Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.a. Inklusionsstandard (erhöhter Flächenbedarf pro Schüler 2,4 m²):

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Bau einer

zweizügigen Grundschule mit Orientierungsstufe (Aufnahmekapazität 338 Schüler) einschließlich

Hort für 234 Kinder und den Bau einer Zweifeldsporthalle am Standort Verlängerte Scharnhorststraße, die den Anforderungen der Inklusion genügt. Spätester Fertigstellungstermin soll zu Beginn des Schuljahres 2022/23 sein. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2017 sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde, das Bildungsministerium M-V, sowie unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins auskömmlicher Haushaltsmittel. .

 

1.a.Klassisch (Flächen nach Schulkapazitäts-VO M-V pro Schüler 1.9 m²):

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Bau einer

zweizügigen Grundschule mit Orientierungsstufe (Aufnahmekapazität 338 Schüler) einschließlich

Hort für 234 Kinder und den Bau einer Zweifeldsporthalle am Standort Verlängerte Scharnhorststraße. Spätester Fertigstellungstermin soll zu Beginn des Schuljahres 2022/23 sein. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2017 sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde, das Bildungsministerium M-V, sowie unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins auskömmlicher Haushaltsmittel.

 

Alternative (nur Grundschule plus Hort plus Sporthalle):

 

1.b. Inklusionsstandard (erhöhter Flächenbedarf pro Schüler 2,4 m²):

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Bau einer

zweizügigen Grundschule (Aufnahmekapazität 234 Schüler) einschließlich

Hort für 234 Kinder und den Bau einer Einfeldsporthalle am Standort Verlängerte

Scharnhorststraße, die den Anforderungen der Inklusion genügt. Spätester Fertigstellungstermin soll zu Beginn des Schuljahres 2022/23 sein.  Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2017 sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde, das Bildungsministerium M-V, sowie unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins auskömmlicher Haushaltsmittel. 

 

1.b.Klassisch (Flächen nach Schulkapazitäts-VO M-V pro Schüler 1.9 m²):

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Bau einer

zweizügigen Grundschule (Aufnahmekapazität 234 Schüler) einschließlich

Hort für 234 Kinder und den Bau einer Einfeldsporthalle am Standort Verlängerte

Scharnhorststraße. Spätester Fertigstellungstermin soll zu Beginn des Schuljahres 2022/23 sein.  Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2017 sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde, das Bildungsministerium M-V, sowie unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins auskömmlicher Haushaltsmittel. 

 

2. Der Schulbau wird nach modernen Gesichtspunkten geplant, die die Standards des Ganztags,

(der Inklusion – abhängig von Entscheidung zu 1.) und der Neuen Medien erfüllen, in Anlehnung

an die Planungsgrundsätze der neuen IGS bzw. nach der angekündigten Schulbaurichtlinie/ Schulbauempfehlungen des Bildungsministeriums, wenn diese rechtzeitig vorliegt.

 

3. Die in der Anlage beigefügten Entwürfe des Raumkonzeptes der Schule und des Hortes werden grundsätzlich bestätigt. Die Bestätigung erfolgt vorbehaltlich eventueller Veränderungen durch die Einführung der Inklusion im Land M-V, durch den Erlass einer Landes-Schulbaurichtlinie/ Schulbauempfehlungen bzw. notwendiger Anpassungen in der Feinplanung. 

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Sachdarstellung

Am 06.10.2016 fasste die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von Grundschulkapazitäten. Grundlage der Beschlussfassung war die Schulentwicklungsplanung (SEP) 2015 bis 2020 des Landkreises Vorpommern–Greifswald.

Nach Aussage des Landkreises wurde die Genehmigung der Schulentwicklungsplanung durch die oberste Schulbehörde bisher nicht erteilt. Diese ist jedoch nach § 108, Abs. 1 des Schulgesetzes M-V erforderlich. Da für die Vorbereitung des Schulbaus und die Einwerbung von Fördermitteln keine Zeit verloren gehen darf, wird die Beschlussfassung als paralleler Prozess geführt.

Im Februar 2017 hat der Landkreis eine (noch nicht beschlossene) Fortschreibung der Zahlen der Schulentwicklungsplanung 2015 bis 2020 vorgelegt, welche gegenüber der zur Genehmigung  vorgelegten Planung eine weitere Erhöhung der Schülerzahlen für die Stadt Greifswald prognostiziert. Im Folgenden wird die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung als SEP 2017 bezeichnet. Die Berechnungen wurden mit den fortgeschriebenen aktualisierten  Daten durchgeführt, Plausibilitätsprüfungen, soweit möglich, vorgenommen, mögliche Risiken abgewogen. Die Geburten- bzw. Bevölkerungszahlen sind erneut angestiegen (siehe Grafik).

 

Bevölkerung nach Altersgruppen gemäß Schulgesetz am 03.08.2017 Quelle: Einwohnermelderegister Stadt Greifswald, Datenstand 03.08.2017 (im jeweils angegebenen Intervall wohnhafte Kinder)

 

 

Um die Daten der SEP 2017zu verifizieren, wird als Vergleich die Bevölkerungsentwicklung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit den Daten der städtischen Statistikstelle verglichen, welche die tatsächlich wohnhaften Kinder aufzeigt. 

 


Bevölkerung nach Jahrgangsstufen lt. Schulgesetz am 03.08.2017 im Vergleich zu den zugewiesenen einzuschulenden Kindern in kommunale Schulen nach der SEP 2017:

 

Schuljahr

Geburtsjahrgang

Bevölkerung nach

Jahrgangsstufen am 03.08.2017 (Quelle Einwohnermelderegister Stadt Greifswald)

Davon laut SEP 2017 zu kommunalen Schulen (Quelle Landkreis V-G)

Schuljahr 2015/16

01.07.2008 - 30.06.2009

455

374

Schuljahr 2016/17

01.07.2009 - 30.06.2010

504

403

Schuljahr 2017/18

01.07.2010 - 30.06.2011

492

392

Schuljahr 2018/19

01.07.2011 - 30.06.2012

478

395

Schuljahr 2019/20

01.07.2012 - 30.06.2013

492

423

Schuljahr 2020/21

01.07.2013 - 30.06.2014

500

409

Schuljahr 2021/22

01.07.2014 - 30.06.2015

562

455

Schuljahr 2022/23

01.07.2015 - 30.06.2016

554

451

Schuljahr 2023/24

01.07.2016 - 30.06.2017

599

448

 

Blau: Ist-Jahrgänge in der SEP; Lila: Prognose-Jahrgänge in der SEP

 

Im Durchschnitt wurden in den letzten Jahren zwischen 90 und 100 Greifswalder Kinder bei freien Trägern eingeschult, mit steigender Tendenz.

 

Schlussfolgerung aus der Tabelle: gegenüber dem Schuljahr 2017/18 kann bis zum Schuljahr 2023/24 ein Zuwachs von bis zu 100 Kindern der Einschulungsjahrgänge erwartet werden.

 

Nach dem ISEK 2030 wird der Anteil der Kinder zwischen 6 und 10 Jahren (Jahrgangsstufen 1 bis 4) bis 2030 um 19,3 % stiegen. Nach dem ISEK 2030 wird die Spitze um das Jahr 2022 erwartet.

 

Alle weiteren Berechnungen werden auf Basis der gesetzlichen Grundlage, gemäß Schulentwicklungsplanungsverordnung M-V, der Schulentwicklungsplanung durchgeführt. Der Landkreis ist aufgefordert worden, die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beschließen zu lassen, da die Änderungen der SEP 2015 zur SEP 2017 relevant für die künftigen Planungen sind.

 

Aspekte der Inklusion:

 

In Ansätzen berücksichtigt werden Veränderungen des Schulraumbedarfes, die sich aus der Einführung der Inklusion ergeben (drei zusätzliche Räume, größere Flächen in Klassenräumen). Bereits im Grundsatzbeschluss wurde darauf hingewiesen, dass es einen Mehrbedarf an Förder- und Differenzierungsräumen geben wird und die Anzahl der Integrationshelfer in den Klassen Schülerplätze belegen wird bzw. bereits belegt.

 

Eine differenzierte Berücksichtigung für die Bedarfsplanungen von Schulen ist aufgrund der Ungewissheit über die Entscheidungen des Landtages sehr schwierig, da der Schulträger erst bei Änderung des Schulgesetzes tatsächlich einen rechtlichen Handlungsrahmen für die Anpassung der Schulkapazitäten hat. Die Förderschulen mit Schwerpunkt Lernen sollen, nach aktuellen Gesprächen mit dem Bildungsministerium, wie geplant auslaufen. Über Förderschulen mit dem Schwerpunkt ESE (Emotionale und soziale Entwicklung) wird noch verhandelt, hier wird ein Weiterbestand einiger Schulen diskutiert.  Sollte die Pestalozzi-Förderschule wie geplant  aufgehoben werden, würden die ca. 24 Kinder, die jährlich aus den DFK 2 (Diagnose-Förderklassen)  bisher i.d.R. auf die Förderschule ab Klasse 3 gegangen sind, in den Regelklassen verbleiben und dort gezielt gefördert werden. Dies wirkt sich dann aufwachsend auf alle Jahrgänge aus.

 

Folgende Veränderungen sollen nach jetzigen Aussagen des Bildungsministeriums eingeführt werden: 

 

Ab dem Schuljahr 2018/19 erfolgt die Beschulung von Schülern mit Förderbedarf Sprache und mit dem Förderbedarf ESE (Emotional soziale Entwicklung) als temporäre Lerngruppe.

Ab dem Schuljahr 2019/20 soll die flexible Schuleingangsphase ab Jahrgangsstufe 1 errichtet werden.

Ab dem Schuljahr 2020/21 erfolgt keine Bildung von LRS-Klassen mehr (in Greifswald bereits realisiert, individuelle Förderung in der Regelschule).

An Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen erfolgt im Schuljahr 2022/23 keine Umschulung aus der Grundschule in die Jahrgangsstufe 3. Im Schuljahr 2023/24 erfolgt keine Umschulung mehr aus der Grundschule in die Jahrgangsstufe 4.

Im Schuljahr 2024/25 sollen die Förderschulen (oder ein Teil der Förderschulen?) mit dem Förderschwerpunkt Lernen aufgehoben werden. Es wäre dann ggf. zu entscheiden, was mit den verbleibenden Schülern (ca. 130) geschieht. Die Pestalozzi-Förderschule mit Schwerpunkt Lernen befindet sich in Schulträgerschaft des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

 

Diese Neuerungen bedürfen teilweise der Änderung des Schulgesetzes, welche in Vorbereitung sind und für Anfang 2019 mit Wirkung zum Schuljahr 2019/20 erwartet werden.

 

Situation an den öffentlichen kommunalen Grundschulen und weiterführenden Schulen, außer Gymnasien: 

 

Ausgehend vom Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von Grundschulkapazitäten wurden zum Nachweis des Bedarfs an weiteren Schulkapazitäten einheitliche Rahmenparameter  angenommen, um einen Kapazitäts-Bedarfsvergleich herzuleiten. Diese wurden bereits  im Grundsatzbeschluss angewandt (Seite 4, Grundsatzbeschluss).

 

  • Einheitliche Zügigkeit nach den ursprünglich geplanten Klassenräumen der jeweiligen Schule 
  • 24 Schüler pro Klasse in Grundschulen (als Faktor für gute Pädagogik sollten Grundschulklassen nicht größer sein, durch Integrationshelfer, die mit im Unterrichtsraum sitzen, wird die Kapazität gemindert)

 

Rahmenparameter Orientierungsstufe nach Festlegung Fachamt:

 

  • Einheitliche Zügigkeit nach den ursprünglich geplanten Klassenräumen der jeweiligen Schule
  • 26 Schülern pro Klasse gerechnet

 

Grundschulbedarf:

 

Nach realisierter Erweiterung (Hortbau ILL bis 2018/19 geplant) der „Erich Weinert“-Grundschule kann von einer Gesamtkapazität von 1464 Schülern in den  öffentlichen kommunalen Grundschulen ausgegangen werden. Das entspricht 64 Klassenräumen.  Gegenwärtig stehen 62 Klassenräume zur Verfügung, siehe Anlage 1.

 

Nach der Berechnung aus Anlage 1 werden kumulativ aufwachsend bis zu 13 Klassenräume (ohne Schüler der Pestalozzi-Schule 1 Klasse weniger, also 12 Klassenräume)  fehlen. Das ließe darauf schließen, dass eine 3-zügige Schule in Greifswald fehlt. In den Berechnungen der SEP 2017 sind aber jeweils auch ca. 65 bis 68 Umlandkinder enthalten, die nach dem Schulgesetz nicht in Greifswald beschult werden müssten, da im Grundschulbereich die örtlich zuständige Schule maßgebend ist. Das macht ca. 3 Klassen aus. Einen weiteren Unsicherheitsfaktor stellen die Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache dar. Die Entwicklung in diesem Bereich ist nicht präzise planbar. Pro Einschulungsjahrgang sind gegenwärtig um die 38 bis 50 Kinder an den Greifswalder Schulen einzuschulen, also ca. zwei Klassen.  Deshalb stellt es nach jetzigem Erkenntnisstand ein gewisses Risiko dar, eine größere als eine zweizügige Schule zu bauen. Dies wäre aber machbar und begründet, wenn die Schule als Schule mit spezifischer Kompetenz Kinder mit entsprechenden Förderschwerpunkten (Hören, Sehen, Körperlich-motorische Entwicklung) auch aus dem Umland mit beschulen soll. Verwiesen sei hier auch auf die Darstellung Bevölkerung nach Jahrgangsstufen lt. Schulgesetz am 03.08.2017 oben.

 

Der vorgesehene Standort würde auch vom Einzugsgebiet her noch nicht den Bedarf einer 3-Zügigkeit rechtfertigen. Reserveflächen sollten dann ggf. in SW I oder II vorgehalten werden, weil die Bevölkerungsentwicklung stabil ist und im Bereich des B-Planes Nr. 13 (An den Gewächshäusern) weitere Wohnbauflächen entstehen werden. Die städtebauliche Entwicklung muss weiterhin beobachtet werden. 

 

Handlungsspielräume: Gegenwärtig wurden bereits zusätzliche Kapazitäten an einzelnen Schulen geschaffen, indem beispielsweise eine Doppelnutzung einzelner Räume mit dem Hort betrieben wird oder es wurden Funktionsräume, wie z.B. der Musikraum, die Bibliothek oder Förderräume als Klassenraum benutzt. Zum Beispiel wird zum Schuljahr 2017/18 eine zusätzliche Klasse in der Krull-Schule eingeschult, so dass diese statt üblicherweise zweizügig eine Dreizügigkeit im Ausnahmejahrgang erfährt. Diese Maßnahmen können immer nur alternierend an unterschiedlichen Schulen durchgeführt werden, da damit i.d.R. sämtliche Raumreserven aufgezehrt sind. Mit der Einführung der Inklusion werden deutlich mehr kleinere Förderräume an Schulen benötigt. Sind diese nicht vorhanden, müssen größere Räume genutzt werden. Die Kompromisslösungen sind dann zurückzufahren bzw. nicht mehr umsetzbar. Deshalb kann mit heutigem Stand noch nicht gesagt werden, wie sich der Bedarf durch die Einführung der Inklusion auf die vorhandenen Kapazitäten auswirken wird. Sicher ist nur, dass ein Mehrbedarf entstehen  wird.

 

Fazit zum Grundschulbedarf: Eine zweizügige Schule ist absolut notwendig, eine dreizügige Schule wäre sinnvoll, in Anbetracht der Prognose.  Damit  ist die nach der Schulentwicklungsplanungsverordnung notwendige Schülerzahl von mindestens 40 Schülerinnen und Schülern am Mehrfachstandort in der Jahrgangsstufe 1 erfüllt. Ein höherer Bedarf besteht sowohl nach der Schulentwicklungsplanung 2015 bis 2020 als auch mit den fortgeschriebenen Daten der SEP 2017, dieser resultiert aber aus den oben genannten Ursachen (einberechnete Umlandkinder, Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache).

 

 

Orientierungsstufe:

 

Nach dem § 15, Abs. 1 Schulgesetz M-V befindet sich in der Regel die schulartenunabhängige Orientierungsstufe mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 an den Regionalen Schulen oder an der Integrierten Gesamtschule.

In Ausnahmefällen jedoch kann die Orientierungsstufe mit einer Grundschule verbunden sein. Die Genehmigung hierfür erteilt die oberste Schulbehörde auf der Grundlage eines genehmigten Schulentwicklungsplanes.  Als Kriterium wird hier insbesondere darauf abgestellt, dass durch die Ausnahmegenehmigung der Grundschule mit OS (Orientierungsstufe) nicht der Bestand des bereits existierenden Schulnetzes insbesondere der weiterführenden Schulen (Regionale  Schulen, Gesamtschulen) gefährdet sein darf, d.h. Kapazitäten abgezogen werden und dort Überkapazitäten entstünden. Dies ist nicht der Fall. Siehe Informationsvorlage „Darstellung des zukünftigen zusätzlichen Bedarfs an Klassenräumen an öffentlichen Regional- und Gesamtschulen“. Für die Genehmigung des Ausnahmefalles ist eine schlüssige Gesamtbetrachtung des Regionalschulnetzes der Stadt erforderlich und die Bestätigung in der Schulentwicklungsplanung. Nach den in der Anlage 3 beigefügten Schülerzahlenentwicklungen im Vergleich zu den Kapazitäten der Regionalen Schulen ist hier folgerichtig ein Anstieg der Schülerzahlen zu verzeichnen, der sich aus dem Anstieg der Grundschüler vier Jahre später ergibt. 

Dazu wird bereits in der SEP 2015 bis 2020 (S. 58) folgende Aussage getätigt: Nach aktueller Datenlage kann die geplante Kapazitätserweiterung der IGS den Bedarf nur kurzzeitig decken, bevor die jetzige Kapazitätsgrenze 2020 erneut dauerhaft überschritten wird.“ 

Laut ISEK 2030 entstehen im Regionalschulbereich weitere Kapazitätsdefizite, die sich bis zum Jahr 2025 auf ca. 200 fehlende Plätze bei den staatlichen Schulen summieren.

Diese Aussage wird mit der Neuberechnung gestützt, siehe Anlage 1. Danach werden allein für die Orientierungsstufe bis zu 8 zusätzliche Räume benötigt. Vier dieser Räume könnten dann durch das längere gemeinsame Lernen an der neuen Schule entstehen.

 

Durch die Anbindung einer Orientierungsstufe wird jedoch der Regionalschulbedarf nicht dauerhaft gedeckt.  Es besteht auch weiterhin ein Erweiterungsbedarf bei der Caspar-David-Friedrich-Schule. Es fehlen bereits nach jetzigem Stand acht Förderräume und ein DAZ-Raum sowie kleine sonstige Funktionsräume.

 

Der Oberbürgermeister empfiehlt der Bürgerschaft, nach den Gesprächen mit der Bildungsministerin, den Bau einer zweizügigen Grundschule mit schulartenunabhängiger Orientierungsstufe sowie Hort und Zweifeldsporthalle nach inklusivem Standard und modernen pädagogischen Raumplanungen zu beschließen, d.h. Variante 1a, Inklusionsstandard.

 

Damit wird einerseits den steigenden Bevölkerungszahlen Rechnung getragen, zweitens wird in einem prosperierenden Wohngebiet eine Lücke geschlossen, da bisher keine Schule in diesem Bereich vorhanden ist,  Perspektivisch soll die Schule als Schule mit spezifischer Kompetenz geplant werden, denn das Bildungsministerium hat für Greifswald eine Grundschule in diesem Bereich vorgesehen. Die Chance besteht bei dem Neubau insbesondere darin, dass auch der Hort die baulichen Voraussetzungen für Kinder mit den Schwerpunkten Hören, Sehen und Körperlich und motorische Entwicklung bieten würde. 

 

Entwicklung Schulen in freier Trägerschaft:

 

Die SEP 2017 weist für die Schulen in freier Trägerschaft deutlich wachsende Schülerzahlen aus. Inwiefern diese Zahlen realistisch sind, kann nur eingeschränkt beurteilt werden. Bekanntlich hat das Institut Lernen und Leben e.V. die Genehmigung einer Grundschule mit schulartenunabhängiger Orientierungsstufe für ca. 132 Kinder in der Grimmer Straße erhalten.

Nach Recherchen bei freien Trägern plant die Martin-Schule (Odebrecht-Stiftung) keine relevanten Erweiterungen (ca. 550 Schüler Kapazität). Die Montessori-Schule (Aktion Sonnenschein e.V.) plant die Erweiterung um die Sekundarstufe II, was sich aber nicht im Grundschulbereich auswirkt (geplante Steigerung der Schülerzahlen von ca. 500 Schülern auf 720 bis 750 Schüler).

Weitere Erweiterungsplanungen sind derzeit nicht bekannt, die Schulen in freier Trägerschaft wurden diesbezüglich angefragt. Es liegen derzeit noch nicht alle Rückmeldungen vor. Die  Annahme, dass freie Träger eine Vergrößerung der Aufnahmekapazität in Größenordnungen  planen, kann derzeit nicht belegt werden. Dies stellt ein erhebliches Risiko bei der Planung kommunaler Bedarfe dar. Denn Kinder, die nicht bei einem freien Träger aufgenommen werden können, obwohl der Elternwunsch besteht, beanspruchen dann einen Platz bei einer öffentlichen allgemeinbildenden Schule.

 

Standort:

 

Der Standort Verlängerte Scharnhorststraße wurde bereits im Grundsatzbeschluss zum Grundschulneubau empfohlen. Im B-Plan-Gebiet 114 wird aus städteplanerischer Sicht nach gegenwärtigem Stand der Bereich nördlich der Verlängerten Scharnhorststraße präferiert.

 

Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald weist für den Bereich des geplanten Schulstandortes Wohnbauflächen aus. Im Bereich des Botanischen Gartens/Alte Brauerei sind bereits Wohnungen entstanden. Aufgrund der großen Wohnungsnachfrage im Bereich der Innenstadt ist das Gebiet wieder in den Fokus gerückt (siehe ISEK 2030, 6.2.2.), der Bereich wird als Wachstumsraum (siehe ISEK 2030, 5.2.2.) gekennzeichnet und mit der Entwicklung einer  Bildungslandschaft kann das Quartier südlich der Grimmer Straße und der Bahnparallele durch den geplanten Schulstandort in Verbindung mit Sportanlage, Freizeitmöglichkeiten und anderen Angeboten weiter aufgewertet werden, da damit eine Ausstrahlung in das Wohnumfeld und eine Aufwertung desselben verbunden ist. Gegenwärtig gibt es keine Sporthalle unterhalb der Bahnlinie (der Landkreis plant den Bau einer Sporthalle für die Berufsschule Siemensallee als Ersatz für die völlig veraltete nicht DIN-gerechte Sporthalle).  Die Ergebnisse der 3. Denkwerkstatt des ISEK-Entwicklungsprozesses unterstreichen den Bedarf deutlich. Ein weiteres Plus für den Standort ist die mögliche Eingemeindung Wackerows.

 

Der neue Grundschulstandort kann dann die zunehmende Nachfrage für dieses Gebiet abdecken, die kleine Grundschule des Institutes Lernen und Leben e.V. ergänzt das Angebot, stellt aber keine Konkurrenz im Sinne eines Überangebotes dar, da das Angebot des Trägers auch durch das Umland angenommen wird.

 

Im Entwurf des Nahverkehrsplanes wurde die neue Schule berücksichtigt.

 

Kostenschätzung:

 

Die Kosten wurden nach dem Entwurf eines Raumprogramms berechnet, welches durch das Amt für Bildung, Kultur und Sport für die Schule und durch den Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ für den Hort vorgelegt wurde. Dabei handelt es sich um einen ersten Entwurf, Änderungen bleiben vorbehalten. Die Raumkapazitäten im Schulbereich wurden für 26 Kinder ausgelegt.

 

Inklusion: Es wurde mit einer Fläche von 2,4 m² geplant, um den inklusiven Anforderungen und modernen pädagogischen Sichtweisen gerecht zu werden, größere Jahrgänge unterzubringen bzw. Platz für Integrationshelfer zu haben. Für je zwei Klassenräume wurde ein Differenzierungsraum vorgesehen. Ein weiterer Unterrichtsraum wird für den DAZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache) benötigt.

Klassisch: Alternativ wurde die Berechnung einer Variante durchgeführt, die einen Flächenansatz von 1,9 m² pro Schüler im Klassenraum beinhaltet. Es handelt sich dabei um eine Minimalvariante.

 

Sollte eine Orientierungsstufe beschlossen werden, wird ein zusätzlicher Fachraum für Naturwissenschaften (Biologie, Physik) benötigt. Synergieeffekte entstehen durch die Doppelnutzung einiger Räume mit dem Hort und durch die gemeinsame Nutzung des Speisesaals/Aula durch Hort und Schule.

Der Hortbedarf wird nach der Richtlinie zur Erteilung von Betriebserlaubnissen in Kitas berechnet. Diese hat ihre Grundlage im SGB VIII. Das Betriebserlaubnisverfahren wird durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald durchgeführt. 

 

Die geschätzten Baukosten betragen:

 

1.a. Inklusiv: 2-zügige Grundschule mit Hort, mit Orientierungsstufe:  ca. 17,271 Mio Euro

1.a. Klassisch: 2-zügige Grundschule mit Hort, mit Orientierungsstufe:  ca. 16,598 Mio. Euro

 

1.b. Inklusiv: 2-zügige Schule mit Hort, ohne Orientierungsstufe:  ca. 14 Mio Euro

1.b. Klassisch: 2-zügige Schule mit Hort, ohne Orientierungsstufe:  ca. 13,524 Mio. Euro

 

Sporthalle  1-Feld:    ca. 2,8 Mio Euro

  2-Feld:    ca. 5,1 Mio Euro

 

Erschließungskosten, die Kosten für die Ausstattung, IT und für die Ausstattungsplanung für Schule, Hort und Sporthalle sind eingeschlossen. 

 

Geplante Haushaltsmittel:

 

Für den Grundschulneubau wurde ein Gesamtvolumen i. H. v. 12 Mio. € veranschlagt (davon VE 19/20: 6.605.000 €, siehe auch Prioritätenlisten Investitionen).

Eine Finanzierbarkeit des Vorhabens allein aus städtischen Haushaltsmitteln ist gegenwärtig nicht vollständig gegeben.  Die im Haushalt veranschlagten 12 Mio. Euro für den Grundschulneubau müssten durch die Einwerbung von Fördermitteln aufgestockt werden. Das Bildungsministerium M-V hat sich dahingehend geäußert, dass bei Schulbauvorhaben (Neubau. Umbau. Erweiterungsbauten) diejenigen Schulträger Förderung  erhalten werden, die insbesondere  inklusionsbedingten Mehraufwand für die Ertüchtigung dieser Schulen nachweisen. Dieser inklusionsbedingte Mehraufwand ist förderfähig. Gefördert werden sollen also Schulen, die, nach Abstimmung mit dem Träger der Schulentwicklungsplanung und dem Bildungsministerium M-V im Rahmen der Umsetzung der Inklusionsstrategie eine Schule mit spezifischer Kompetenz werden. Für diesen Zweck stehen dem Bildungsministerium 100 Mio. Euro (75 Mio. Bundes- und  25 Mio. Landesmittel) zur Verfügung. Für die Definition des inklusionsbedingten Mehraufwandes wird ein Kriterienkatalog angewandt, die Bewertung  erfolgt u.a. durch den BBL M-V und das BM M-V.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird das Vorhaben im Projektaufruf 2. Call EFRE 2014 bis 2020 gleichrangig mit dem Neubau Kita Zwergenland  formgebunden zum 30.09.2017 beantragen (Beschlussfassung BS geplant am 05.10.2017).      

 

Inwieweit die vorhandenen Förderinstrumente zur allgemeinen Schulbauförderung (z.B. aus EFRE, Städtebauförderung, Sonderbedarfszuweisungen) mit der spezifischen Förderung für inklusionsbedingten Mehraufwand kombiniert oder ergänzt  werden, ist noch nicht bekannt, hier finden gegenwärtig Gespräche zwischen den Ministerien auf Landesebene statt. 

 

Refinanzierung Hort: Es ist geplant, den Hort durch den Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ zu betreiben. Dieser mietet die Horträume von der Stadt an. Durch die Finanzierung von Kindertagesstätten nach dem KiföG M-V wird ein Teil der Mietkosten durch den Sockelbetrag der Landes- und Kreismittel refinanziert. Die verbleibende Differenz zu den jeweiligen Platzkosten teilen sich Eltern und Wohnsitzgemeinde.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1-3

9

21106

Neubau Grundschule

12.000.000

 

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2018

71.100

 

 

2

2019

1.278.100

 

 

3

2020

5.343.100

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 


Folgekosten

 

Ja                  Nein:

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.09.2017 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In) - zurückgezogen

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11.09.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben

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12.09.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben

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13.09.2017 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft - in den nächsten Sitzungszyklus verschoben

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11.10.2017 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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16.10.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - Variantenabstimmung

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17.10.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - Variantenabstimmung

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18.10.2017 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft - Variantenabstimmung

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23.10.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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06.11.2017 - Bürgerschaft (BS) - namentliche Abstimmung