Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0725
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 38 - Sandfuhr -,
Änderung des Aufstellungsbeschlusses
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Zuständigkeit | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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01.03.2023
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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02.03.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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07.03.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.03.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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20.04.2023
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 38 – Sandfuhr – wie folgt:
- In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 38 - Sandfuhr - Beschluss-Nr. 142-08/95 vom 09.03.1995 wird für das Plangebiet südlich der Schönwalder Landstraße der Geltungsbereich verkleinert (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1, bisherige Abgrenzung gemäß Plan Anlage 2) und das damalige Ziel der Planung, die Neubebauung mit einem Festspielplatz, Sportanlagen sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden zu ermöglichen, geändert. Nunmehr wird der Bebauungsplan Nr. 38 – Sandfuhr – mit dem Ziel aufgestellt, mit der Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets für Sport insbesondere Baurecht für ein Stadion und eine Arena zu schaffen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.
- Der Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit dem Vorhabenträger ist ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Erarbeitung des Bebauungsplans 38 - Sandfuhr – abzuschließen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
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Ja, positiv |
Ja, negativ |
Nein |
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x |
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Begründung:
Bei der ehemals stark versiegelten industriell genutzten Fläche handelt es sich derzeit um eine teilweise versiegelte Brachfläche mit Aufwuchs und Verwaldung. Durch die Bebauungsplanung wird deren erneute Nutzung für bauliche Zwecke, insbesondere für sportliche Nutzungen, vorgesehen.
Mit der Bebauung bzw. Versiegelung sind daher überwiegend negative Auswirkungen auf den Klimaschutz verbunden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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912 kB
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