Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/457

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), das zuletzt durch Artikel 118 der Verordnung vom 31.August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, zum Neubau des Universitären Rechenzentrums mit Seminar- und Verwaltungsgebäude in der Felix-Hausdorff-Straße 12 herzustellen.

 

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Sachdarstellung

Der Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V Geschäftsbereich Hochschul- und Klinikbau bittet mit Schreiben vom 03.09.2015 um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau des Rechenzentrums.

 

Laut § 5 Abs. 5 Nr. 10 der Hauptsatzung in der Fassung der Satzung aus Beschluss B581-30/13 vom 25.02.2013 und der 4. Änderungssatzung aus Beschluss B142-05/15 vom 16.02.2015 entscheidet über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB der Hauptausschuss, wenn das Bauvorhaben einen anrechenbaren Bauwert von 1 Mio. Euro übersteigt.

 

Der Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V plant den Neubau des Universitären Rechenzentrums. Gleichzeitig sollen in einem dreigeschossigen Neubau Seminar- und Verwaltungsräume entstehen.

Dazu werden sämtliche Gebäude zwischen der Zentralen Universitätsbibliothek am Berthold-Beitz-Platz und der BDH-Klinik am Karl-Liebknecht-Ring abgebrochen.

 

Das dreigeschossige Seminar- und Verwaltungsgebäude direkt an der Rudolf-Petershagen-Allee wird im Erdgeschoss vollständig verglast und erhält in den Obergeschossen eine Vorhangfassade mit Ziegelplatten. Das von dem öffentlichen Fuß-Radweg zurückgesetzte Rechnergebäude wird in Teilen mit Sichtbeton und Metallpaneelen ausgeführt. Das Dach des Rechnergebäudes wird teilweise extensiv begrünt.

Die Zahl der Beschäftigten im Gebäude ist mit 47 angegeben.

Es werden 4 Stellplätze zuzüglich eines Behindertenstellplatzes geschaffen. In der Nähe des Einganges sind 26 Fahrradbügel, beidseitig nutzbar, vorgesehen.

 

In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Es wurde jedoch für das gesamte Areal ein Masterplan erstellt. Dieser ist von der Ernst-Moritz-Arndt-Universität, dem Universitätsklinikum und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald unterzeichnet. Im Masterplan ist hier eine Baufläche vorgesehen.

Im Rahmen des Masterplans wurde auch eine Stellplatzbilanz erarbeitet, so dass auf vorhabenbezogene Stellplatznachweise in diesem Bereich verzichtet wird.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Gesunde Arbeitsverhältnisse sind gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt. Die Zulassungskriterien des § 34 Abs. 1 BauGB werden erfüllt, somit ist gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.10.2015 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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20.10.2015 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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02.11.2015 - Hauptausschuss (HA)