Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0663-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Neufassung der „Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“.

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Sachdarstellung

In der Sitzung der Bürgerschaft vom 22.10.2018 wurde die „Satzung zur Förderung des Sports in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ neu gefasst. Damals wurden die „Satzung über die Förderung des Sport in der Hansestadt Greifswald“, die „Richtlinie zur Gewährung von finanziellen Zuwendungen des Sport in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ und die „Richtlinie zur Förderung von Investitionen oder deutlichen Wertverbesserungen an Sportanlagen“ zusammengefasst.

 

Nach vier Jahren Arbeit mit der damals beschlossenen Satzung soll jetzt der Aufbau der Satzung besser geordnet und Unklarheiten konkretisiert werden. Die einzelnen Förderbereiche werden jeder für sich besser herausgestellt und verständlicher gemacht.

 

Es wurde ein neuer § 3 hinzugefügt, der den Ausschluss von der Sportförderung bei groben Verstößen gegen den Grundsatz des friedlichen Zusammenlebens, unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung und äußeren Merkmalen regelt.

 

Die Förderung von einzelnen Baumaßnahmen wurde in zwei Teile geteilt. Einmal in den „7.5.1 Investitionskostenzuschüsse für kleine Baumaßnahmen“ und in den „7.5.2 Investitionskostenzuschüsse für große Baumaßnahmen“. Gerade die großen Baumaßnahmen müssen mit einer langen Vorlaufzeit in Hinblick auf Förderung durch den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Bereitstellung von finanziellen Mitteln durch die Bürgerschaft vorbereitet werden. Damit unterscheiden sie sich erheblich von den kleinen Baumaßnahmen, welche ein deutlich geringere Kosten und durch die Vereine im laufenden Jahr beantragt und ausgeführt werden.

 

Als weiterer wichtiger Punkt hinzugekommen ist der Nachweis einer kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit bei einer Bezuschussung der Liegegebühren nach 7.7. in Form eines aussagekräftigen Sachberichts über die Kinder- und Jugendarbeit der zurückliegenden 12 Monate.

 

Die hier zu beschließende Änderungssatzung der Satzung zur Förderung des Sports begründet selbst keine direkten finanziellen Auswirkungen, da der finanzielle Rahmen bzw. die Arten der möglichen Zuwendungen der gültigen Ursprungssatzung bestehen bleiben und jegliche Leistungen/ Förderungen freiwillig sind und dem Haushaltsvorbehalt des zu beschließenden Doppelhaushalts 2023/24 unterliegen. Somit bestehen nur indirekte finanzielle Auswirkungen im Rahmen des noch zu genehmigenden Haushalts.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

nein

 

Finanzhaushalt

nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

16.01.2023 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben

Erweitern

16.01.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - von TO gestrichen

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06.03.2023 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

06.03.2023 - Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen (SoA) - ungeändert abgestimmt