Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0742

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) beschließt die auf drei Jahre befristete Überlassung nachfolgender städtischer Grundstücke zum Zwecke der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften für jeweils maximal 200 Geflüchtete/Asylbewerber in Modulbauweise an den Landkreis Vorpommern-Greifswald, wie folgt:

 

1. Festspielplatz an der Jungfernwiese

2. Wiese in der Lise-Meitner-Straße

3. Sportplatz in der Feldstraße 86

4. Anklamer Straße 15/16 (Hinterhoffläche der Kunstwerkstätten)

5. Usedomer Weg (neben der CDF-Sporthalle)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Pachtverträge über die o. g. beschlossenen Grundstücke mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zu den ortsüblichen Konditionen  abzuschließen. Die Laufzeit beträgt maximal drei Jahre.

 

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Sachdarstellung

Die Unterbringung von Geflüchteten und Asylbewerbern stellt die Städte und Gemeinden gegenwärtig vor große Herausforderungen. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald (LK VG) bat die  UHGW, mögliche Standorte für Unterkünfte in Modulbauweise vorzuschlagen.

 

Durch die Verwaltung wurden nach der Hauptausschusssitzung vom 02.03.2023 die Universität Greifswald und mehrere Kirchgemeinden angeschrieben, um weitere Standortvorschläge zu erhalten. Auch weitere städtische Flächen wurden in Betracht gezogen. Somit wurden eine Vielzahl von Flächen im Stadtgebiet geprüft. Der Prüfung aller Standorte wurden folgende Ausschluss- und Abwägungskriterien zu Grunde gelegt:

 

Ausschlusskriterien:

 

  • Baurechtliche Situation (keine abschließende verbindliche Prüfung)
  • Verfügbarkeit
  • Technische Erschließung

 

Abwägungskriterien:

 

  • infrastrukturelle Anbindung an ÖPNV

 

  • integrierte Lage + ermöglicht Kontakt

   + verbessert durch soziale Kontrolle Sicherheitssituation

   + erleichtert ehrenamtliches Engagement

   - erhöht möglicherweise Konflikte mit Anwohner*innen

 

  • Eigentumssituation (Info ggf. für Abwägung des LK VG)
  • Flächengröße
  • Erreichbarkeit relevanter Behörden (Sozialamt, Ausländerbehörde, Jobcenter)
  • Nähe zu sozialer Infrastruktur (Beratungsangebote, Kindereinrichtungen, Schulen u. a.)
  • Sicherheitsaspekte
  • (Aktuelle/erwartete) Nutzungssynergien/Nutzungskonflikte

 

Die Auswahl ist mit dem LK VG noch nicht final abgestimmt.

 

Wegen der besonderen Bedeutung der Angelegenheit und des öffentlichen Interesses, das sich auch durch zahlreiche Kundgebungen und öffentlichen Äußerungen gezeigt hat, soll die Bürgerschaft über die Standortauswahl entscheiden. Die Verwaltung wird nach dieser grundsätzlichen Festlegung des Standortes/der Standorte die erforderlichen Pachtverträge mit dem LK VG verhandeln.

 

Die tatsächliche Realisierung der vorgenannten Potenzialstandorte steht unter dem Vorbehalt der baurechtlichen Genehmigungsfähigkeit. Im Rahmen der bisher durch die Verwaltung durchgeführten Standortprüfung konnte lediglich eine überschlägige Prüfung durchgeführt werden. Unabhängig von einem Standort innerhalb oder außerhalb von B-Plan-Flächen muss nach Einschätzung der unteren Bauordnung für jeden Standort immer ein Bauantragsverfahren durchgeführt werden, da eine Flüchtlingsunterkunft als Sonderbau eingestuft ist.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2023 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2023 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

04

11402000/44118000 / 44118.00000

Pachten

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2023 ff.

0

0

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

x

 

 

Begründung:

 

Durch eine Bebauung des Grundstücks sind negative Auswirkungen auf das Klima z. B. durch die teilweise Versiegelung der Fläche zu erwarten.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.03.2023 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen