Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0539-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestätigt den Planungs- und Kostenstand vom 01.02.2022 nach Abschluss der Vorplanung mit der LP 2 entsprechend beigefügter Anlage.

 

2. Zur Kostenreduzierung ist durch die Verwaltung entschieden worden, im Rahmen der LP 3  auf folgende Maßnahmen zu verzichten:

a) Parkett in Sporthalle, stattdessen Linoleum     35.000,00 €

b) Mobile Trennwände in Aula       85.000,00 €

c) Mobile Trennwände Schule     235.000,00 €

d) Zentrale Warmwasserbereitung in den Toiletten des   65.000,00 €

Grund- und Regionalschulteils:

Bisher war eine zentrale Warmwasserbereitung für die Toiletten

geplant. Diese wird in den geforderten Bereichen durch eine

dezentrale Warmwasserbereitung erfolgen.

e) Digitale Schließanlage:       150.000,00 €

Anstelle einer komplett digitalen Schließanlage mit W-Lan-

Anbindung und Stromversorgung wird eine Schließanlage mit

Leseköpfen und Transpondern welche einzeln programmiert

werden können eingeplant. Hierfür sollen in der LP3 weitere

Abstimmungen zum AMOK-Konzept erfolgen.   

Zwischensumme        570.000,00 €

 

Weitere Einsparungen werden geprüft:

f) Medienerschließung (Zuschuss Fernwärmeanschluss) 120.000,00 €

g) Medienerschließung (Schmutzwasseranschluss)  170.000,00 €

h) Optimierung Außenanlagen (Reduzierung Flächen)  185.000,00 € 

Zwischensumme        475.000,00 €

 

3. Folgende Maßnahmen sollen, sofern dies technisch möglich ist, aus Sicht der Verwaltung umgesetzt werden. Diese könnten auch eingespart werden, eine Positionierung der politischen Gremien dazu wird gewünscht:

 

a) Photovoltaik- Anlage:      535.000,00 €

I) Die bisher geplante PV- Anlage befindet sich auf ca. 1.500 m² der

südöstlichen Dachflächen. Dies entspricht ca. 25 % der gesamten

Dachfläche. Der er-zeugte Strom kann im Jahresmittel zu mind. 82 %

durch den Eigenverbrauch genutzt werden. Dabei ist der Anteil des

Eigenverbrauchs naturgemäß in den vier Sommermonaten mit 60 %

bis 70 % etwas geringer, in den Winter- und Übergangsjahreszeiten

mit 90 % bis 100 % aber auch deutlich höher. Die PV- Anlage könnte

nach derzeitigem Stand im Jahresmittel ca. 2/3 des Eigenenergiebe-

darfs decken.

Die Wirtschaftlichkeit muss im Weiteren noch genau untersucht

werden. Nach derzeitigem Stand wird eine Amortisation in 8 bis 10

Jahren gesehen. Die noch bestehende EEG- Umlage scheint hierbei

kaum erheblich. Um diese Frage abschließend zu klären soll in der

weiteren Planung eine genaue Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt

und die Realisierung in Abhängigkeit da-von entschieden werden.

 

II) Durch Ausschreibung der Photovoltaik- Anlage zur Vermietung

könnten die Kosten der Paneele eingespart werden. Eine Vor-

rüstung der technischen Infrastruktur wäre aber erforderlich.

Damit beträgt das Ein-sparpotential bei dieser Variante ungefähr

200.000 €. Derzeit ist aber unklar ob sich ein Mieter für die vorge-

rüstete Anlage findet.

  

b) Aktivierte Pfahlgründung mit Geothermie:    590.000,00 €

Für das Bauvorhaben gibt es bisher drei Gründungsvarianten, mit

Bohr- oder Rammpfählen, oder mit Rüttelstopfsäulen. Bei der

Gründung mit Pfählen ist eine geothermische Nutzung möglich,

mit Rüttelstopfsäulen nicht.

Sofern eine Pfahlgründung in Betracht kommt, sollen die Pfähle

thermisch aktiviert werden. Hiermit könnte etwa die gesamte

Sporthalle mit Aula / Mensa beheizt werden, wodurch die Betriebs-

kosten deutlich sinken. Zweiter Vorteil ist die Nutzung zur Kühlung.

Durch innere thermische Lasten (hoher technischer Ausstattungs-

grad und Wärmeabgabe der Nutzer) sowie äußere thermische Lasten

durch die aktuellen und zukünftigen klimatischen Entwicklungen

entstehen Raumtemperaturen welche nach derzeitigem Stand eine

Kühlung er-fordern. Hierfür ist die Geothermie ebenfalls sehr gut

geeignet und deutlich kostengünstiger als separate Klimaanlagen.

In der LP 3 soll hier mit der thermischen Raumsimulation die

Erforderlichkeit präzisiert werden. Eine spätere Nachrüstung der

Geothermie ist nicht ohne weiteres möglich.   

Zwischensumme        1.125.000,00 €

 

 

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Sachdarstellung

Mit Abschluss der LP 2 ergibt sich ein aktueller Kostenstand von ca. 59,5 Mio. € Gesamtbau-kosten (ca. 51,1 Mio. € Baukosten und ca. 8,4 Mio. € Baunebenkosten). In den Gesamtbau-kosten ist die lose Ausstattung mit 2,8 Mio. € (2,6 Mio. € Beschaffung loses Mobiliar, 0,2 Mio. € Planung) enthalten.

 

Die doch erheblichen Kostensteigerungen ergeben sich in erster Linie aus den überdurchschnittlichen Baupreissteigerungen der letzten 1 bis 2 Jahre, die kaum mehr vorhersehbar und damit einschätzbar sind. Auch die Aufwendungen für Gründung, Baustelleneinrichtung und Vollküche sowie politische Vorgaben wie vollflächige Solaranlage, Grünbedachung und Umsetzung der Inklusion tragen, ebenso wie Flächenmehrungen aus Anforderungen der neuen Schulbauempfehlung, hierzu bei.

 

Mit den unter 2. und 3. genannten Einsparungen und Optimierungen lassen sich allenfalls Einsparungen von ca. 1 bis 2 Mio. € erzielen.

 

Für den Grundschulneubau einschließlich Hort und entsprechender Sporthalle samt dazugehörigen Sport- und Erschließungsanlagen betragen die Baukosten ca. 23,7 Mio. € zuzüglich ca. 4,0 Mio. € Baunebenkosten.

Für die Regionalschule inklusive aller erforderlicher Anlagen wird mit Baukosten in Höhe von 24,7 Mio. € zuzüglich ca. 4,2 Mio. € Baunebenkosten gerechnet.

 

In einem ersten baulich umzusetzenden Abschnitt sollen Synergieeffekte genutzt werden. So ist angedacht, die Bauteile A und B gleichzeitig mit allen, auch für die ab Klassenstufe 5 not-wendigen technischen Anlagen im Bauteil A zu errichten. So sollen die Sporthalle samt Aula / Mensa und Vollküche sowie auch alle Sport- und Erschließungsanlagen vollständig hergestellt werden. Für diesen Abschnitt werden nach jetzigem Stand ca. 37,8 Mio. € (27,7 Mio. € StBauFM + 10,1 Mio. € KHH) benötigt.

 

Diese Beträge weisen den Kostenstand zum Ende 2021 aus, so dass bis zum Baubeginn baupreisbedingte Kostensteigerungen für den ersten Abschnitt in Höhe von schätzungsweise 10 % und für den Regionalschulteil in Höhe von schätzungsweise 15 % zu kalkulieren und haushaltsmäßig zu berücksichtigen sind.

 

Bei den Kosten ist zu berücksichtigen, dass die Kosten der losen Ausstattung einschließlich zugehöriger Planungskosten von insgesamt 2,8 Mio. € nicht förderfähig sind und im Kernhaus-halt finanziert werden. Darin enthalten sind die Kosten in Höhe von ca. 0,7 Mio. € für die lose Ausstattung des Hortes, die durch den Eigenbetrieb getragen und geplant werden müssen. Für die restlichen Kosten sind im THH 09 1,7 Mio. € eingeplant, so dass nach aktuellem Stand ca. 0,4 Mio. € in den weiteren HH- Planungen berücksichtigt werden müssen.

 

Für die Grundschule, den Hort, die entsprechende Sporthalle mit Aula / Mensa sowie die anteiligen Sport- und Erschließungsanlagen sind der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Städtebaufördermittel in Höhe von 29 Mio. € in den Jahren 2018, 2019 und 2020 bewilligt worden.

 

Die Gesamtbaukosten des Regionalschulteils inklusive aller erforderlicher Anlagen einschließlich der Orientierungsstufe betragen nach aktuellem Kenntnisstand ca. 28,9 Mio. €. Seitens der Verwaltung wird nach wie vor die Einwerbung weiterer Fördermittel avisiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022ff

Finanzhaushalt

Ja

2022ff

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

SSV

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

21.03.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

04.04.2022 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen