Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/469

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt eine überplanmäßige Auszahlung zur Beschaffung eines Einsatzleitwagens im Volumen von 140.000 EUR.

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Sachdarstellung

Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung in Greifswald und Umgebung machen es erforderlich, einen Einsatzleitwagen zur Verfügung zu haben, um auch komplexere Einsatzsituationen beherrschen und Einsätze rechtssicher dokumentieren zu können.

 

An Einsatzstellen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald obliegt der Berufsfeuerwehr gemäß Brandschutzgesetz die Einsatzleitung.

Es sind die einzusetzenden und in Bereitschaft stehenden Einheiten zu koordinieren, funktechnisch in den Gesamt-Einsatz zu integrieren und über den Einsatzleitwagen an die Leitstelle Vorpommern-Greifswald anzubinden. Der Führungsassistent auf dem Einsatzleitwagen kann durch webbasierte Anwendungen (Gefahrstoffdatenbanken, Wetter-Informationssysteme), als auch durch spezielle Software (Berechnungsmodelle) dem Einsatzleiter die erforderlichen Informationen zur Entscheidungsfindung liefern. Der Einsatzleitwagen wird als Führungsfahrzeug bei jedem größeren Einsatz der Feuerwehr Greifswald alarmiert, um die Einsatzleitung im erforderlichen Maße zu unterstützen.

 

Der derzeit im Einsatz befindliche Mannschaftstransportwagen ist nicht im ausreichenden Maße mit Funk- und Bürotechnik ausgestattet. Die notwendige Leit-, Büro- und Kommunikationsfunktion  ist nicht vorhanden.

Defizite in den technischen Möglichkeiten der Einsatzleitung können schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grunde war im Haushaltsplan 2015 ein Einsatzleitwagen veranschlagt. Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel wurden aber benötigt, um ein defektes Hilfeleistungslöschfahrzeug zu ersetzten. Hinzu kommt, dass die im Plan veranschlagten Ansätze nicht ausreichen würden, um ein Fahrzeug zu beschaffen, das den technischen und fachlichen Anforderungen gerecht wird. Insbesondere die erforderlichen Kommunikationsmittel müssen fachgerecht durch eine Fachfirma verbaut werden, um die nach Norm vorgeschriebenen Entkoppelungen zu gewährleisten. Die Einbauten sind ebenfalls zur Gewährleistung der Innenraum-Sicherheit durch Fachfirmen einzubauen.

 

Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln, die der Stadt zur Errichtung des BOS-Digitalfunkes zweckgebunden aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung gestellt wurden, die hierfür aber nicht benötigt werden und für Investitionen des Brandschutzes einzusetzen sind. Der allgemeine Investitionshaushalt wird dadurch nicht belastet.

 

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

07

12601.07100000 (M00005)

Neuanschaffung Einsatzleitwagen

140.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2016

0

0

140.000

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2016

12601.23310000 Landeszuweisung

BOS-Digitalfunk

140.000

 

 

Folgekosten

 

Ja                  Nein:

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

2016 ff.

12601.53800000

0

Abschreibungen

11.700 p.a.

1

2016 ff.

12601.41510000

0

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

11.700 p.a.

 

 

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Beschlüsse

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19.10.2015 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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02.11.2015 - Hauptausschuss (HA)