Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1573

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss bestätigt die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 65.000 EUR für die systematische Umsetzung der Umstellung auf die Regelungen des § 2b UStG in der UHGW.

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Sachdarstellung

Zum 01. Januar 2017 sind neue Regelungen, die die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand betreffen, in Kraft getreten. Die UHGW wendet im Rahmen der Übergangsregelung des § 27 Abs. 22 UStG für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin die Regelungen des § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung an. Die UHGW hat dem Finanzamt gegenüber rechtzeitig die entsprechende Erklärung abgegeben.

 

Ab dem 01.01.2021 ist die UHGW den Regelungen des § 2b UStG unterworfen. Damit entfällt die bisherige umsatzsteuerliche Privilegierung der öffentlichen Hand. Im Gegensatz der bislang bestehenden Anknüpfung der Umsatzsteuer an den ertragsteuerlichen Begriff des Betriebs gewerblicher Art kommt es nunmehr darauf an, ob die UHGW auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage handelt und ob diese Aktivitäten zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen

 

Innerhalb des Übergangszeitraums muss eine Anpassung an die neuen Regelungen vorgenommen sein. Dies bedeutet im Einzelnen eine:

 

-          Analyse des Haushalts-/der Jahresrechnungen hinsichtlich umsatzsteuerlich relevanter Aktivitäten

-          Analyse sämtlicher Verträge/Leistungsbeziehungen hinsichtlich der zukünftigen umsatzsteuerlichen Anforderungen

-          Analyse geplanter Investitionen im Hinblick auf die Möglichkeit der Anwendung von Vorsteuerabzügen

-          Analyse im Hinblick auf die städtischen Beteiligungen nach steuerlichen Gesichtspunkten

-          Empfehlungen zur Buchhaltungssoftware

-          Schulungsmaßnahmen der Haushaltssachbearbeiter

-          Einführung eines IKS Steuern (Tax Compliance Management Systems)

-           Entwicklung Steuerhandbuch

-           Schulungskonzept und Schulung der „Steuerverantwortlichen Mitarbeiter“

 

Diese Tätigkeiten können mit der vorhandenen Personalstärke des Amtes 20 - Kämmerei nicht mehr in dem genannten Zeitraum der Übergangsregelung umgesetzt werden. Deshalb wird angestrebt, dass Umstellungskonzept zu § 2b UStG durch einen externen Dienstleister begleiten und umsetzen zu lassen.

Dem liegt zugrunde, dass die Tätigkeiten in der Kämmerei auf die Jahresabschlussarbeiten konzentriert wurden. Die Kommunalaufsicht hat am 04.07.2018 in einem Treffen gegenüber der UHGW angekündigt, dass im Fall eines Zeitverzugs bei der Erstellung der Jahresabschlüsse die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 der Hansestadt Greifswald zunächst zurückgestellt würden, sodass sich die Stadt zunächst weiter in der vorläufigen Haushaltsführung befände. Betont wurde die Notwendigkeit, einen Schwerpunkt bei den Jahresabschlussarbeiten zu setzen. Verlangt wird ein deutlicher Fortschritt in den Jahresabschlussarbeiten, zumindest müsse der Jahresabschluss 2016 im ersten Quartal 2019 aufgestellt werden. Aktuell ist der Jahresabschluss 2014 in der finalen Aufstellung, der Jahresabschluss 2013 in der Prüfung.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

3

11600-56259000

Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und

Diensten

+65.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in € (incl. EMÜ aus Vorjahr)

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2018

47.400

47.400

-65.000

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2018

61200-57511030 (Zinsen Neuaufnahmen)

65.000

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

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Beschlüsse

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26.09.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

01.10.2018 - Hauptausschuss (HA) - mehrheitlich