Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/776

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Grundsatzbeschluss, die notwendige Erweiterung der Grundschulkapazitäten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch einen Grundschulneubau einschließlich Turnhalle zu realisieren.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung 2017 ff. einzustellen.

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Sachdarstellung

Mit Kreistagsbeschluss vom 06.06.2016 wurde die Schulentwicklungsplanung 2015 bis 2020  (im weiteren Text SEP) des Landkreises Vorpommern-Greifswald beschlossen.

 


Einführung:

 

Datengrundlage der Schülerprognosen  in der Schulentwicklungsplanung (SEP) des Landkreises Vorpommern-Greifswald bilden die bereinigten und nach Geschlecht und Altersjahren differenzierten Bevölkerungszahlen aus der amtlichen Statistik M-V auf Gemeindeebene (2011 bis 2014) sowie die Schülerbestandszahlen aus dem Schulinformationsportal (SIP) des Landes M-V für die Schuljahre 2012/13, 2013/14, 2014/15.

Schulbezogene Prognosen sind auf der Grundlage der IST-Einzugsbereiche (Wohnortgemeinden

der Schüler) erfolgt.

 

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

 

Laut SEP des Landkreises Vorpommern-Greifswald  nimmt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufgrund der guten Geburtenentwicklung eine demographische Sonderrolle im Landkreis ein. Sowohl im Grundschulbereich als auch im weiterführenden Bereich werden steigende Schülerzahlen prognostiziert und begründen damit eine notwendige Kapazitätserweiterung bei Grund- und Regionalschulen.

 

Damit bestätigt die SEP einen zusätzlichen Raumbedarf ab dem Schuljahr 2016/17 im Grundschulbereich. Als Schulträger für die Grundschulen im Gemeindegebiet ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald verpflichtet, ein bedarfsgerechtes öffentliches Angebot an schulischen Einrichtungen zu gewährleisten.

 

Denkbare Optionen/Szenarien für den Grundschulbereich, die auch in der SEP benannt werden,  sind:

 

  • Erhöhung der Raumkapazitäten durch Doppelnutzung Schule/Hort
  • Schaffung temporärer baulicher Lösungen (Schulen in Modulbauweise)
  • Anbauten an vorhandenen Grundschulen
  • Errichtung eines neuen Grundschulstandortes
  • Deckung des erhöhten Bedarfs durch Freie Träger

 

Die folgenden graphischen Darstellungen zeigen die Entwicklung der Schülerzahlen auf und sind Grundlage der weiteren Planungen zur Entwicklung von Schulstandorten in der Stadt Greifswald:

 

 

Zu versorgende Schüler an Kommunalen Schulen

 

 

 

 

 

 

Schuljahr

DFK 0

1

2

3

4

Gesamt *

2015/2016

27

401

344

301

283

1356

2016/2017

25

424

379

326

295

1449

2017/2018

24

405

403

361

318

1511

2018/2019

26

409

385

382

355

1557

2019/2020

27

444

387

366

373

1597

2020/2021

25

424

421

368

357

1595

2021/2022

26

419

400

397

360

1602

2022/2023

24

415

398

381

391

1609

2023/2024

24

413

393

379

373

1582

2024/2025

24

410

391

375

369

1569

2025/2026

24

410

388

373

366

1561

Quelle: SEP 2015 -2020 Landkreis Vorpommern-Greifswald

 

 

 

 

 

 

 

* marginale Abweichungen zur Grafik ergeben sich aus unterschiedlichen Stichtagen der Datenerhebung

 

Voran gestellt sei, dass das Institut Lernen und Leben (ILL) in der Grimmer Straße eine 1-zügige Grundschule mit Orientierungsstufe, Klasse 1 – 6, mit 22 Schülern pro Klasse plant (Kapazität: 132 Schülerinnen). Diese soll zum Schuljahr 2017/18 beantragt werden und vorrangig Greifswalder Kindern offen stehen. Diese Kapazität wurde bei allen weiteren Berechnungen berücksichtigt mit der Annahme, dass 15 Kinder aus Greifswald je Klassenstufe in dieser Schule beschult werden und 7 Kinder aus dem Umland.

 

Voran gestellt sei auch, dass keine Aussagen dazu getätigt werden, ob künftig Gebäude des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Verfügung stehen, die für eine Grundschule in Betracht kommen. Beispielsweise die Berufliche Schule oder die Förderschule. Siehe Beantwortung der Kleinen Anfrage Bündnis 90/Die Grünen zur Beruflichen Schule vom 22.08.2016.

Die Verwaltung geht aber davon aus, dass bis zur konkreten Realisierung des Grundschulbaus Klarheit sowohl über die Planungen des Kreises herrscht als auch über mögliche Auswirkungen von Schulgesetzänderungen in Bezug auf Inklusion. Gegebenenfalls müssen dann neue Entscheidungen zum Neubau getroffen werden. 

 

Grundschulneubau und Erweiterung Erich-Weinert-Schule :

 

Für Grundschulen ist eine stabile, pädagogisch und räumlich komfortable Lern- und Arbeitssituation zu schaffen, insbesondere im Hinblick auf die Inklusion und Migration aber auch im Hinblick auf soziale Belange und Problemlagen an den Schulen.

 

Mit einem Grundschulneubau bei gleichzeitiger Erhöhung der Zügigkeit in der Grundschule „Erich Weinert“ werden die räumlichen Kapazitäten nicht absolut ausgeschöpft.

Es ist aber davon auszugehen, dass zukünftig mehr Integrationshelfer und Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA) in den Klassen sitzen werden, die Kinder mit Beeinträchtigungen betreuen. Diese zusätzlichen Personen sollten bei der Bemessung einer Schulraumkapazität bedacht werden, obgleich es hierzu keine Vorgaben gibt.

(Die Schulraumkapazitätsverordnung bemisst die Schulraumkapazitäten an Hand des Orientierungswerts von 1,9 Quadratmetern je Schülerarbeitsplatz). Der Lehrerarbeitsplatz, zusätzliches pädagogisches Personal und Möbel sind hierin nicht benannt. Klar definierte Festlegungen sind nicht gegeben. Deshalb wurden zunächst idealtypische Klassen mit je 24 Schülern und gleichmäßiger Zügigkeit geplant (ohne Ausnahmejahrgänge mit höherer Zügigkeit).

 

Die Erich-Weinert-Grundschule soll künftig 3-zügig arbeiten, da in diesem Stadtteil eine hohe Kinderzahl zu versorgen ist (Schuljahr 2016/17: 107 Schüler einzuschulen, Schuljahr 2017/18 voraussichtlich 95 - 100 Schüler einzuschulen). Dazu wird gegenwärtig mit dem Träger des Hortes ILL über einen Erweiterungsbau für den Hort verhandelt, der aus wirtschaftlichen Gründen (niedrige Elternbeiträge) auch die Doppelnutzung von Hort- und Klassenräumen vorsieht.

Nach jetzigem Stand ist eine Erweiterung der Weinert-Schule zum Schuljahr 2018/19 möglich.

Aber auch nach Erweiterung der Weinert-Schule sind noch nicht alle schulpflichtigen Kinder versorgt, sondern es müssen pro Jahrgang jeweils ein bis drei Klassen zusätzlich untergebracht werden.

 

Planungsgrundlage zur Ermittlung der Notwendigkeit weiterer Grundschulkapazitäten:

 

Definierte Grundkapazitäten der Grundschulen: 24 Schülern pro Klasse und eine regelmäßige Zügigkeit an jeder Schule

Keine Ausnahmejahrgänge mit höherer Zügigkeit.

Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen existierender besonderer Klassen (DFK-Klassen, Sprachheilklassen) wurden berücksichtigt. Weiterhin werden Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache in sogenannten DAZ-Klassen gefördert, die in zusätzlichen Räumlichkeiten stattfinden.

 

-          „K. Krull“-Grundschule  2-zügig gerechnet     192

-          „K. Kollwitz“-Grundschule  3-zügig                    288

-          „Greif“-Grundschule  3-zügig       288

-          „E. Weinert“-Grundschule  3-zügig und 3 DFK-Klassen (mit je 12 Kindern) 324

-          „Nexö“-Grundschule  3-zügig und 3 DFK-Klassen (mit je 12 Kindern) 

     sowie Sprachheilklassen 1 bis 4 (mit je 12 Kindern)               372

 

Gesamtkapazität kommunale Schulen mit Erweiterung Weinert-Schule: 1464

 

 

Im kommenden Schuljahr 2016/17 werden alle schulpflichtigen Kinder versorgt. Damit besteht kein kurzfristiger Handlungsbedarf.

 

Von 494 schulpflichtigen Kindern werden dann 387 (Stand August 2016) an kommunalen Schulen unterrichtet, die anderen gehen zu Freien Trägern.

 

Nach der Stichtagsmeldung des Einwohnermelderegisters Meso vom 22.08.2016 der schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2017/18 werden ebenfalls 494 Kinder einzuschulen sein. Geht man davon aus, dass in etwa die gleiche Anzahl wie im Schuljahr 2016/17 eine kommunale Schulen wählt, wird es möglich sein, auch diese Kinder alle unterzubringen. Geplant ist, durch die Bildung einer dritten 1. Klasse an der Karl-Krull-Grundschule und einer dritten 1. Klasse an der Weinert-Grundschule den Mehrbedarf in diesem Schuljahr abzudecken.

 

Möglich wird dies durch operativ-steuernde Maßnahmen, wie Umnutzung von Fachräumen zu Klassenräumen und/oder Doppelnutzung von Räumen mit dem Hort bzw. einmalige Erhöhung der Zügigkeit für einen Jahrgang (Beispiel: wie im Schuljahr 2016/17: Greif-Grundschule bildet 4 1. Klassen, Kollwitz-Grundschule bildet 4 1. Klassen).

 

Im Schuljahr 2018/19 werden größere Anstrengungen erforderlich sein, alle Schüler unterzubringen, wenn die vom Landkreis prognostizierten Zahlen eintreffen. Es müsste dann unter Umständen ein höherer Doppelnutzungsgrad von Räumen zwischen Hort und Schule vereinbart werden, zumindest für die Übergangszeit.

Ab diesem Schuljahr soll laut Strategiepapier der Landesregierung die Inklusion an allen Schulen umgesetzt werden (Auflösung Förderschulen, keine Spezialklassen Lernen und Sprache mehr). Konkrete Schulgesetzänderungen müssen dem voraus gehen, um Genaueres ausführen zu können. Die Inklusion wird das Raumproblem verschärfen, so dass spätestens zum Schuljahr 2019/20 die Grundschulerweiterung, in welcher Variante auch immer, realisiert sein muss, die Erweiterung der Weinert-Grundschule ist hier bereits berücksichtigt.

 

Standort Verlängerte Scharnhorststraße bei Neubau:

 

Bei der Entscheidung für den Standort Verlängerte Scharnhorststraße ist der Beschluss eines neuen B-Planes nach BauGB erforderlich, das Aufstellungsverfahren benötigt erfahrungsgemäß einen Zeitraum von ca. 2 bis 3 Jahren, so dass die Realisierung des Grundschulneubaus frühestens ab 2019 möglich wäre.

 

Weitere mögliche Maßnahmen:

 

Erhöhung der Kapazitäten an allen weiteren Grundschulen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald durch Verdichtung in Form intensiver Doppelnutzung durch Schule und Hort

 

Eine weitere Möglichkeit der Abdeckung des zusätzlichen Bedarfs an Schulkapazitäten besteht in einer weiteren Verdichtung der Schülerzahlen an bestehenden Schulstandorten und Klassenbildung bis an die räumlichen Grenzen (Klassen mit 26 + Schülern an Grundschulen).

Wenn keine baulichen Erweiterungen möglich, wünschenswert oder nicht finanzierbar sind, kann durch eine intensive Doppelnutzung von Schul- und Horträumen (bei bis zu 50% der Horträume möglich nach Richtlinie des Landkreises) der Bedarf abgedeckt werden. Dies erfordert ein erhöhtes Management der Zusammenarbeit von Hort, Schule und Schulträger und ggf. neue Bauordnungsrechtliche Betrachtungen im Einzelfall unter Beachtung des Brandschutzes.

 

Diese Variante kann aber aus pädagogischen Gründen nicht als Dauerlösung bzw. als Alternative für einen neuen Grundschulstandort empfohlen werden. Von einer massiven Erhöhung von Schülerzahlen an vorhandenen Standorten rät die Verwaltung hier auch nach Rücksprache mit den Schulleitern ab, da dadurch zusätzliche Lärmpotentiale entstehen aber ggf. auch soziale Probleme vermehrt werden. Siehe auch die weiter unten genannten zu beachtenden Faktoren bei der Erhöhung von Kapazitäten an vorhandenen Standorten.

 

Erhöhte Schülerzahlen an Grundschulen bedeuten ebenso einen erhöhten Hortbedarf an den vorhandenen Standorten, der durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe abzusichern wäre.

 

Insgesamt sind bei der Erhöhung der Kapazitäten folgende Faktoren zur Umsetzung des Schulbetriebes zu berücksichtigen:

 

  • das Außengelände der Schule muss genügend Platz für die Schüler bereit stellen (5 m² pro Schüler)
  • der Sportunterricht der Schule muss abgedeckt werden, insofern müssen die vorhandenen Sporthallenkapazitäten ausreichend sein
  • die Mittagsversorgung innerhalb der Schule muss gewährleistet werden, hierfür müssen Räumlichkeiten berücksichtigt werden
  • Räumlichkeiten für Differenzierung und Förderung sowie Fachräume müssen existieren
  • die Kooperation zwischen Hort und Schule erfordert nicht nur ein höheres Management, sondern bedarf auch einer gesteigerten Zusammenarbeit (Stress Potential)
  • Qualität von Schule und Hort
  • keine hundertprozentigen Festlegungen für die Umsetzung von Inklusion an den Schulen
  • Ausnahmegenehmigungen bei Überschreitung der Raumauslastungen, gemäß der Richtlinie des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Erteilung der Erlaubnis für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen

 

Fazit: Sofern nicht die Möglichkeit der Kapazitätserhöhung an den vorhandenen städtischen Grundschulstandorten durch intensive Doppelnutzung vorhandener Räume (Schule und Hort) umgesetzt werden soll, sprechen die vorgetragenen Argumente derzeit für einen neuen Grundschulstandort, der nach gegenwärtiger Einschätzung in der Scharnhorststraße angesiedelt werden könnte.

 

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Beschlüsse

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19.09.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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21.09.2016 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft

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27.09.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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06.10.2016 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen