Nähe zur BDH- und Parkklink zu nennen. Gemäß § 23 Abs. 1 der 1. SprengV ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern verboten. Hier geht die aktuelle Rechtsprechung von einen Abstandsradius von bis zu 200 m aus. Ebenfalls befindet sich hier die Einflugschneise zum nahegelegenen Landeplatz (ca. 250 Meter) des Rettungshubschraubers.

 

Das Volksstadion hat eine ausreichende Größe, ist aber nicht ausreichend hoch eingezäunt. Die Einzäunung muss hier durchgehend durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert bzw. bewacht werden, da diese einfach zu überwinden ist. Jedoch ist hier keine Fläche für Zuschauende vorhanden. Diese würden sich im Umkreis auf die Bürgersteige verteilen. Fraglich ist, inwieweit eine Straßensperrung rund um das Volksstadion notwendig ist, da die Zuschauenden sich ggf. auch auf diese verteilen. Die Kontrolle würde den Einsatz von weiteren Sicherheitskräften und ggf. der Polizei erfordern. Inwieweit Kontingent bei der Polizei vorhanden ist, kann nicht abgeschätzt werden.

 

Daher wird dieser Veranstaltungsort als nicht geeignet eingestuft.

 

Ein Rahmenprogramm ist hier nicht realisierbar.

 

2.4.                       alte Mülldeponie (Ladebower Chaussee)

 

Das Gelände der alten Mülldeponie hat eine ausreichende Größe und ist ausreichend hoch eingezäunt. Der Eingang muss durch einen Sicherheitsdienst gesichert werden, die Einzäunung ist nicht zu überwinden und muss nicht bewacht werden. Die zusätzliche Höhe der Deponie bietet mehr Sichtbarkeit von vielen Plätzen im Stadtgebiet und auch im Umland, ohne dass die Zuschauenden in der Nähe sein müssen.

 

Daher wird dieser Veranstaltungsort als geeignet eingestuft.

 

Ebenfalls wäre hier die Durchführung eines Rahmenprogramms am Museumshafen (Nordseite) möglich.

Dieses könnte auch auf den Parkplatz am Museumshafen stattfinden, jedoch entstehen dadurch die o. g. Parkprobleme. Denkbar ist die Durchführung auf dem Gelände des Forums am Museumshafen. Es hat eine ausreichende Größe und ist eingezäunt. Aktuell steht es durch die Nutzung des Theater Vorpommern nicht zur Verfügung. Somit bliebe das Nordufer des Museumshafens bis zur Salinenstraße. Hierbei ist zu beachten, dass westlich des „Verweilbereiches“ im Winter die Schiffe des Museumshafens an Land liegen und dieser Bereich wiederum nicht genutzt werden kann.

Das Veranstaltungsgelände wäre, wie oben beschrieben abzugrenzen (außer Forum) und mit entsprechendem Sicherheitspersonal die Sicherheit zu gewährleisten. Auf dem Gelände der Rahmenveranstaltung kann die musikalische Untermalung des Höhenfeuerwerks ermöglicht werden.

Hierbei ist zu beachten, dass zu den einzuplanenden Rettungskräften auch Rettungsschwimmer vorgehalten werden müssen, da die Nähe zum Ryck eine weitere Gefahrenquelle darstellt.

 

2.5.                       Marktplatz

 

Der Marktplatz bietet Platz für ca. 6.000 Personen (ohne Corona-Auflagen). Ein Barockfeuerwerk für die anwesenden Personen ist möglich. Die Absicherung der Veranstaltung kann durch die baulichen Gegebenheiten aktuell nicht vollständig eingeschätzt werden. Einlasskontrollen, wie am Museumshafen sind hier nicht realisierbar. Daher muss ein entsprechend großes Aufgebot an Sicherheitskräften vorhanden sein, um Gefahrenquellen (selbst mitgebrachtes Feuerwerk) zu erkennen. Inwieweit dies gewährleistet werden kann, ist aktuell nicht einschätzbar.

 

Daher wird dieser Veranstaltungsort als wenig geeignet eingestuft.

 

Ein Rahmenprogramm wäre durch die örtlichen Gegebenheiten möglich. Durch die Verlängerung der Veranstaltung ist ein höheres Aufgebot an Personal (Sicherheits- und Rettungsdienst, etc.) notwendig.

 

 

  1. zentrale Lasershow (am Boden oder im Himmel)

 

Hierbei handelt es sich um eine ca. 30-minütige Lasershow, klassisch auf einem Platz (flach) oder als Höhenlasershow. Konzeptionell wird dies, sollte dies der Veranstaltungsort hergeben, mit musikalischer Umrahmung stattfinden. Die Kosten für die Lasershow belaufen sich auf ca. 6.000 bis 8.000 Euro. Diese Variante ist nicht für alle Ort geeignet. Bei einer flachen Lasershow ist ein Rahmenprogramm mit Barockfeuerwerk denkbar. Hierbei ist die Brandsicherheitswache zu gewährleisten. Die Kosten für beide Varianten sind gleich zu beziffern.

 

Für eine flache Lasershow wird ein Ort ähnlich eines Barockfeuerwerks benötigt; eine Fläche zum Versammeln der Zuschauenden ist notwendig.  Ein großer Abstand ist hier nicht einzuhalten. Daher kommen hier das Forum am Museumshafen, das Volksstadion und der Marktplatz in Betracht.

 

Die Höhenlasershow ist ähnlich, wie ein Höhenfeuerwerk für eine breite Masse an Personen angelegt und ist von weitem sichtbar. Daher kommt hier die alte Mülldeponie in Betracht. Diese Orte werden im Folgenden geprüft.

 

3.1.                       Forum am Museumshafen

 

Das Forum am Museumshafen hat eine ausreichende Größe und ist eingezäunt. Außerhalb der Umzäunung ist Platz für weitere Besucher*innen. Ggf. muss hier eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Straßen beantragt werden.

 

Daher wird dieser Veranstaltungsort als geeignet eingestuft, steht aktuell aber nicht zur Verfügung (Theater Vorpommern).

 

Ein Rahmenprogramm wäre hier abhängig von den festgelegten Zielgrößen ggf. möglich. Eine ausreichende Anzahl an Sicherheitspersonal ist zu gewährleisten. Ggf. muss geprüft werden, inwieweit hier Rettungsschwimmer vorgehalten werden müssen.

 

3.2.                       Volksstadion

 

Das Volksstadion hat eine ausreichende Größe und ist eingezäunt. Da die Einzäunung nicht sehr hoch und leicht zu überwinden ist, sollte hier durchgehend durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert bzw. bewacht werden. Das Stadion hat ebenfalls eine ausreichende Größe für Zuschauende.

 

Hier sollten ebenfalls Einlasskontrollen aus Sicherheitsgründen stattfinden. Weiterhin ist auch die Bestreifung des Veranstaltungsgeländes im Rahmen des zu konzipierenden Sicherheitskonzeptes notwendig. Inwieweit dies gewährleistet werden kann, ist aktuell nicht einschätzbar.

 

Auch sind hier Kräfte des Rettungsdienstes erforderlich.

 

Inwieweit diese Art der Lasershow den Rettungshubschrauber beeinträchtigt wird derzeit noch geprüft. Durch die in den Himmel steigenden Laser, kann aktuell aber davon ausgegangen werden.

 

Bei einer Höhenlasershow kann das Stadion als Abstrahlfläche genutzt werden. Die Zuschauenden würden sich im Umkreis auf die Bürgersteige verteilen. Fraglich ist, inwieweit eine Straßensperrung rund um das Volksstadion notwendig ist, da die Zuschauenden sich ggf. auch auf diese verteilen. Die Kontrolle würde den Einsatz von weiteren Sicherheitskräften und ggf. der Polizei erfordern. Inwieweit Kontingent bei der Polizei vorhanden ist, kann nicht abgeschätzt werden.

 

Daher wird dieser Veranstaltungsort als wenig bzw. nicht geeignet eingestuft.

 

Ein Rahmenprogramm wäre hier nur im Rahmen einer flachen Lasershow sinnvoll.

 

3.3.                       Marktplatz

 

Der Marktplatz bietet Platz für ca. 6.000 Personen (ohne Corona-Auflagen). Ein Lasershow mit ggf. Barockfeuerwerk für die anwesenden Personen ist möglich. Die Absicherung der Veranstaltung kann durch die baulichen Gegebenheiten nicht vollständig gewährleistet werden. Einlasskontrollen, wie im Volksstadion sind hier nicht realisierbar. Daher muss ein entsprechend großes Aufgebot an Sicherheitskräften vorhanden sein, um Gefahrenquellen (selbst mitgebrachtes Feuerwerk) zu erkennen. Inwieweit dies gewährleistet werden kann, ist aktuell nicht einschätzbar.

 

Auch sind hier Kräfte des Rettungsdienstes erforderlich.

 

Daher wird dieser Veranstaltungsort als wenig geeignet eingestuft.

 

Ein Rahmenprogramm wäre durch die örtlichen Gegebenheiten möglich. Durch die Verlängerung der Veranstaltung ist ein höheres Aufgebot an Personal notwendig.

 

3.4.                       alte Mülldeponie

 

Das Gelände der alten Mülldeponie hat eine ausreichende Größe und ist ausreichend hoch eingezäunt. Der Eingang muss durch einen Sicherheitsdienst gesichert werden, die Einzäunung ist nicht zu überwinden und muss nicht bewacht werden. Die zusätzliche Höhe der Deponie bietet mehr Sichtbarkeit von vielen Plätzen im Stadtgebiet und auch im Umland, ohne dass die Zuschauenden in der Nähe sein müssen.

 

Daher wird dieser Veranstaltungsort als geeignet eingestuft.

 

Ebenfalls wäre hier die Durchführung eines Rahmenprogramms am Museumshafen (Nordseite) abhängig von den festgelegten Zielgrößen ggf. möglich.

Dieses könnte auch auf den Parkplatz am Museumshafen stattfinden, jedoch entstehen dadurch die o. g. Parkprobleme. Denkbar ist die Durchführung auf dem Gelände des Forums am Museumshafen. Es hat eine ausreichende Größe und ist eingezäunt. Aktuell steht es durch die Nutzung des Theater Vorpommern nicht zur Verfügung. Somit bliebe das Nordufer des Museumshafens bis zur Salinenstraße. Hierbei ist zu beachten, dass westlich des „Verweilbereiches“ im Winter die Schiffe des Museumshafens an Land liegen und dieser Bereich wiederum nicht genutzt werden kann.

Das Veranstaltungsgelände wäre, wie oben beschrieben abzugrenzen (außer Forum) und mit entsprechendem Sicherheitspersonal die Sicherheit zu gewährleisten. Auf dem Gelände der Rahmenveranstaltung kann die musikalische Untermalung des Höhenfeuerwerks ermöglicht werden.

Hierbei ist zu beachten, dass zu den einzuplanenden Rettungskräften auch Rettungsschwimmer vorgehalten werden müssen, da die Nähe zum Ryck eine weitere Gefahrenquelle darstellt.

 

 

  1. zentrale „Wassershow“

 

Als weitere Veranstaltung wurde eine zentrale Wassershow geprüft. Hier werden Wasserbassins auf der Brücke installiert und mit Wasser befüllt. Durch Pumpen wird dieses in die Höhe transportiert und mit Lasern beschossen. Zusätzlich wird durch Flammenwerfern eine Show inszeniert. Über die Dauer konnte keine Angabe gemacht werden (Premiere ist Ende März geplant). Diese ist von beiden Seiten der Brücke gut zu sehen. Der Aufbau nimmt 3 Tage, der Abbau 2 Tage in Anspruch. Für diese Zeit wäre die Brücke selbst für die Fußgänger gesperrt. Die Kosten für diese Veranstaltung belaufen sich auf ca. 40.000 Euro.

 

Die Bauarbeiten am Hansering könnten zu Problemen führen, da es auch auf der Südseite des Rycks zu Menschenansammlungen kommen kann. Dies kann zu Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit führen. Der Bereich wäre mit zusätzlichem Sicherheitspersonal abzusichern. Inwieweit das realisierbar ist, kann aktuell nicht abgeschätzt werden. Auch eine Straßensperrung mit zusätzlichem Personal (Sicherheitsdienst, ggf. Polizei) kann hier angedacht werden.

 

Ein Rahmenprogramm wäre auch hier auf der Nordseite des Museumshafens denkbar. Das Gelände ist einzugrenzen und mit entsprechenden Einlasskontrollen zu sichern (siehe Ausführungen oben). Rettungsdienst und Rettungsschwimmer sowie eine Brandsicherheitswache sind hier notwendig.

 

  1. Fazit

 

Nach erfolgter Prüfung verschiedener Veranstaltungsorte im Rahmen der zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften und örtlichen Gegebenheiten kommt nur ein Ort, die alte Mülldeponie in der Ladebower Chaussee, in Betracht.

 

Das Ziel der breiten Sichtbarkeit für eine große Anzahl an der Personen (in diesem Fall auch außerhalb der Stadt) könnte erreicht werden.

 

Inwieweit hier zusätzlich ein Rahmenprogramm realisiert werden kann, ist aktuell nicht abschätzbar. Fraglich ist, inwieweit dieses Programm noch zeitlich umsetzbar ist, da Silvester bei vielen Beschallungs-, Technik- und Sicherheitsfirmen sowie Veranstaltenden bereits ausgebucht ist.

 

Auch wenn die Kosten nicht genau bezifferbar sind, kann man durch die Erfahrung vergangener Veranstaltung von Zusatzkosten von ca. 55.000 bis 90.000 Euro ausgehen.

 

Alle Kostenschätzungen beziehen die aktuellen Kostensteigerungen in Folge der geopolitischen Situation und Inflation nicht mit ein!

 

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Beschlüsse

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09.03.2022 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - zur Kenntnis genommen

Erweitern

21.03.2022 - Hauptausschuss (HA) - zur Kenntnis genommen