Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0691-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt dem am 08.11.2022 abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine zeitweise Aufgabenübertragung nach § 165 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zwischen der Gemeinde Hinrichshagen und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gem. Anlage 1 zu.

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Sachdarstellung

Gemäß Integriertem Stadtentwicklungskonzept Greifswald 2030plus (ISEK) ist die Erweiterung der Stadtrandsiedlung in südliche Richtung als Schlüsselmaßnahme zur Schaffung neuer Wohnbauflächen definiert (vgl. UHGW 2017, S. 176). Dementsprechend sollen die südlich der Stadtrandsiedlung befindlichen Potenzialflächen - der Darstellung des seit 1999 teilweise wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) folgend - als Wohnbauflächen in unterschiedlichen Prioritäten entwickelt und erschlossen werden (in erster Priorität: F 38.1 – Herrenhufen Nord und in zweiter Priorität: F 38.2 – Herrenhufen Süd).

Für die verkehrliche Anbindung dieser Wohnbauflächen wird der Neubau einer Gemeindeverbindungsstraße in Verlängerung der Herrenhufenstraße bis an die Loitzer Landstraße/ L 261 angestrebt. Die Trasse dieser Gemeindeverbindungsstraße ist im Verkehrsentwicklungsplan (VEP) Greifswald von 1994 ergänzend zur seinerzeit ebenso noch in Planung befindlichen West-Umfahrung Greifswalds als langfristige Planungsempfehlung für das Straßennetz fixiert. Der VEP Greifswald wurde am 05.05.1994 von der Bürgerschaft beschlossen (BV-Nr.: 1242-48/94). Im FNP der Gemeinde Hinrichshagen ist die Zielaussage als „geplante Trasse West-Anbindung“ als Linienführung dargestellt. Der FNP wurde von der Gemeinde Hinrichshagen am 07.11.2002 beschlossen und ist seit Januar 2003 rechtswirksam.

Mit dem Ziel einer stadt-umland-regional abgestimmten Entwicklung von Wohnbauflächen südlich der Stadtrandsiedlung inklusive der Gemeindeverbindungsstraße wurden durch die Gemeinde Hinrichshagen (vom 16.11.2016, HIN/058/2016) und die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (vom 10.10.2016, B405-15/16) interkommunal abgestimmte Grundsatzbeschlüsse gefasst.

In Umsetzung des Greifswalder Grundsatzbeschlusses wurden durch das Stadtbauamt zwischenzeitlich grundsätzliche Varianten der äußeren verkehrlichen Erschließung der Wohnbauflächen F 38.1 und F 38.2 gem. ISEK Greifswald 2030plus erarbeitet, verglichen sowie anschließend der Gemeinde Hinrichshagen, dem Amt Landhagen sowie dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vorgestellt.

Für eine vertiefende Prüfung, Bewertung und ggf. anschließende Planung und Realisierung der Gemeindeverbindungsstraße sind im Weiteren eine Verkehrsuntersuchung - einschließlich vorbereitender Planungsschritte - welche sowohl das Gebiet der Stadt als auch der Gemeinde betrifft, durchzuführen. Hierfür wurde zwischen der Gemeinde Hinrichshagen, dem Amt Landhagen, dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald der beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag über eine zeitweise Aufgabenübertragung nach § 165 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) abgestimmt.

Im Kern regelt der öffentlich-rechtliche Vertrag die Vorbereitung und Durchführung einer Verkehrsuntersuchung für die geplante Gemeindeverbindungsstraße auf Grundlage der bisher durch das Stadtbauamt erarbeiteten Erschließungsszenarien. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald übernimmt die Beauftragung geeigneter Planungsbüros für die Verkehrsuntersuchung und für ergänzende Leistungen, insbesondere umweltrelevanter Untersuchungen; die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Scoping-Termins; die Bestimmung der voraussichtlichen Verfahrensart (Plangenehmigung/Planfeststellung) sowie nach Möglichkeit die Fördermittelakquise für die Verkehrsuntersuchung. Die dafür erforderlichen Haushalts- und Sachmittel sowie das erforderliche Personal werden von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Hinrichshagen sichert zu, die Stadt mit Rat und Tat bei der Durchführung der von ihr übertragenen Aufgaben zu unterstützen.

Die Gemeindevertretung Hinrichshagen stimmte in ihrer Sitzung am 21.09.2022 einstimmig diesem Vertrag zu.

Am 08.11.2022 wurde der in Anlage 1 befindliche öffentlich-rechtliche Vertrag im Rahmen eines gemeinsamen Auftakttermins für die weiteren Untersuchungs- und Planungsschritte von Seiten der Gemeinde Hinrichshagen als auch durch die Verwaltungsleitung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterzeichnet und gesiegelt.

Anlage 2 enthält das Ausgangsszenario der Verkehrsuntersuchung, welches das Ergebnis des o.g. Vergleichs grundsätzlicher Varianten der äußeren verkehrlichen Erschließung abbildet.

Die Durchführung des Scoping-Termins sowie des Vergabeverfahrens für die Verkehrsuntersuchung einschließlich begleitender umweltbezogener Untersuchungen soll nach gegenwärtigem Stand im 1. Quartal 2023 erfolgen. Die Untersuchungen werden sich aufgrund des Untersuchungsumfanges voraussichtlich über das Jahr 2023 hinaus erstrecken. Für das 1. Quartal 2024 wird die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angestrebt. Über wichtige Sachstände und (Zwischen-) Ergebnisse der Untersuchungen informiert das Stadtbauamt im Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit.

Nach § 22 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 13 KV M-V entscheidet über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge nach § 165 KV M-V die Gemeindevertretung. Insofern ist der öffentlich-rechtliche Vertrag über eine zeitweise Aufgabenübertragung nach § 165 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zwischen der Gemeinde Hinrichshagen und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gem. Anlage 1 durch die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Nachgang der bereits erfolgten Unterzeichnung zu genehmigen.

Der Vertrag ist der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen sowie in Gemeinde und Stadt öffentlich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2022 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2022 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

5.4.1.00.00.0 / 09620000/ 09620.40065/

54100-M00029

Gemeindestraßen / Anlagen im Bau – Tiefbau, Verlängerung Herrenhufenstraße

4.045.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2022 VE

4.000.000,00

0

 

1

2023*

35.000

0

0

1

2024*

210.000

0

0

1

2025*

300.000

0

0

1

Folgejahre*

3.500.000

0

0

*Ansätze entsprechend der Haushaltsplanung 2023/2024 ff. vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

 

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Ja

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

 

 

54100

 

Unterhaltung

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

Im Kern regelt der öffentlich-rechtliche Vertrag die Vorbereitung und Durchführung einer Verkehrsuntersuchung für die geplante Gemeindeverbindungsstraße auf Grundlage der bisher durch das Stadtbauamt erarbeiteten Erschließungsszenarien. Weitere Planungs- und Genehmigungsschritte sowie eine etwaige Realisierung der Gemeindeverbindungsstraße sind abhängig von den Ergebnissen der Untersuchung und erfordern weitere Beschlüsse der bürgerschaftlichen Gremien.

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Beschlüsse

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11.01.2023 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - ungeändert abgestimmt

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17.01.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

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30.01.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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23.02.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen