Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0269
Grunddaten
- Betreff:
-
Garagenpächtern dauerhaft Sicherheit gewährleisten
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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Nov 10, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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Nov 14, 2022
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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Nov 15, 2022
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Nov 21, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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Dec 12, 2022
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft beschließt, dass den Eigentümern von Garagen auf städtischen Grundstücken („Garagenpächtern“) seitens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die entsprechenden Pachtverträge nicht gekündigt werden dürfen, solange die jeweiligen vertraglichen Pflichten (insbesondere die Pachtzahlung) erfüllt werden.
Sachdarstellung
Mit der Beschlussvorlage BV-V/07/0522-01 „Weiterer Umgang mit Garagenkomplexen im Stadtgebiet (städtische Grundstücke)“ hat der Oberbürgermeister große Unruhe bei den Greifswalder Garagenpächtern verursacht. Ohne vorherige Einbindung der Betroffenen sollte ein Großteil der ca. 1.600 Garagen auf städtischen Grundstücken in den nächsten Jahren wegfallen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat bereits von Anfang an deutlich gemacht, dass sie solche Bestrebungen zum großflächigen Wegfall von Garagen ablehnt. Nachdem dann hunderte von Bürgern in Sitzungen der bürgerschaftlichen Gremien ihre Ablehnung dieser Pläne deutlich machten, wurde die entsprechende Vorlage durch den Oberbürgermeister vorerst zurückgezogen. Es ist jedoch trotzdem notwendig, den Schutz der Garagenpächter und den Bestand ihrer Pachtverträge mit der UHGW seitens der Bürgerschaft eindeutig festzulegen. Daher soll die Bürgerschaft beschließen, dass solche Verträge seitens der Stadt nicht gekündigt werden dürfen (das entsprechende Recht der Pächter bleibt selbstverständlich unberührt). Sollten Pächter ihre vertraglichen Pflichten, insbesondere die Zahlung der jährlichen Pacht, nicht erfüllen bleiben Kündigungen seitens der Stadt grundsätzlich möglich. Dieser Beschlussvorschlag gilt dauerhaft und für unbegrenzte Zeit; eine gegenwärtig in den bürgerschaftlichen Gremien beratene Vorlage mit einem Ausschluss von Kündigungen bis Ende 2027 wäre somit überflüssig und könnte zurückgezogen werden.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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