Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1837

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zur Bürgerschaftssitzung am 16.09.19

 

  1. den Zustandsbericht der Greifswalder Fußgänger- und Radwege vorzulegen.
  2. in dem Bericht eine Aufschlüsselung aller notwendigen Investitionen und Reparaturen, getrennt nach notwendigen Investitionen zum Neubau und Reparaturkosten, vorzunehmen.
  3. die notwendigen Maßnahmen, getrennt nach Fußgänger- und Radwegen, auszuweisen.
  4. sowie eine Zeitleiste zur Abarbeitung des Investitions- bzw. Reparaturstaus vorzulegen.
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Sachdarstellung

Obwohl in der Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald seit mehreren Jahren im Teilhaushalt 6 beim Produkt 5.4.1.00 die Erstellung eines jährlichen Zustandsberichtes für die Greifswalder Straßen, Fußgänger- und Radwege und die Vorlage des Berichtes zu den November-Sitzungen in den entsprechenden Gremien festgeschrieben ist, erfolgte dies seit einigen Jahren nicht. Die Vorlage dieses Berichtes ist aber zwingend notwendig, um mit der Greifswalder Bevölkerung Art, Umfang und zeitliche Abfolge der Bearbeitung des Reparaturstaus der Fußgänger- und Radwege zu besprechen und nach einem gemeinsamen Dialog in den Ortsteilvertretungen und Ausschüssen zu beschließen. Diese Vorgehensweise war von der Bürgerschaft u.a. auch deshalb festgeschrieben worden, um der Bevölkerung mitteilen zu können, wann welche Maßnahme durchgeführt werden wird.

 

Die Nichterfüllung dieser satzungsmäßigen Obliegenheit durch das zuständige Dezernat ist die Ursache für die Beschlussvorlage der OTV Wieck und Ladebow vom 06.03.2019, Drucksachen-Nr. 06/1782.1, mit der der grundhafte Ausbau des Ochsensteges eingefordert wurde. Diese Beschlussvorlage fand in der Bürgerschaftssitzung am 29.04.2019 eine Mehrheit. Um zu einem verlässlichen und beteiligungsorientierten Planungsverfahren über die zeitliche Abfolge der notwendigen Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen von Fußgänger- und Radwegen zurückzukehren und eine öffentliche Diskussion darüber in den bürgerschaftlichen Gremien zu ermöglichen, muss der oben beschriebene Bericht vorgelegt werden.

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Beschlüsse

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20.05.2019 - Hauptausschuss (HA)