Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1508

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (2. Durchgang) zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Entwurfsbeschlusses zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans, Beschluss-Nr. B582-21/17 vom 17. Juli 2017, wird die Plangrenze wie im Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  3. Der Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 1) sowie dessen Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen, sowie gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu dem Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, einschließlich dessen Begründung mit Umweltbericht zu beteiligen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dessen Begründung mit Umweltbericht ist ortsüblich sowie im Internet bekannt zu machen.
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Sachdarstellung

Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist seit dem 24.08.1999 teilweise wirksam.

 

Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald soll dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB Rechnung getragen werden, da der im Parallelverfahren aufzustellende Bebauungsplan Nr. 55 - Hafenstraße - aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.

Insofern erfolgt mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplans eine Neuordnung der gemischten Bauflächen entlang des Rycks, unter Berücksichtigung forstrechtlicher Belange, bis einschließlich dem Schwedenkontor. Der weitere Bereich westlich der Straße „An den Wurthen“ soll als Wohnbaufläche dargestellt werden. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplans beinhaltet außerdem östlich der Straße „An den Wurthen“ die Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf.

 

Ryckseitig sieht der im Parallelverfahren in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 55 – Hafenstraße - ein urbanes Gebiet nach § 6a BauNVO vor. Westlich entlang der Straße „An den Wurthen“ soll ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO festgesetzt werden. Im Bereich östlich der Straße „An den Wurthen“ ist eine Fläche für Gemeinbedarf mit Erweiterungsmöglichkeiten dargestellt. Hier soll über das im Bau befindliche Stadtarchiv der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hinaus, für das Pommersche Landesarchiv und das Landeskirchenarchiv Bauplanungsrecht vorbereitet werden.

 

Die geänderte Zielstellung des Bebauungsplans lässt sich somit nicht vollständig aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln, weshalb die 23. Änderung des Flächennutzungs-plans erforderlich ist.
Insbesondere die Erweiterungsmöglichkeit von Archiven als Fläche für Gemeinbedarf – Einrichtungen für den Gemeinbedarf, Kultur und Freizeit - erfordert eine erneute Abänderung der Plangrenze zum Beschluss-Nr. B582-21/17 vom 17. Juli 2017 und damit einen erneuten Entwurf (2. Durchgang) der 23. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wurde am 3. April 2017 von der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald gefasst und am 28. April 2017 bekanntgemacht.

Die Planunterlagen zum Vorentwurf haben im März/April 2017 öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 15. Februar 2017 wurden die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Der Entwurfsbeschluss erfolgte am 17. Juli 2017 mit Verringerung des Änderungsbereichs der 23. Änderung des Flächennutzungsplans aufgrund forstrechtlicher Belange.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgte vom 04. September bis 09. Oktober 2017 parallel wurden mit Schreiben vom 04. September 2017 die Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf und Entwurf (1. Durchgang) der 23. Änderungen wurden bei der Erarbeitung des Entwurfs (2. Durchgang) berücksichtigt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf (2. Durchgang) gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt nach Bekanntmachung gem. § 4a Abs. 4 BauGB im „Greifswalder Stadtblatt“ und zusätzlich durch Einstellung in das Internet.

 

Für die 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist nach Verfahrensabschluss die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde nach § 6 Abs. 1 BauGB erforderlich.

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Beschlüsse

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22.08.2018 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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28.08.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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03.09.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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13.09.2018 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich