Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1635

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Folgender Abschnitt wird nach Ziffer 5 aufgenommen:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, im Zuge des Umbaus des Knotenpunkts "Ernst-Thälmann-Ring/Makarenkostraße" für die unter Ziffer 2 gebildeten Abschnitte folgende Vorgaben bei der Planung für den Umbau zu berücksichtigen:

 

- Schaffung eines baulich getrennten, benutzungspflichtigen Fahrradstreifen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere zur Verbesserung der Schulwegsicherheit. Zur rechtlichen Umsetzung soll zwischen der Einführung einer Tempo 30-Zone in den genannten Abschnitten und einer Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h (Zeichen 274.53) auf Grundlage von § 45 StVO abgewogen werden.

- Sofern die Einführung einer Tempo 30-Zone in den genannten Abschnitten vorgezogen wird, ist ein baulich hervorgehobener, nicht benutzungspflichtiger Radweg in die Planung zu integrieren.

- Eine enge Abstimmung mit institutionellen Trägern (Schulen) und der Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde für die Überarbeitung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist in Form eines Beteiligungsverfahrens durchzuführen. Hierbei sind die Belange der zu Beteiligenden nach Maßgabe des gesetzlichen Spielraums umzusetzen.

 

Die entsprechend überabeiteten Entwurfs- und Genehmigungsplanungen sind vor der Beantragung der Städtebaufördermittel den zuständigen Fachausschüssen der Bürgerschaft zur Befassung vorzulegen und sofern rechtlich möglich, der Bürgerschaft als Beschlussvorlage zur Entscheidung einzureichen.

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Sachdarstellung

Im Zuge der Diskussion zur Vorlage "Beschluss zum Ausbau des Knotenpunktes Ernst-Thälmann-Ring/Makarenkostraße sowie zur Abschnittsbildung, Kostenspaltung und Klassifizierung für die Abrechnung der Straßenbaumaßnahme nach der Straßenbaubeitragssatzung" wurde deutlich, dass die vorgestellte Entwurfs- und Genehmigungsplanung in Hinblick auf die zu gewährleistende Verkehrssicherheit, insbesondere der Sicherheit der vor Ort passierenden Schülerinnen und Schüler einige unklare Punkte aufweist. Gerade die fehlende Abstimmung mit institutionellen Partnern (Humboldt-Gymnasium, Erich-Weinert-Grundschule) verstärkte diesen Eindruck.

 

Der hier vorliegende Änderungsantrag mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit am Knotenpunkt insbesondere für die dort passierenden Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, stellt im Zuge der Festlegung der Abschnittsbildung und der Klassifizierung der benannten Straßen sicher, dass die vorgelegten Entwurfs- und Genehmigungsplanungen überarbeitet werden. Eine Einführung einer Tempo 30-Zone nach § 45 Abs. 1c StVO schließt einen räumlich getrennten, benutzungspflichtigen Radweg aus. Sollte es zur Umsetzung einer Tempo 30-Zone kommen, kann ein baulich hervorgehobener, nicht benutzungspflichtiger Radweg dennoch das Ziel einer erhöhten Verkehrssicherheit erzielen. Ähnliche Umsetzungen für diese Problematik gibt es auf kommunaler Ebene bereits in anderen Städten [1,2].

 

[1] https://www.abendblatt.de/hamburg/article213983119/Warum-sich-Schueler-und-Eltern-gegen-Tempo-30-Zone-wehren.html

[2] https://cvo.hamburg.de/?p=3252

 

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Beschlüsse

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22.10.2018 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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07.11.2018 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII) - nicht abstimmungsfähig

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17.12.2018 - Bürgerschaft (BS)