Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/732

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestätigt die Bestellung des

 

  Herrn Bengt Jacobs

 

als ehrenamtlichen Kinderbeauftragten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald seit dem 25.05.2014 für die Dauer ihrer Wahlperiode.

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Sachdarstellung

Gemäß § 12a Absatz 1 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestellt die Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode einen ehrenamtlich tätigen Kinderbeauftragten. Dementsprechend hat die Bürgerschaft am 16.05.2011 Herrn Bengt Jacobs als Kinder­beauftrag­ten für die Dauer ihrer Wahlperiode bestellt und seither nimmt dieser die Tätigkeit wahr. 

 

Am 25.05.2014 erfolgte die Wahl der neuen Bürgerschaft und damit endete die Wahlperiode der bisherigen Bürgerschaft am 24.05.2014 (§ 2 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V). Eine erneute Bestellung des Kinderbeauftragten für die neue Wahlperiode erfolgte bis dato nicht. Herr Bengt Jacobs hat jedoch seine Tätigkeit als Kinderbeauftragter fortgesetzt.

 

Daher soll seine Betätigung als Kinderbeauftragter seit dem 25.05.2014 formell für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft bestätigt werden.

 

Finanzierung

 

Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen korrespondieren mit der erneuten Einführung der Aufwandsentschädigung für den Kinderbeauftragten in die Hauptsatzung.

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

 

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Beschlüsse

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19.09.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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19.09.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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27.09.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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06.10.2016 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig