Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die nachstehenden Änderungen zur Hafengebührensatzung 2019/20/2021.

  1. Es werden zwei separate Hafengebührensatzungen ab dem nächsten Kalkulationszeitraum 2022/2023/2024 aufgestellt. Eine Satzung umfasst ausschließlich den Bereich des Seehafen Ladebow, die andere Satzung den Bereich des Hafen Wieck und den Stadthafen.
  2. § 7 Absatz 1 wird um folgende Regelung ergänzt:

i)                     Fahrzeuge, die von in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ansässigen

Vereinen, überwiegend für die Ausbildung eingesetzt werden, wenn die Befreiung bis zum 15. April eines jeden Kalenderjahres beantragt wird.

  1. in § 8 Absatz 2 werden die Beträge von 0,60 € jeweils ersetzt durch den Betrag 3,00 €

 

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Sachdarstellung

Zu 1.

 

Die besondere Bedeutung des Segelsportes für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und hier insbesondere das Kinder- und Jugendsegeln verlangt, dass weiterhin an der Befreiung festgehalten wird. Die teilweise Rückerstattung der Liegegebühr über die Satzung zur Förderung des Sports ist nicht ausreichend und führt aufgrund der in § 9 der Hafengebührensatzung vorgesehenen Steigerung der Liegebüren zu einer finanziell untragbaren Situation für die betroffenen Vereine.

 

Zu 2.

Die Hafengebührensatzung sieht für den Seehafen Ladebow auf Vorschlag der Stadtverwaltung eine Festlegung der Hafengebühr von 0,60 Euro pro BRZ (Bruttoregisterzahl) vor. Eine Kostendeckung wäre für die nächsten vier Jahre nach Darstellung der Stadtverwaltung hingegen erst erreicht, wenn eine Gebühr in Höhe von 0,80 Euro pro BRZ angesetzt würde (siehe Anlage 1.2 zur Beschlussvorlage Hafengebührensatzung). Eine Festlegung der Hafengebühr auf 0,60 Euro pro BRZ führt ausweislich der Daten der Stadtverwaltung im gesamten Kalkulationszeitraum zu einer Unterdeckung von 245.003 Euro; pro Jahr von 81.668 Euro zugunsten der umschlagenden Unternehmen im Hafen Ladebow. Dabei ist bemerkenswert, dass der im Herbst 2017 zur Beschlussfassung vorgelegte Satzungsentwurf noch von einer Gesamtunterdeckung von 555.900 Euro und einer kostendeckende Gebühr von 0,94 Euro je BRZ ausging. Die neue, im Gegensatz zur Vorlage aus dem Herbst 2017, verringerte kostendeckende Gebühr hat die Verwaltung dadurch hingerechnet, indem sie – aus sehr offensichtlichen Gründen – den Betrachtungszeitraum auf die Jahre 2019 – 2021 verkürzt und die Jahre 2017 und 2018 mit geringen Umschlagszahlen einfach weggelassen hat

 

Grundlage für die Gebührenberechnung ist die geschätzte Bruttoregisterzahl (BRZ) der abgefertigten Schiffe. Diese soll gemäß den Annahmen der Stadtverwaltung von 135.000 im Jahre 2017 auf 450.000 im Jahr 2021 steigen (siehe Anlage 1.2). Aus unserer Sicht sind diese Annahmen unrealistisch. Eine realistische Schätzung kann nicht davon ausgehen, dass sich die Bruttoregisterzahl der jährlich abgefertigten Schiffe bis 2021 mehr als verdreifacht. Somit würde eine tatsächlich kostendeckende Hafengebühr für den Seehafen Ladebow in den nächsten vier Jahren nicht bei 0,94 Euro liegen, sondern weit darüber. Denn auch bei einer Ausbaggerung auf 5,70 Meter Tiefe ist nicht mit einer Steigerung der Umschlagszahlen zu rechnen, sondern allenfalls mit einer Stabilisierung auf dem Niveau von 2014 oder 2015.

 

Bemerkenswert ist, dass sich die Stadtverwaltung ausweislich der Anlage 1.2 auf eine Prognose der HLG stützt. Unklar ist dabei, ob sie diese Prognose plausibilisiert hat. Dazu hätte durchaus Anlass bestanden, da die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Stralsund (WSA) zur Ausbaggerung der Fahrrinne zum Seehafen Ladebow aus dem Juni 2017 nicht von steigenden Umschlagszahlen ausgeht.

 

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang weiterhin, dass das WSA in seiner Wirtschaftlichkeitsberechnung auch im Falle einer Ausbaggerung der Fahrrinne nicht davon ausgeht, dass die Umschlagszahlen von 2016 übertroffen werden.

 

Da die Prognose der Stadtverwaltung zur Entwicklung der BRZ aus unserer Sicht nicht haltbar ist, sind die kostendeckende Höhe der Hafengebühren und das Subventionsvolumen mittels zwei verschiedener Methoden zu bestimmen:

 

1) eine Prognose auf Basis der BRZ der Jahre 2014 und 2015 – da der Hafen bis Oktober 2015 über einen Tiefgang von 5,70 Meter verfügte, sind die Umschlagzahlen dieser Jahre annähernd mit dem Zeitraum 2018/2019 unter der Bedingung einer (noch vorzunehmenden) Ausbaggerung vergleichbar;

2) eine Berechnung der BRZ auf Basis der in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des WSA angenommenen Umschlagszahlen – die Ergebnisse dieser Methode entsprechen den Ergebnissen der ersten, da das WSA von einem ähnlichen Grundumschlag im Hafen ausgeht.

 

 

zu 1)

Berechnung kostendeckender Hafengebühren auf Basis der BRZ in den Jahren 2014/15

 

Selbst wenn man eine unter den jetzigen Umständen relativ optimistische BRZ für 2018 in Höhe von 99.151 BRZ (entspricht BRZ 2014) oder 103.851 BRZ (entspricht BRZ 2015) annimmt, liegt eine kostendeckende Hafengebühr im Kalkulationszeitraum bei 3,21 bzw. 3,06 Euro pro BRZ. Bei einer Prognose auf Basis des in der Vergangenheit erzielten Umschlages liegt somit eine tatsächliche Subvention von 258.842 Euro bzw. 256.022 Euro je Jahr im Kalkulationszeitraum vor.

 

zu 2)

eine Berechnung der BRZ auf Basis der in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des WSA aus dem Juni 2017 angenommenen Umschlagszahlen – die Ergebnisse dieser Methode entsprechen den Ergebnissen der ersten, da das WSA von einem ähnlichen Grundumschlag im Hafen ausgeht. Das die Verwaltung die Berechnung des WSA als „ökologischen und ökonomischen Unsinn“ abtut, ist Ausdruck einer völligen Unterschätzung der Expertise einer seit Jahrzehnten mit Erfahrungen aus allen deutschen Häfen ausgestatteten Bundesbehörde

Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion die Hafengebühren auf den Satz von Vieow abzusenken führt selbst unter den unzutreffenden Annahmen der Verwaltung was den zu erwartenden Umschlag angeht, zu einer Minderung des Gebührenaufkommens um 738.997 Euro. Unter Zugrundelegung der realistischen Annahmen von maximal 103.851 BRZ beträgt das Gebührenaufkommen in dem Kalkulationszeitraum 56.080 Euro und die Subventionierung der in dem Hafen ansässigen Firmen mithin 898.917 Euro.

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Beschlüsse

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24.09.2018 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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25.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur - nicht abgestimmt

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25.09.2018 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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26.09.2018 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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01.10.2018 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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22.10.2018 - Bürgerschaft (BS) - Einzelabstimmung