Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0193-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den städtischen Reinigungskräften wird einmalig eine Ausgleichszahlung in Höhe von je 300 € (brutto) gewährt. Diese ist spätestens bis zum 30. September 2022 auszuzahlen.

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Sachdarstellung

Die Stadt hat 60 Reinigungskräfte, die alle nur Teilzeit arbeiten. Das bedeutet, dass Löhne um 1.500 € brutto die Regel sind.

 

Die Situation ist für diese Beschäftigten, die ja auch Angestellte der Kommune sind, zumeist prekär.

 

Seit 14 Jahren waren diese Reinigungskräfte von jeglichem Aufstieg in den Erfahrungsstufen ausgeschlossen. Sonst erfolgt dieser Aufstieg aller 4 Arbeitsjahre automatisch. Diese Situation geht auf einen Beschluss der Bürgerschaft zur Haushaltskonsolidierung (2003) zurück. Mit diesem Entzug der Steigerungsstufen haben die Reinigungskräfte in dieser Form als einzige Beschäftigtengruppe in der Verwaltung einen substanziellen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung getragen.

 

Diese Umstände - die erwähnte prekäre Situation und die seit 14 Jahren fehlenden Steigerungsstufen - sind einzigartig für diese Beschäftigtengruppe im Vergleich zu anderen Gruppen in der Verwaltung.

 

Das Prinzip der Gleichbehandlung ist hierbei nicht verletzt, wenn man bedenkt, von welchem Lohnniveau bei den anderen Beschäftigten auszugehen ist. Es ist nicht ungewöhnlich, die niedrigsten Lohngruppen bevorzugt zu behandeln. Somit soll mit dieser einmaligen Ausgleichszahlung der besondere Einsatz und Rahmen der Reinigungskräfte anerkannt und gewürdigt werden.

 

Der Personalrat unterstützt vollständig diese Form der Wertschätzung und empfiehlt dies ausschließlich für die Reinigungskräfte (Beschluss vom 22.12.21).

 

Die Vorlage erfolgt jetzt, da eine Übernahme einer solchen einmaligen Zulage (als Corona-Zuschlag) im neuen Tarifvertrag an den Tarifpartnern KAV und VERDI scheiterte.

 

Um die eingetretene Einkommensschere dauerhaft zu schließen, wird der Oberbürgermeister gebeten, in Abstimmung mit dem Personalrat, perspektivisch die Beendigung des Haustarifvertrages herbeizuführen und die Reinigungskräfte in den regelmäßigen Tarifvertrag für die städtischen Angestellten zu übernehmen.

 

Als Kosten für diese hier beantragte einmalige Zulage werden erwartet: 300 € *60 = 18.000 €.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

ja

2022 

Finanzhaushalt

ja

2022 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

02

11401/50221000 

Erstattung Dienstbezüge

22.500,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022

2.727.200,00

2.727.200,00

- 22.500,00

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2022

Deckungsring Lohn - 50221000 

22.500,00

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

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Beschlüsse

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15.08.2022 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - nicht abgestimmt

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15.08.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - nicht abgestimmt

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23.08.2022 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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05.09.2022 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/vo020?VOLFDNR=1003079&TOLFDNR=1015048&VOLFDNR=1003079&selfaction=print