Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0728-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt das Konzept „Optionsfelder für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ gemäß Anlage 1.

Zielstellung des Konzeptpapiers ist die Darstellung von Optionsfeldern für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Greifswald. Damit soll eine städtebaulich angepasste Flächenkulisse für diesen flächenintensiven Bedarf der Erneuerbaren Energien angeboten werden.

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Sachdarstellung

Auf Grundlage des politischen Prüfauftrages „Stromkosten durch den verstärkten Ausbau von Photovoltaikanlagen gering halten“ (BV-P/07/0179) wurde vom Stadtbauamt der Stadt Greifswald eine Flächenkulisse für mögliche Standorte von Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen erarbeitet. Die planerische Vorgehensweise zur Darstellung dieser Flächenkulisse durch „Optionsfelder“ wird im Konzeptpapier erläutert. Ferner werden weitere Umsetzungsschritte strukturiert und als Handlungsempfehlungen formuliert.

 

Ergänzend hierzu besteht mit dem Klimaschutzgesetz ein bundesgesetzlich verankertes energiepolitisches Interesse, den Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) in den Fokus zu rücken. Die neu formulierten Ausbauziele des Bundesgesetzgebers für den Ausbau der EE sind im Erneuerbaren-Energie-Gesetz 2023 (§ 2 EEG) als überragendes öffentliches Interesse verankert.

 

Das Konzeptpapier versucht stadtplanerische Antworten und eine räumliche Steuerungsfunktion für diesen Flächenbedarf anzubieten.

 

Die Flächenanalyse beruht methodisch auf sechs Prüfkriterien:

1] Standorteignung für PV-Freiflächenanlagen.

2] Berücksichtigung von gesetzlichen Schutzgebietskategorien als Ausschlussflächen.

3] Berücksichtigung evtl. Konkurrenz zu weiteren langfristigen Flächennutzungen in der Stadtentwicklung.

4] Berücksichtigung Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung und zum Bodenschutz.

5] Einhaltung eines Mindestabstands zu Wohngebieten

6] Berücksichtigung Landschaftsbild und Stadtgestaltung.

 

In der zusammenfassenden Bewertung können fünf Optionsfelder identifiziert werden (vgl. Überblickskarte auf Folie Nr. 15 der Anlage 1). Als Bruttofläche sind insgesamt 97 ha dafür geeignet und dargestellt, wobei gemäß Prioritätsstufen 1 und 2 zunächst 67 ha für die weitere Realisierung vorgeschlagen werden.

 

Diese dargestellten Optionsfelder können anschließend im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens konkretisiert und weitergeführt werden, um Baurecht für diese bauplanungsrechtlich nichtprivilegierte Art der Nutzung im Außenbereich nach § 35 BauGB zu schaffen.

 

Abschließend werden im Konzept sechs Handlungsempfehlungen formuliert (vgl. Folie Nr. 34 in der Anlage 1):

 

  1. Aufstellungsbeschlüsse Bebauungspläne für die Optionsfelder gemäß Prioritätsstufen.
  2. Erarbeitung angepasster Qualitätskriterien für Planung, Bau, Betrieb + Rückbau in Anlehnung an aktuellem Stand der Technik und Wissenschaft.
  3. Projektentwicklung bevorzugt durch die Stadtwerke Greifswald, unter Berücksichtigung der fiskalischen und operativen Leistungsfähigkeit. Dabei sind die Stadtwerke Greifswald ein wichtiger Partner neben anderen möglichen Projektentwicklern.
  4. Bei weiteren Projektträgern Berücksichtigung möglichst hoher lokal- und regionalökonomischer Effekte und Selbstverpflichtung gemäß o.g. Qualitätskriterien.
  5. Ausdehnung der Standortsuche für Optionsfelder auf Moorflächen gemäß Planungsprinzip Nr. 3 des Informationsschreibens der oberen Bodenschutzbehörde des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt M-V sowie den Empfehlungen des Greifswalder Moor Centrums (vgl. Informationspapier Photovoltaik-Anlagen auf Moorböden, 03/2022). - Analyse und Planung in Kooperation mit Greifswald Moor Centrum anstreben.
  6. Ausdehnung der Standortsuche (inklusive Moorflächen) auf Flächen im Eigentum der Stadt Greifswald, die territorial in den Umlandgemeinden liegen. Analyse und Planung in enger Abstimmung mit den Umlandgemeinden, dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern und den regional ansässigen Stadtwerken.
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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

X

 

 

 

Begründung:

Planerische Vorbereitung zur Bereitstellung von Flächen für die Erneuerbaren Energien.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.03.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

27.03.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

20.04.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.11.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - Beschlusskontrolle erfolgt