Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/469
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Beschaffung und Ausrüstung eines Einsatzleitwagens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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19.10.2015
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Geplant
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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02.11.2015
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Sachdarstellung
Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung in Greifswald und Umgebung machen es erforderlich, einen Einsatzleitwagen zur Verfügung zu haben, um auch komplexere Einsatzsituationen beherrschen und Einsätze rechtssicher dokumentieren zu können.
An Einsatzstellen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald obliegt der Berufsfeuerwehr gemäß Brandschutzgesetz die Einsatzleitung.
Es sind die einzusetzenden und in Bereitschaft stehenden Einheiten zu koordinieren, funktechnisch in den Gesamt-Einsatz zu integrieren und über den Einsatzleitwagen an die Leitstelle Vorpommern-Greifswald anzubinden. Der Führungsassistent auf dem Einsatzleitwagen kann durch webbasierte Anwendungen (Gefahrstoffdatenbanken, Wetter-Informationssysteme), als auch durch spezielle Software (Berechnungsmodelle) dem Einsatzleiter die erforderlichen Informationen zur Entscheidungsfindung liefern. Der Einsatzleitwagen wird als Führungsfahrzeug bei jedem größeren Einsatz der Feuerwehr Greifswald alarmiert, um die Einsatzleitung im erforderlichen Maße zu unterstützen.
Der derzeit im Einsatz befindliche Mannschaftstransportwagen ist nicht im ausreichenden Maße mit Funk- und Bürotechnik ausgestattet. Die notwendige Leit-, Büro- und Kommunikationsfunktion ist nicht vorhanden.
Defizite in den technischen Möglichkeiten der Einsatzleitung können schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grunde war im Haushaltsplan 2015 ein Einsatzleitwagen veranschlagt. Die hierfür zur Verfügung stehenden Mittel wurden aber benötigt, um ein defektes Hilfeleistungslöschfahrzeug zu ersetzten. Hinzu kommt, dass die im Plan veranschlagten Ansätze nicht ausreichen würden, um ein Fahrzeug zu beschaffen, das den technischen und fachlichen Anforderungen gerecht wird. Insbesondere die erforderlichen Kommunikationsmittel müssen fachgerecht durch eine Fachfirma verbaut werden, um die nach Norm vorgeschriebenen Entkoppelungen zu gewährleisten. Die Einbauten sind ebenfalls zur Gewährleistung der Innenraum-Sicherheit durch Fachfirmen einzubauen.
Die Finanzierung erfolgt aus den Mitteln, die der Stadt zur Errichtung des BOS-Digitalfunkes zweckgebunden aus der Feuerschutzsteuer zur Verfügung gestellt wurden, die hierfür aber nicht benötigt werden und für Investitionen des Brandschutzes einzusetzen sind. Der allgemeine Investitionshaushalt wird dadurch nicht belastet.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
07 |
12601.07100000 (M00005) |
Neuanschaffung Einsatzleitwagen |
140.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2016 |
0 |
0 |
140.000 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2016 |
12601.23310000 Landeszuweisung BOS-Digitalfunk |
140.000 |
Folgekosten |
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Ja Nein:
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2016 ff. |
12601.53800000 |
0 |
Abschreibungen |
11.700 p.a. |
1 |
2016 ff. |
12601.41510000 |
0 |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten |
11.700 p.a. |