Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1522

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Gebührensatzung der Kalkulationsperiode  2019/ 2020/ 2021 für die Häfen der Stadt.

 

  1. Den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Seesportzentrum Greifswald über die Mitnutzung der Sanitäranlagen des „Schipp in“ für die Hafennutzer (Gastlieger) der kommunalen Liegeplätze im Hafen Wieck.

 

  1. Es werden zwei separate Hafengebührensatzungen ab dem nächsten Kalkulationszeitraum 2022/2023/2024 aufgestellt. Eine Satzung umfasst ausschließlich den Bereich des Seehafen Ladebow, die andere Satzung den Bereich des Hafen Wieck und den Stadthafen.
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Sachdarstellung

Die Hafengebührensatzung ist nach dem im Bürgerschaftsbeschluss B622-22/17 vom 05.102017 zum Ausdruck gebrachten Willen der Bürgerschaft für die Zeit nach dem Ablauf des Jahres 2018 neu zu kalkulieren und zu beschließen.

Im Gegensatz zur vorherigen Satzung gibt es in der vorliegenden Fassung folgende Änderungen:

 

  1. Die Aufwendungen der Segelvereine, die die gemeinsame Kinder- und Jugendabteilung betreiben, sowie die studentische Ausbildung des ASV werden über eine parallel laufende Sportförderung auf Nachweis erstattet. Eine pauschale Befreiung von den Liegegebühren ist rechtlich nicht zulässig, daher der Entfall der Befreiung unter § 7 Nr. i. lt. derzeitiger Satzung.

 

  1. Der Auftrag der Bürgerschaft bei der Beschlussfassung zur Hafengebührensatzung der vergangenen Kalkulationsperiode, das vermeintliche Missverhältnis zwischen Dauer- und Gastliegern (35 % zu 65 %) zugunsten der Dauerlieger zu verbessern, wurde erfüllt. Das Verhältnis Dauer- zu Gastliegern beträgt jetzt 69 % zu 31 %.

 

  1. Bei der Abschreibung der Hafenanlagen (Spundwände, Uferbefestigungen aus Beton) wurde aufgrund der tatsächlich in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen auf das Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen“ zurückgegriffen. Danach beträgt die Nutzungsdauer für o.g. Befestigungen im Hafen Wieck und dem Stadthafen durch die geringere Beanspruchung durch die Nutzer 50 statt 20 Jahre und die Anschaffungs- und Herstellungskostenkosten(u.a. Grundlage der Gebühr) werden so gebührensatzmindernd über einen recht langen Zeitraum gestreckt. Im Seehafen Ladebow ist die Beanspruchung durch Frachtschiffe größer, hier wurde die Nutzungsdauer von 20 Jahren beibehalten.


  1. Zusätzlich in die Satzung wurde die Mitnutzung der Sanitäranlagen des „Schipp in“ für die

      Hafennutzer/ Gastlieger aufgenommen. Diese Kosten werden pauschaliert auf die Liege-              gebühr der Gastlieger aufgeschlagen.

 

  1. Ausweislich einer Unterdeckung empfiehlt die Verwaltung einen Abschlag auf die

       kostendeckenden Gebühren von 25%. Dieser begründet sich im Wert des Hafens als

      Anziehungspunkt für die Öffentlichkeit (Bustouristen, Naherholungssuchende u.a.), die

unabhängig von dieser Satzung die Infrastruktur des Hafens gebührenfrei nutzen, allerdings auf andere Art dem städtischen Haushalt Einnahmen zukommen lassen (Synergieeffekt).

 

  1. Die Hafengebührensatzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 

Vergleich der Hafengebühren ausgewählter Häfen in Vorpommern( Gebührensätze Greifswald lt. vorliegendem Entwurf):

 

a)      Sportboothäfen

Bemessungsgrundlage: 10 m langes und 3 m breites Schiff- (K)-kommunal;(P)-privat

                            Greifswald (K)         Lubmin (P)         Kröslin (P)      Saßnitz (K)       Lauterbach (K)

Dauerlieger/a    412,69 €/Joch        735,00 €          1.050,00 €        k.A.                 383,40  € (alles brutto)

 

Gastlieger/d          13,80 €/Joch           15,00 €                18,00 €      13,00 €                7,97 €

                               34,51 €/längs

 

b)      Industriehäfen

Anmerkungen: Der Seehafen Ladebow befindet sich u.a. im Wettbewerb mit den benachbarten Häfen Stralsund und Vierow. Nachfolgender Vergleich der Hafengebühren für ein üblicherweise diese Häfen anlaufendes Schiff Typ Bulk mit 1350 to Schüttgut und 1583 BRZ zeigt die derzeitige Situation auf.

 

Gebühr/ Hafen                        Ladebow                             Vierow            Stralsund

Hafengebühr BRZ                     0,60   (0,80)                          0,18                 0,20

Kaibenutzungsgebühr/to            0      (0)                               0,20                 0,24

Gesamt für Musterschiff      949,80  (1.266,40)             596,10            681,76

Auf Nachfrage wurde vom Hafenbetreiber Stralsund erklärt, dass die Erträge aus Hafengebühren allein nicht den Aufwand der Unterhaltung der Hafenanlagen decken. Die Kostendeckung basiert auf einer Mischkalkulation aus mehreren Ertragsarten.

 

zusammenfassender Vergleich der  Satzungen 2017- 2018 und 2019- 2021

 

Gegenstand                          Satzung  2017- 2018        Satzung  2019-2021

Hafengebühr                                        0,60 €/ BRZ                        0,60 €/BRZ

Liegegebühr (Dauerlieger)                40,14 €/lfd.m                     86,70lfd.m

Liegegebühr  (Gastlieger)                    1,02 €/lfd. m                      2,90 €/lfd. m

Aufschlag WSA (Dauerlieger)              4,86 €/lfd. m                       5,76 €/lfd. m          

Aufschlag WSA (Gastlieger)                 0,12 €/lfd. m                       in Liegegebühr enth.

 

pausch. Schiffsabfallabgabe               0,026 €/BRZ                      0,026 €/BRZ

Bilgenwasser                                        1,00 €/Ltr.                          1,23 €/Ltr.

ölhaltige Werkstattabfälle                 11,14 €/Ltr.                          4,93 €/Ltr.

Schmutzwasser                                    0,06 €/Ltr.                           0,15 €/Ltr.

Stauholz/Schalungen                      517,00 €/to                        288,00 €/to

weitere Schiffsabfälle                      498,50 €/m³                       271,10 €/m³

Hausmüll                                             73,63 €/m³                         58,30 €/m³

 

Sondernutzung  landseitig Kfz/

Wasserfahrzeuge a 10 m²/Woche      5,00 €                                   5,00 €

Sondernutzung landseitig m²/30 d

April- September                                   3,00 €                                   3,00 €

Oktober-März                                        1,50 €                                    1,50 €

 

Bereitstellungsgebühr

Strom                                                     0,02 €/kWh                          0,02 €/kWh                 

Trinkwasser                                           0,30 €/m³                             0,30 €/m³

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

6

54801000

BgA Stadthafen; Erträge/ Einnahmen

 

2

6

54802000

Seehafen; Erträge/ Einnahmen

 

3

6

54801000

BgA Stadthafen Aufwand/ Ausgaben

 

4

6

54802000

Seehafen Aufwand/ Ausgaben

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2019

111.700

 

 

2

2019

120.000

 

 

3

2019

329.400

 

 

4

2019

581.500

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.08.2018 - Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)

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22.08.2018 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

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27.08.2018 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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27.08.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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28.08.2018 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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28.08.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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03.09.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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24.09.2018 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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25.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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25.09.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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26.09.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - nicht abgestimmt

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01.10.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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22.10.2018 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen