Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0722-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz die Aufnahme der als Anlage aufgeführten Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöff*innen und Hilfsschöff*innen für das Amtsgericht und für das Landgericht.

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Sachdarstellung

Im Herbst 2023 sind für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 die Schöff*innen und Hilfsschöff*innen für das Amtsgericht Greifswald sowie die Strafkammer des Landgerichts Stralsund zu wählen. Die Wahl wird nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) durchgeführt.

 

Die Wahl findet auf Grundlage von Vorschlagslisten der Städte und Gemeinden statt. Die Aufstellung der Vorschlagsliste sowie deren Bekanntmachung über die Auslegung haben durch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bis zum 01.05.2023, die Auslegung dieser bis zum 01.06.2023 für eine Woche öffentlich zu erfolgen. Bis zum 01.07.2023 ist die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Greifswald zu übersenden.

 

Durch den Präsidenten des Landgerichtes Stralsund wurde die Zahl der für die kommende Amtszeit benötigten Schöff*innen (§ 43 GVG) ermittelt und der auf die Universitäts- und Hansestadt Greifswald entfallende Anteil mit 41 Personen bestimmt. 59 Greifswalder Bürger*innen haben sich beworben.

 

Die Vorschlagsliste, die gemäß §§ 36, 77 GVG von der Gemeinde aufgestellt wird, soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

Das verantwortungsvolle Schöffenehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit. Da es entscheidend darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die an der Tätigkeit Interesse haben, sind Personen, die sich selbst beworben haben – bei gegebener Eignung – berücksichtigt worden. Vorschläge von den Fraktionen der Bürgerschaft gab es keine.

 

Die Gemeinde hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die vorgeschlagenen Bewerber*innen die Anforderungen an das Amt erfüllen. Zwingend zu beachten ist die gesetzliche Anforderung, dass die Schöff*innen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (§ 31 GVG). Die Schöff*innen müssen bei ihrem Amtsantritt mindestens 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt sein. Ein*e Bewerber*in muss zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in der Gemeinde wohnen oder aber erklären, dass er/sie bei Zweitwohnsitznahme in der Gemeinde seinen Lebensmittelpunkt hat (§ 33 Nr. 3 GVG).

 

Nach Überprüfung dieser gesetzlichen Voraussetzungen wurden die Bewerber*innen in einer nach §§ 36, 77 GVG zu erstellenden Vorschlagsliste aufgenommen. Diese muss den Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, das Geburtsjahr, den Wohnort einschließlich Postleitzahl sowie den Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten (§ 36 Abs. 2 Satz 2 GVG).

 

Für die abschließende Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Bürgerschaft erforderlich.

 

Aus den von der Universitäts- und Hansestadt Greifswald vorgeschlagenen Personen werden von einem Wahlausschuss beim Amtsgericht Greifswald die Haupt- und Hilfsschöff*innen für den Amtsbereich Greifswald gewählt.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

X

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.03.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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20.04.2023 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen