Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1528

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass die Grundstücke Gemarkung Greifswald, Flur 5, Flurstücke 44/4 und 45 unbebaut bleiben.

In der weiteren Planung der UHGW (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, informelle Planung wie ein etwaiger Masterplan für die Steinbeckervorstadt) ist die bisherige Grünfläche zu erhalten. Die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes wird an dieser Stelle nicht weiterverfolgt.

 

Dies führt zu einer Abweichung vom Rahmenplan Innenstadt / Fleischervorstadt 2016  (S. 63, 91, 123 sowie Karten S. 51-53) und damit zu einer Änderung des Bürgerschaftsbeschlusses B261-09/15. „Neufassung des Städtebaulichen Rahmenplans Innenstadt / Fleischervorstadt“ vom 09.03.2016. 

Die nicht näher lokalisierte Errichtung eines Multifunktionsgebäudes im Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK Greifswald 2030plus (S. 194, 218, 220, siehe Beschluss B513-18/17 „2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes: ISEK Greifswald 2030plus“ vom 20.02.2017) wird für die hier behandelten Grundstücke ausgeschlossen.

Reduzieren

Sachdarstellung

Mit Bürgerentscheid vom 27.05.2018 sprachen sich 14927 Greifswalder*innen gegen einen Verkauf oder eine Verpachtung der Grundstücke Gemarkung Greifswald, Flur 5, Flurstücke 44/4, 45 und 44/3 aus. Das entsprach über 90 % abgegebenen Stimmen und mehr als 25 % der Wahlberechtigten, wodurch das Quorum nach § 20 Abs. 6 KV M-V erreicht wurde. 

Hinter dem mit der Abstimmung verfolgten Anliegen steht aber auch der Wunsch, dass die genannten Flächen nicht bebaut werden, was aber nicht Gegenstand eines Bürgerentscheides sein kann. Des Weiteren hat der Entscheid bei Erreichen des Quorums nur eine Bindungswirkung von 2 Jahren, vgl. § 20 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 4 KV M-V. Nach Ablauf könnte – zumindest formal gesehen – die Stadtverwaltung die ursprünglichen, von der Bürgerschaft bestätigten Pläne wieder aufgreifen und vorantreiben. Mit dieser Vorlage soll das Anliegen des Bürgerentscheids in der städtischen Bauplanung verankert werden. Die Bürgerschaft, die sich seit Beginn der Diskussion um die Grünfläche am Museumshafen noch nicht positioniert hat, passt die Beschlusslage damit an den aktuellen Stand der städtischen Willensbildung an.

 

Rechtsverbindlich ist eine Festlegung der Bebauung zwar nur über einer Änderung der Bauleitplanung. Doch auch dieser Weg schafft keine letztverbindliche Entscheidung, da die Beschusslage – wie in einer Demokratie üblich – mit den jeweils nötigen Mehrheiten geändert werden kann. In Abwägung mit den begrenzten personellen Kapazitäten in der Stadtverwaltung und vielen anderen, dringenden und bedeutsamen Bauprojekten wird deshalb von einer sofortigen Änderung der Bauleitplanung abgesehen.

Da jedoch ohnehin geplant ist, die Steinbeckervorstadt insbesondere zur Schaffung von Wohnraum zu entwickeln (vgl. ISEK 2030plus, S. 172; Workshop am Tag der Städtbauförderung am 05.05.2018), wird schon einmal festgehalten, dass die Grünfläche erhalten bleiben soll – unabhängig davon, welche Instrumente letztlich verwendet werden. Dies schließt nicht aus, dass völlig untergeordnete Anlagen wie eine Toilette errichtet werden können.

Mit dem Beschluss wird die Stadtverwaltung für die anstehenden Schritte gebunden, und auch die städtischen Gremien müssten sich bei einer Abweichung von der Beschlusslage ausführlicher mit den bisherigen Zielstellungen für den Museumshafen auseinandersetzen.

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK 2030plus sowie der Rahmenplan Innenstadt / Fleischervorstadt sind Teil der informellen Bauplanung und können daher nicht selbst eine bestimmte Nutzung vorschreiben oder verbieten. Gleichwohl dienen sie als Orientierung bei der städtischen Planung. Im Rahmenplan Innenstadt / Fleichervorstadt ist für die Grundstücke, die Gegenstand des Bürgerentscheides vom 27.05.2018 waren, die Errichtung eines Multifunktionsgebäudes vorgesehen. Im ISEK 2030plus ist der Ort für dieses Vorhaben nicht näher spezifiziert. Der Rahmenplan steht damit im Widerspruch zur bevorzugten Erhaltung der Freifläche am Museumshafen, während das ISEK 2030plus diesbzgl. zumindest zu Missverständnissen führen kann.

Mit dem zweiten Absatz der Vorlage wird klargestellt, dass die in dieser Vorlage behandelte Fläche nicht bebaut werden soll. Ein Multifunktionsgebäude soll zumindest an dieser Stelle nicht errichtet werden, wobei damit keine Festlegung erfolgt, ob das Projekt an einem anderen Ort verfolgt werden soll.

Auf vergleichbare Weise im Umgang mit informeller Bauplanung ist die Stadtverwaltung bei der Änderung der Wohnbauflächenpriorisierung Koitenhagen Süd (Beschluss B736-28/18 vom 02.07.2018) vorgegangen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.08.2018 - Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)

Erweitern

27.08.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - zur Kenntnis genommen

Erweitern

28.08.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

Erweitern

03.09.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

13.09.2018 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen