Informationsvorlage - IV/07/0070

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Die Ausschüsse für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen sowie für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit nehmen die in Aussicht gestellten Städtebaufördermittel des Programmjahres 2022 zur Kenntnis.

 

Der Beschluss der Prioritätenliste für die Beantragung der Städtebaufördermittel 2022 ist mit der Vorlage BV-V/07/0481 vom 13.12.2021 erfolgt.

 

Mit Schreiben des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V, Anlage 1, vom 15.09.2022 erfolgte die In-Aussichtstellung beantragter Mittel für das Städtebauförderprogramm 2021. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide des Landesförderinstitut M-V liegen aktuell noch nicht vor. Mittelzuweisungen erhalten die aufgezeigten Einzelvorhaben in den Gesamtmaßnahmen „Innenstadt und Fleischervorstadt“ und „SOS - Schönwalde II.

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.11.2022 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - zur Kenntnis genommen

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15.11.2022 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - zur Kenntnis genommen