Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/766

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz –, Beschluss-Nr. B561-29/12 vom 10.12.2012, wird die Plangrenze, wie in Anlage 1 dargestellt, geändert. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. 
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – (Anlage 2) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz –, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht, zu beteiligen.
    Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 108 – Martin-Andersen-Nexö-Platz – und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich bekanntzumachen.
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Anlagen

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Beschlüsse

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14.09.2016 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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20.09.2016 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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27.09.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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06.10.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich