Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1538

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2019/2020 gemäß § 49 KV M-V die Umsetzung folgender Personalmaßnahmen:

 


1. Schaffung neuer Stellen

     SB Koordinierung Jahresabschluss

Befristung alt (2017/2018) bis 30.06.18, neue Stelle befristet bis (2019/2020) bis 31.12.20

     SB Bau/-unterhaltung

     SB Prüfung von Vorhaben

 

 

2. Aufhebung der Befristung

     SB Verkehrsplanung

     SB Anlagenbuchhaltung

 

 

3. Verlängerung von Befristungen

 

     Zwei Stellen SB Abrechnung Stadtsanierungsmaßnahmen

Befristung alt (2017/2018) bis 31.12.19  neu (2019/2020) bis 31.12.23

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Sachdarstellung

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2019 wird die Universitäts- und Hansestadt Greifswald über keinen genehmigten Doppelhaushalt 2019/2020 verfügen. Damit befindet sich die Stadt in der vorläufigen Haushaltsführung und darf nur Aufwendungen und Auszahlungen tätigen,

zu deren Leistung sie gesetzlich oder bei Beginn des Haushaltsjahres vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Am 04.07.2018 fand in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein Gespräch mit dem Leiter der Rechtsaufsichtsbehörde des Innenministeriums statt. Thema des Gesprächs war, die Nachholung der noch ausstehenden Jahresabschlüsse. Aufgrund eines Landtagsbeschlusses sei das Innenministerium verpflichtet, die Rechtspflicht zur Feststellung der Jahresabschlüsse konsequent durchzusetzen. Soweit die Jahresabschlüsse einer Kommune nicht dem geforderten Zeitrahmen entsprächen, hätte das grundsätzliche Auswirkungen auf die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt. D. h., dass im Falle des Zeitverzugs bei den Jahresabschlüssen die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 der Universität- und Hansestadt Greifswald zurückgestellt würden und die Stadt sich in der vorläufigen Haushaltsführung befände.

 

Bislang war die Stadt nicht von einer Zurückstellung des Genehmigungsverfahrens betroffen, da die Genehmigungsentscheidung zum Haushalt 2017/2018 vor dem Hintergrund der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt und auf der Basis des Zeit- und Ablaufplanes zur Nachholung der ausstehenden Jahresabschlüsse ergehen konnte. Hiervon könne die Stadt mit Blick auf die sich deutlich verschlechternde Haushaltslage zukünftig nicht mehr ausgehen.

 

Aus diesem Grunde ist die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gehalten, zumindest den Jahresabschluss 2016 als Voraussetzung für die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 abschließend aufzustellen. Für die Stadt besteht die Notwendigkeit, den Schwerpunkt bei den Jahresabschlussarbeiten zu setzen und alle Kräfte zu bündeln.

 

Aus folgenden Gründen sind die v. g. Personalmaßnahmen dringend umzusetzen und unaufschiebbar:

 

1. Schaffung neuer Stellen

 

     SB Koordinierung Jahresabschluss (20.01.00.011.0) jährliche Personalkosten: 50.800 €

        Befristung alt (2017/2018) bis 30.06.18, neue Stelle befristet bis (2019/2020) bis 31.12.20

       Die Stelle ist wieder aufzunehmen und wird bis 31.12.20 befristet.

 

Nach der Rechtslage ist der Jahresabschluss eines Jahres innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und bis zum Jahresende nach entsprechender Prüfung festzustellen. Derzeit wird der Jahresabschluss 2014 erstellt. Um die gesetzliche Forderung der Aktualität der Finanzdaten einzuhalten, wäre bereits die Aufstellung des Jahresabschluss 2017 notwendig. Diesen Missstand gilt es zu beseitigen. Die Bewältigung dieser Aufgabe wird voraussichtlich noch über den bisherigen Befristungszeitpunkt hinausgehende zwei Jahre in Anspruch nehmen.

 

     SB Bau/-unterhaltung (23.02.00.015.0)              jährliche Personalkosten: 62.300 €

Im Stellenplanentwurf 2019/20 ist auf Grund der vielen aktuellen und künftigen Bauvorhaben eine zusätzliche Stelle eines Bauingenieurs enthalten. Die Aufgabenentwicklung ist bereits in der Beantwortung vom 27.06.2018 der Kleinen Anfrage der SPD vom 08.06.2018 (Sachstand Erneuerung Humboldt-Gymnasium) unter Punkt 6 dargestellt worden.

 

Zudem ist auf Grund der Elternzeit der zuständigen Ingenieurin für das Z4LP, das derzeit größte Bauvorhaben der Stadt, die umgehende Nachbesetzung der Stelle erforderlich. Auf Grund der bekannten Situation auf dem Arbeitsmarkt in Bezug auf Bauingenieure und der aktuellen, befristeten Ausschreibung einer Stellenvertretung bis zum Ende der Elternzeit bis November 2019 hat eine erste Ausschreibung kein positives Ergebnis gebracht. Es ist auch nicht zu erwarten, dass unter diesen Bedingungen eine qualifizierte Nachbesetzung erfolgen kann.

 

Alle anderen Hochbauingenieure bearbeiten derzeit große kostenintensive Projekte, so dass eine einfache Aufgabenumverteilung ohne Einschränkungen bei aktuellen Vorhaben nicht möglich ist. Selbst mit Fertigstellung der Bauvorhaben sind noch umfangreiche Nacharbeiten erforderlich (Bearbeitung von Schlussrechnungen, Abrechnung Fördermittel). Insofern bleiben entsprechende Kapazitäten gebunden. Einige Bauvorhaben werden derzeit nicht weiter bearbeitet (z.B. Radstation, Toilette Südbahnhof, Sporthalle III). Weitere Vorhaben, wie z.B. Grundschulneubau, sollen ab nächstes Jahr in die Planung gehen und können derzeit personell nicht abgesichert werden.

 

Kurzfristig ist die Schaffung einer zusätzlichen unbefristeten Stelle erforderlich, um das Z4LP wieder voll umfänglich betreuen zu können. Mit der Schaffung der unbefristeten Stelle kann eine Nachbesetzung der Elternzeitstelle leichter werden. Bis zum Ende der Elternzeit ist die neue Stelle auch ausfinanziert. Mittel- und langfristig ist die Stelle erforderlich, um die umfangreichen weiteren Bauprojekte abarbeiten zu können.

 

Da der Haushalt frühestens im Dezember durch die Bürgerschaft verabschiedet und erst im Laufe des Jahres 2019 genehmigt wird, ist die vorzeitige Schaffung und Besetzung der vorgenannten Stelle erforderlich.

 

     SB Prüfung von Vorhaben (60.02.00.019.0       jährliche Personalkosten: 60.100 €

     Die Sachbearbeitung „Prüfung von Vorhaben“ ist infolge einer Arbeitszeitreduzierung sowie einer angezeigten Belastungseinschränkung nicht mehr hinreichend personell untersetzt. Gleichzeitig hat sich das Aufkommen informeller planungsrechtlicher Anfragen von Investoren, Eigentümern, Fachämtern und Behörden in den zurückliegenden Jahren stark erhöht. Diese Anfragen – i.d.R. im Vorfeld eines formalen Genehmigungsverfahrens – können bereits jetzt schon nur noch in minimalem Maße bearbeitet werden. Bisher besteht keine adäquate Vertretungsmöglichkeit der Sachbearbeiterstelle für eine pflichtige Aufgabe unter Wahrung gesetzlicher Fristen. In der Vergangenheit führte eine interimsweise eingeführte Vertretungsregelung zu erheblichen Zeitverzögerungen im Bereich der Bebauungsplanung. Die Ermittlung von sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten (§ 154 Abs. 2 BauGB) verzögert sich derzeit erheblich aufgrund fehlender personeller Kapazitäten. Örtliche Bauvorschriften (gem. § 86 LBauO M-V) gilt es dringend inhaltlich anzupassen bzw. neue aufzustellen (z.B. Steuerung von Werbeanlagen), hierzu bestehen derzeit keine personellen Kapazitäten.

 

 

 

2. Aufhebung der Befristung

 

     SB Verkehrsplanung (60.02.00.018.0)           jährliche Personalkosten: 60.100 €

        Befristung alt (2017/2018) bis 31.12.18  neu (2019/2020) unbefristet

Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2017/ 2018 erfolgte im Juli 2017 (in Kraft getreten am 26.07.2017) und war Voraussetzung für die Ausschreibung und Besetzung der Stelle. Nach erfolgter Ausschreibung erfolgte die Besetzung zum 01.12.2017. Angesichts der Themenvielfalt und inhaltlichen Tiefe war eine intensive Einarbeitung in die einzelnen Aufgabenstellungen erforderlich. Diese dauert zum Teil auch noch an. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle in der Abteilung wurde durch die Stelle bereits vertretungsweise die Federführung im Projekt „Umgestaltung Hansering, 1. BA“ – eines der wichtigsten Straßenausbauvorhaben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald - ausgefüllt.

Um die nunmehr begonnenen Projekte in der erforderlichen Qualität fortzuführen, Brüche in der Bearbeitung zu vermeiden und die gesteckten inhaltlichen sowie zeitlichen Ziele zu erreichen, ist eine Entfristung der Stelle zum 01.01.2019 aus Sicht der Fachabteilung alternativlos. Ohne eine Entfristung der Stelle zum 01.01.2019 entstünde ein erhebliches Bearbeitungsvakuum innerhalb der Verkehrsplanung in wichtigen und für die weitere Entwicklung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bedeutenden Projekten.

Vorhaben, Projekte und AGs, die bei ausbleibender Entfristung der Stelle nicht oder nur  eingeschränkt weitergeführt werden können:

  • Verkehrsuntersuchung Innenstadt, Konzept Friedrich-Loeffler-Straße
  • Umsetzung der Maßnahmen aus dem Nahverkehrsplan (u.a. Citybus-Linie 4, Erschließung B.-Beitz-Platz etc.)
  • Aufbau eines stadtweiten und GIS-basierten Haltestellenkatasters zur Priorisierung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen (vgl. Bürgerschaftsbeschluss B681-25/18 vom 22.02.2018) inkl. Buswartehallenkonzeption
  • Weitere Bearbeitung der Stellplatzsatzung (je nach Entscheidung der politischen Gremien)
  • Bearbeitung von Anträgen des Fernbusverkehrs
  • Erarbeitung eines Fahrrad-Stadtplanes
  • Verkehrsplanerische Prüfung der Bebauungspläne Nr. 113 – KAW-Gelände Süd-Ost -, Nr. 114 – Verlängerte Scharnhorststraße -, Nr. 116 – HanseYachts-Parkplatz
  • Straßenausbauplanungen/Umgestaltungen (u.a. Knoten Makarenkostraße/Ernst-Thälmann-Ring, Arndtstraße, Domstraße, Brooker Weg)
  • Arbeitsgemeinschaften/ Beiräte: AG Mobilität, Nahverkehrsbeirat, Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen M-V
  • Fortschreibung Verkehrsentwicklungsplan/Erarbeitung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes sowie Erarbeitung von Konzepten für neue Mobilitätsangebote

Aufgrund der insgesamt positiven demografischen Entwicklung Greifswalds und des damit einhergehenden Wachstums der Stadt ist davon auszugehen, dass die Aufgaben mit verkehrsplanerischem Bezug voraussichtlich quantitativ mind. auf dem heutigen hohen Niveau bleiben werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der wachsenden Nachfrage nach Wohnraum, des Klimawandels, einer sich wandelnden Stadtgesellschaft und vielfältigster Ansprüche an die begrenzte Ressource Boden/Raum werden künftig die Themen Mobilität und Erreichbarkeit an Bedeutung gewinnen.

 

     SB Anlagenbuchhaltung (20.01.00.013.0)        jährliche Personalkosten: 55.200 €

Die Stelle ist zu entfristen.

       Es gelten die oben angeführten Gründe. Die Erreichung dieser Zielsetzung ist in einem  

       erheblichen Maß von der Anlagenbuchhaltung abhängig.

 

        Die UHGW hat mit der Eröffnungsbilanz  ein Bilanzvolumen in Höhe von 659.032.036,86 €, davon beträgt das Anlagevermögen alleine 620.733.533,90 €, die dazugehörigen Sonderposten machen ein Volumen in Höhe von 85,529.242,00 € aus.

 

Das geplante Investitionsvolumen für den aktuellen Finanzplanzeitraum bis zum Haushaltsjahr 2020  umfasst 102.634.100 €. Hierbei unberücksichtigt bleiben die noch nicht getätigten Auszahlungen von Maßnahmen aus den Vorjahren in Größenordnungen. Hinzu kommt, dass aus den Vorjahren (2015 bis dato im Pool der Anlagenbuchhaltung noch etliche Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen in Milionenhöhe als Anlagen im Bau stehen, deren Aktivierung nach Fertigstellung ebenfalls noch vorzunehmen ist.

 

       Hierbei unberücksichtigt bleiben die Maßnahmen, die über das städtebauliche Sondervermögen zurück in den Kernhaushalt übergeleitet werden und dementsprechend bewertet und in das Anlagevermögen des Kernhaushaltes aufgenommen werden müssen.

 

Bis zum 1. Januar 2017 war diese Stelle nur mit einem Anlagenbuchhalter besetzt. Mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz und dem Jahresabschluss 2012 wurde sehr deutlich, dass die Anlagenbuchhaltung mit der Besetzung von nur einer Planstelle nicht in vollem Umfang arbeitsfähig und die Bewältigung der anstehenden Aufgaben einfach nicht zu schaffen ist.

 

Daraufhin wurde zum 1. Januar 2017 die Anlagenbuchhaltung mit der Besetzung einer weiteren Stelle gestärkt.

 

Darüber hinaus ist die UHGW nach der derzeitigen Rechtslage verpflichtet, ab dem Jahresabschluss 2019 einen konsolidierten Konzern-  bzw. Gesamtabschluss aufzustellen. Dies bedeutet, dass neben den jährlichen Jahresabschlüssen des Kernhaushaltes und damit verbunden die Aufstellung der Schlussbilanz auch die Gesamtjahresabschlüsse und damit die Konzernbilanz zu erstellen sind. Das Innenministerium M-V erwägt zwar die Verschiebung dieser Verpflichtung auf 2024, jedoch ist perspektivisch das daraus entstehende Arbeitspensum durch einen Anlagenbuchhalter allein nicht zu bewältigen.

 

Aufgrund der nachzuholenden Arbeiten ist der Zustand in der Anlagenbuchhaltung nicht zufriedenstellend. Die Tätigkeiten beschränken sich gegenwärtig auf die schnellstmögliche  Abarbeitung der Buchungen damit die Jahresabschlüsse so schnell wie möglich durchgeführt werden können.

 

Andere Aufgaben, wie die Vorbereitung und Durchführung von  Inventuren, Beratungen der Fachbereiche, Überprüfungen und Fortschreibungen der Anlagenbewertungen, Überwachung der Planansätze für Abschreibungen und der Erträge aus der Auflösung der Sonderposten, Treffen von Festlegungen zu Bilanzierungsregelungen und Bewertungen in der Bilanz, die Überprüfung von Festwerten etc.,  sind nur unzureichend und nicht in vollem Umfang möglich. 

 

Die Größe und das Spektrum des Anlagevermögens, die anstehenden Investitionsvorhaben, die laufenden Tätigkeiten in der Anlagenbuchhaltung zeigen, dass für die Aufarbeitung der noch bestehenden Jahresabschlüsse für einen funktionierenden Arbeitsablaufs im laufenden Arbeitsprozess  es unerlässlich ist, die Befristung der zweiten Stelle des Anlagenbuchhalters  aufzuheben. Gegenwärtig ist die Stelle bis zum 31.12.2019 befristet.

 

Hinzu kommt der Umstand, dass auch andere Kommunen und Ämter gut ausgebildetes und praxiserfahrenes Personal suchen und damit die Gefahr besteht, dass neben den o.a. Gründen die Stelleninhaberin sich auf unbefristete Stellen bewerben müsste und damit zusätzlich die Abarbeitung der Aufgaben in der Anlagenbuchhaltung, wie auch die der Jahresabschlüsse, gefährdet und wiederholt ins Stocken geraten  könnten.

 

3. Verlängerung von Befristungen

 

     SB Abrechnung Stadtsanierungsmaßnahmen (02.01.00.007.0) 

jährliche Personalkosten: 62.300 €

SB Abrechnung Stadtsanierungsmaßnahmen (02.01.00.008.0)

jährliche Personalkosten: 62.300 €

       Befristung alt (2017/2018) bis 31.12.19  neu (2019/2020) bis 31.12.23

Beide Personalstellen werden für die Abrechnung der vom ehemaligen Sanierungsträger BauBeCon GmbH betreuten Maßnahmen weiterhin zwingend benötigt. Die Sichtung der vom Sanierungsträger übergebenen Unterlagen hat ergeben, dass ein Großteil der realisierten Einzelvorhaben, insbesondere Erschließungsmaßnahmen und private Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Sicherungs- und Ordnungsmaßnahmen, nicht gegenüber dem Fördermittelgeber abgerechnet worden sind. Darüber hinaus weisen die vom ehemaligen Sanierungsträger vorgenommenen Abrechnungen schwere Fehler hinsichtlich der förderrechtlichen Abwicklung auf. Hier müssen in erheblichem Umfang Sachverhaltsaufklärung betrieben und Korrekturen der Abrechnungsunterlagen vorgenommen werden.

 

Diese zeitlich sehr umfangreichen Prozesse ziehen die Geltendmachung des finanziellen Schadens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum einen gegenüber dem ehemaligen Sanierungsträger, aber auch gegenüber  begünstigten Dritten nach sich. Oftmals enden diese in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

 

Ohne die Verlängerung der Befristung beider Personalstellen bis zum 31. Dezember 2023 wird es nicht gelingen, die Abrechnung der noch offenen Einzelvorhaben für den Zeitraum bis 30. September 2012 (Kündigung der BauBeCon) gegenüber dem Fördermittelgeber in absehbarer Zeit vorlegen zu können.

 

Neben der dem Fördermittelgeber geschuldeten Abrechnung der durchgeführten Vorhaben im Bereich der Städtebauförderung aus der Vergangenheit sind auch die Abrechnungen der aktuell in Durchführung befindlichen Vorhaben innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung gegenüber dem Fördermittelgeber abzurechnen. Hinzu kommt unter anderem auch die Erstellung der jährlichen Zwischenverwendungsnachweise der städtebaulichen Sondervermögen. Diese bilden die Grundlage für die nach der Doppik zu erstellenden Jahresabschlüsse für jedes städtebauliche Sondervermögen. Ein weiterer Schwerpunkt neben den vorgenannten Arbeitsaufgaben ist außerdem die förderrechtliche Zuordnung aller Einnahmen und Ausgaben bzw. Rückstellungen jedes Einzelvorhabens in den doppischen Jahresabschluss.

 

Wie der Jahresabschluss eines jeden städtebaulichen Sondervermögens (SSV) wirken sich gleichfalls die noch ausstehenden Einzahlungen in die SSV auf bereits abgeschlossene Einzelvorhaben aus der Vergangenheit auf den Finanz- und Ergebnishaushalt aus.

 

Die zwei oben angeführten Personalstellen sind auch für die Erstellung der Jahresabschlüsse unabweislich, da gleichermaßen mit der Aufarbeitung der „Altlasten“ die Vorteilsausgleiche (Zweckentfremdungszinsen) für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald minimiert werden. Ohne die 2 VbE wird es nicht gelingen, die bisher durchgeführten Arbeitsleistungen der Stabsstelle Stadtsanierung aufrecht zu erhalten, da parallel auch alle in Durchführung und Planung befindlichen Einzelvorhaben förderrechtlich betreut werden.

 

Finanzierung

Haushalt für 2019/2020 liegt noch nicht vor. Jährliche Kosten wurden bei den v.g. Stellen ausgewiesen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.09.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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13.09.2018 - Bürgerschaft (BS) - zurückgezogen

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26.09.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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01.10.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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22.10.2018 - Bürgerschaft (BS)