Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0846-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Neufassung der Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der anliegenden Form.

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Sachdarstellung

In der Sondernutzungsgebührensatzung wurden die Gebühren für die neuen Regelungen u.a. zu E-Tretrollern und E-Ladesäulen erfasst. Alle anderen Gebühren, die bereits Bestandteil der Satzung waren, wurden aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Inflation um 20 Prozent angehoben. Daraus ergibt sich beispielhaft für die Nutzung einer Fläche von 10 m² über einen Zeitraum von 1 Monat im Gastronomiebereich auf der Marktfläche eine Erhöhung von 12 Euro.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Ja

2024 ff.

Finanzhaushalt

Ja

2024 ff.

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

06

54100/43225000/60200.11101

Sondernutzungsgebühr

Siehe BV-V/07/0832

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

2024 ff.

100.000,00

0,00

Siehe BV-V/07/0832

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

Die Gebührensatzung zur Sondernutzungssatzung hat keine direkte Auswirkung auf den Klimaschutz.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.11.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

08.11.2023 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

20.11.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt