Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/742

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, das Mehrgenerationenhaus „BÜRGERHAFEN“ auch in den nächsten vier Jahren (2017-2020) in die Durchführung und Koordinierung bereits laufender sowie zukünftiger Angebote zur Gestaltung des demografischen Wandels in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald einzubinden.

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Sachdarstellung

Im Rahmen des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entstand 2007 in Greifswald das Mehrgenerationenhaus „BÜRGERHAFEN“. Seit fast 10 Jahren ist das Mehrgenerationenhaus BÜRGERHAFEN zum festen Bestandteil in der Angebotslandschaft für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement geworden. Es ist eine niederschwellige Anlaufstelle für alle Generationen sowie Ideengeber und Wegbegleiter in der Umsetzung ehrenamtlicher Projekte. Unter http://www.buergerhafen.de/unsere-angebote/sortierung/a-z-alle-anzeigen.html wird deutlich, dass die Greifswalder Bürgerinnen und Bürger einen Ort, eine Begegnungsstätte auffinden, in der sie sich mit ihrem Wissen, Knowhow, zeitlichen Ressourcen und Interessen am gesellschaftlichen Leben beteiligen bzw. es selbst mit organisieren und gestalten können.

Als unverzichtbare Begegnungsstätte ist der BÜRGERHAFEN im von er Bürgerschaft verabschiedeten „Seniorenförderkonzept der Universitäts- und Hansestadt 2015-2020“ verankert.

 

Auf Grund von Evaluierungen zum Nutzen dieser Häuser wurde bereits im Jahr 2012 das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II vom BMFSFJ verlängert. Am 01. Januar 2017 startet das Bundesministerium ein neues Bundesprogramm zur Förderung der vorhandenen und neu zu schaffenden Mehrgenerationshäuser.

Ein wesentlicher Förderbestandteil des Bundesförderprogramms ist das Bekenntnis der Kommunen zu ihren Mehrgenerationenhäusern. Mit einem Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft soll das Mehrgenerationenhaus in der Kommune verankert werden.

In unserer Stadt ist es eher ein Bekenntnis, die bisherige Verankerung des Mehrgenerationenhauses und dessen Einbeziehung in die Gestaltung bzw. Bewältigung des demografischen Wandels beizubehalten.

Wie im vorangegangenem Förderprogramm beläuft sich die jährliche Gesamtfördersumme je Haus auf 40.000 Euro (Bundeszuschuss 30.000 Euro und Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro von Kommune, Landkreis oder Land).

 

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Beschlüsse

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19.09.2016 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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27.09.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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06.10.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich