Informationsvorlage - IV/07/0073

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Beratungsfolge

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Sachdarstellung

Der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beabsichtigt, vorbehaltlich des noch durch die Bürgerschaft zu beschließenden und durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigenden Haushaltes 2023/2024 mit der Musikschule am Wall, Goethestraße 5, 17489 Greifswald rückwirkend zum 01.01.2023 einen Ausgleichsvertrag abzuschließen. Dieser Vertrag dient dazu, der Musikschule am Wall im Zusammenhang mit der Gewährung von Ermäßigungen für Inhaber von Kultur- und Sozialpässen eine entsprechende Förderung von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in Form von Ausgleichsbeträgen zu gewähren.

 

Nach bestehender Festlegung ist der Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) der sachlich allein zuständige Ausschuss für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kultur- und Sozialpass.

 

Zu den aktuell bestehenden Vertragspartnern der Universitäts- und Hansestadt gehören bereits zwei Musikschulen.

 

Die Musikschule am Wall stellte einen entsprechenden Antrag mit Schreiben vom 24.06.2022, um interessierten sozial benachteiligten Personen die Möglichkeit anzubieten, ihr musikalisches Angebot - gefördert durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald - in Anspruch zu nehmen (siehe Anlage 1).

 

Im Doppelhaushalt für die Kalenderjahre 2021/2022 sind die Ausgleichbeträge für die bereits vorhandenen Vertragspartner enthalten. Somit wurde die Musikschule am Wall verwaltungsseitig darüber informiert, dass ein Vertragsabschluss frühestens ab dem 01.01.2023 erfolgen kann. Die durch die Musikschule am Wall kalkulierten Ausgleichsbeträge für 2023 in Höhe von 3.972,00 € und für 2024 in Höhe von 5.796,00 € sind im Zuge der Haushaltsplanung für den kommenden Doppelhaushalt planerisch berücksichtigt, aufgrund der aktuellen Hochrechnungen aber nicht sicher. Die Entscheidung über den gesamten Haushaltsansatz obliegt der Bürgerschaft.

 

Wesentlicher Vertragsinhalt des Ausgleichsbetragsvertrages ist die Festlegung der Vergünstigungen, die durch die Universitäts- und Hansestadt ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird vertraglich geregelt, in welcher Form und in welchen zeitlichen Abständen die Abrechnung der Ausgleichsbeträge erfolgen soll. Weiterer zentraler Bestandteil des Vertrages sind die Ausführungen zu einer möglichen Begrenzung des Ausgleichsbetrages, sofern im laufenden Haushaltsjahr absehbar ist, dass die vorhandenen Haushaltsmittel zum Ausgleich noch abzurechnender Beträge nicht ausreichen. Ein Muster des Ausgleichsbetragsvertrages für neue Vertragspartner ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der Diskussion dieser Informationsvorlage bieten wir dem Ausschuss an, allgemein zur Umsetzung des Projektes Kultur- und Sozialpass zu berichten und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

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Beschlüsse

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14.11.2022 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - zur Kenntnis genommen