Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0221-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister,

die Voraussetzungen, Möglichkeiten sowie finanziellen und klimabilanziellen Vorteile des Energiespar-Contractings für die städtische Verwaltung sowie städtischen Unternehmen und Tochtergesellschaften prüfen zu lassen. Hierbei ist insbesondere die Umsetzung als Bürger:innen-Contracting bzw. die Einführung von Klimasparbriefen zu prüfen. Bestehende städtische Gebäude sowie in Bau und Planung befindliche Baumaßnahmen sind ebenfalls in Hinsicht auf Energieeffizienz und Energiespar-Contracting zu prüfen. Es soll ebenfalls geprüft werden, unter welchen Bedingungen vornehmlich regionale Unternehmen bei der Umsetzung berücksichtigt werden können.

Die Ergebnisse der Prüfung sind mit Handlungsempfehlungen oder Beschlussvorlagen der Verwaltung Anfang viertes Quartal 2022 der Bürgerschaft vorzulegen.

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Sachdarstellung

Die Notwendigkeit, den Energieverbrauch zu senken, Energiekosten einzusparen und die Energiewende voranzutreiben ist durch die aktuelle politische Situation nochmals deutlicher geworden. Vor diesem Hintergrund gilt es, sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu prüfen und entsprechendes Handeln abzuleiten. Die bisherigen Energieeffizienzmaßnahmen der Stadt sind weiter zügig auszubauen, Förderprogramme zu nutzen und Contractingmodelle zu prüfen; auch um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Energie-Contracting beinhaltet verschiedene Modelle, etwa Energiesparcontracting, Energieliefercontracting, Energieeffizienzcontracting, Finanzierungscontracting sowie verschiedenste Umsetzungsformen. In der mit dieser Beschlussvorlage bezielten Prüfung sind vor allem Modelle zu berücksichtigen, bei denen sich die Vorhaben über die Energieeinsparungen finanzieren (Energiesparcontracting). Auf diese Weise können Kommunen, Unternehmen und Stadtwerke Anlagen bauen oder erneuern lassen und dadurch Energie und Kosten einsparen ohne selbst finanziell belastet zu werden. Die Stadtwerke sollen weiterhin Energielieferant bleiben und bei allen Maßnahmen sollen möglichst regionale Unternehmen berücksichtigt werden.

Beleuchtungscontracting ermöglicht die Finanzierung eines (vollständigen) Ersatzes der Straßenlaternen durch LED-Leuchten dergestalt, dass kein finanzieller Aufwand entsteht, aber Einsparungen ermöglicht werden. Frühere Beschlussvorlagen (06/1786) und Kleine Anfragen (KA/2019-02-04/2) ergaben, dass beispielsweise durch Beleuchtungscontracting für den Austausch der Straßenlaternen mit LED-Leuchten bis zu 90 % der Energiekosten im Vergleich zu den alten Lampen eingespart werden können und dass bereits eine schrittweise Umstellung auf LED in Greifswald erfolgt. Die Deutsche Energie-Agentur geht hierbei von 80 % Energieeinsparung aus (https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/contracting/contracting-modelle/beleuchtungs-contracting/) und es gibt Kommunen, die bereits Erfahrungen gesammelt haben (https://www.kea-bw.de/contracting/angebote/effizienz-in-neuem-licht).

Andere Contractingmodelle ermöglichen zumeist eine Einsparung von durchschnittlich 40 % und haben eine Laufzeit von zumeist zehn Jahren (https://www.berliner-e-agentur.de/themen/energiespar-contracting). Zudem gibt es auch Förderprogramme des Bundes für Contractingberatungen (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul3_Contracting_Orientierungsberatung/modul3_contracting_orientierungsberatung_node.html) und Modellvorhaben (https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/modellvorhaben/teilnehmer-des-modellvohabens/). Erfolgreiche Beispiele finden sich hier: https://www.kompetenzzentrum-contracting.de/anwendung/dena-praxisdatenbank-contracting/ und für Berlin insbesondere hier: https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/vorbildrolle-oeffentliche-hand/berliner-energiesparpartnerschaft-esp/ und für Beleuchtungscontracting beispielhaft: https://www.kea-bw.de/weitere-infos/infoboxen-best-practice-c/best-practice-c-brackenheim

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

  X

 

 

 

Begründung:

Energieeinsparungen wirken sich grds. positiv auf die Klimabilanz aus. Beispiel Beleuchtungscontracting: Greifswald hat über 6.000 Straßenlaternen. Herkömmliche Straßenlaternen erzeugen 0,35 kg CO2 pro Tag.

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Beschlüsse

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Jun 27, 2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen