Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1515

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Geschäftsordnung für den Fachbeirat der SoPHi gemäß Anlage zu.

Reduzieren

Sachdarstellung

Am 27. Dezember 2016 wurde die Gründung der SoPHi notariell beurkundet; die Gesellschaft wurde am 9. Februar 2017 im Handelsregister eingetragen. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgte nach Zulassung des ambulanten Pflegedienstes durch die Pflege- und Krankenkassen zum 1. Juni 2017.

 

Im Gesellschaftsvertrag ist als beratendes Gremium ein Fachbeirat vorgesehen (§13).

Zusammensetzung, Aufgaben und Sitzungsablauf sollen in einer Geschäftsordnung geregelt werden, die von der Gesellschafterversammlung zu beschließen ist. Die Geschäftsordnung bedarf der vorherigen Zustimmung des Hauptausschusses.

 


Allgemeines zu einem Fachbeirat

Ein fachlicher Beirat unterscheidet sich von einem Aufsichtsrat oder einem anderem Gesellschaftsorgan in der GmbH. Er ist auch nicht vergleichbar mit einem Betriebsausschuss eines Eigenbetriebes, welcher ein Fachausschuss der Bürgerschaft in Angelegenheiten des Eigenbetriebes ist.

 

Ein Fachbeirat ist ein Gremium mit beratender Funktion und hat keine Entscheidungs- und Budgetbefugnisse und keine Kontrollfunktionen, sondern beschränkt sich auf Beratungen und Empfehlungen in fachlicher Hinsicht. Er soll insbesondere die Geschäftsführung und den Gesellschafter (hier die WVG) bei der Umsetzung ihres Gesellschaftszweckes und von Unternehmenskonzepten unterstützen sowie entsprechende Entscheidungshilfen geben. Insbesondere können mit dem Fachbeirat Fragestellungen der täglichen Unternehmenspraxis, des operativen Bereiches oder auch spezielle Themen/Projekte sowie die strategische Ausrichtung des Unternehmens erörtert und diskutiert werden.

 

Anders als bei gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollgremien gibt es für den Unternehmensbeirat keine gesetzliche Normierung und ebenfalls keine paritätische Besetzung nach KV M-V. Die mögliche Besetzung mit Vertretern bestimmter Interessengruppen, Institutionen oder anderer Unternehmen als Impulsgeber oder Netzwerkpartner und die Nutzung externen Sachverstandes kann zusätzliches Wissen in das Unternehmen bringen.

 

Die Zahl der Beiratsmitglieder ist völlig frei bestimmbar. Die Festlegung sollte sich an der Größe der Gesellschaft und an den Aufgaben des Beirats orientieren. Im Hinblick auf die Aufgabenstellung sollte sich die Auswahl an der unternehmerischen Qualifikation der möglichen Mitglieder orientieren.

 

Ebenfalls ist keine Amtsdauer, wie etwa die Kommunalwahlperiode, vorgesehen. Auch die Formalien müssen nicht so streng vorgegeben werden, weil Empfehlungen keine Bindungswirkung haben.

 

 

Für den Fachbeirat von SoPHi hat die Geschäftsleitung dem Aufsichtsrat die Geschäftsordnung im Entwurf vorgelegt, die dieser der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen hat unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Hauptausschuss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

Ebenfalls sind die folgenden Vorschläge der Geschäftsleitung zur Besetzung des Fachbeirates positiv bewertet worden. Die Gespräche mit einzelnen Institutionen, Vereinen, Unternehmen oder Personen laufen noch bzw. ist die Bereitschaft zur Mitarbeit bereits signalisiert worden:

 

  • Wirtschaftsakademie Nord gGmbH
  • Landkreis Vorpommern Greifswald, Beigeordneter des Dezernates für Soziales, Jugend, Gesundheit, Sicherheit und Ordnung
  • Seniorenbeirat der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
  • Verein zur Förderung der Prävention
  • Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH Greifswald
  • ……….
Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.08.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

03.09.2018 - Hauptausschuss (HA) - mehrheitlich