Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1639

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt folgenden Änderungsantrag zur Hafengebührensatzung 2019 - 2021:

§ 9 Abs. 2 der Satzung wird um einen weiteren Buchstaben ergänzt mit folgendem Wortlaut:

c) Für Wasserfahrzeuge, die gemeinnützigen Zwecken dienen, kann auf Antrag eine Jahresgebühr erhoben werden, die pro lfd. m beanspruchte Uferbefestigung 10,00 € beträgt. 

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Sachdarstellung

Der Museumshafen Greifswald e.V. genießt in der UHGW eine Privilegierung dergestalt, dass er aus der Hafengebührensatzung herausgelassen worden ist. Dieses findet die ausgesprochene Zustimmung. Sinn dieser Privilegierung ist es, Wasserfahrzeuge, die für die Kulturgeschichte der vorpommerschen Küste bezeichnend waren, als sogenanntes lebendiges Museum.

 

Da es in unserem Hafen Schiffe gibt, die nicht Mitglied im Museumshafen Greifswald eV sind, muss eine derartige Privilegierung auch solchen Schiffen zu Gute kommen. Dem soll mit der Aufnahme des § 9 Abs. 2 (c Rechnung getragen werden.

Ohne diese ergänzende Regelung würde nicht die Verwaltung oder die Bürgerschaft der UHGW darüber entscheiden, welches Wasserfahrzeug eine privilegierte Behandlung erfährt und günstigere Liegegebühren zu zahlen hat, sondern der Vorstand des Museumshafen Greifswald eV.

Es gibt keine Verpflichtung des Museumshafen Greifswald e.V. Mitglieder aufzunehmen, auch wenn diese die Voraussetzungen eines Traditionsschiffes erfüllen und kann eine solche Aufnahme in einen privaten Verein auch seitens der Stadt nicht zur Auflage für eine privilegierte Behandlung und eine deutlich vergünstigte Liegegebühr gemacht werden.

 

 

Für die Fraktion Kompetenz für Vorpommern

 

Prof. Dr. Frank Hardtke

Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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22.10.2018 - Bürgerschaft (BS)