09.03.2021 - 3 Planungsstand Sporthalle II und III

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Wortprotokoll

Herr Liedtke informiert, dass die digitale Vorstellung der Planungen zu den Sporthallen II und III durch fmr architeken, Herrn Rabenseifner, gemeinsam mit dem Ausschuss für Sport stattfindet. Die Mitglieder sind digital zugeschalten und verlassen den Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung sobald die Vorstellung beendet ist. Herr Rabenseifner wird danach die Fragen im Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung beantworten, danach wechselt er in den Bürgerschaftssaal, um dort die Fragen des Ausschusses für Sport zu beantworten.

Herr Rabenseifner stellt die Planungen im Einzelnen vor.

 

Frau Kassautzki fragt nach, ob auch W-LAN in den Sporthallen eingerichtet wird. Herr Rabenseifner führt aus, dass die W-LAN Versorgung als Kostenposition enthalten ist.

 

Herr Rappen fragt nach der Regelung, wo der Schul-/Vereinssport nach Abriss stattfindet. Würde der Bauablauf zeitlich gestrafft werden, könnte der Schulsport schnell wieder in den Neubauten stattfinden. 17 Monate auf die Sporthallen zu verzichten, wäre nicht gut. Weiterhin fragt Herr Rappen nach der Notwendigkeit, warum bei beiden Sporthallen Boulderwände nötig sind.

Herr Rappen ist der Meinung, dass die Dächer der Sporthallen in ihrer Gesamtheit mit einer Photovoltaik-Anlage hergerichtet werden sollen. Gegebenenfalls könnte ein privater Investor die Photovoltaik-Anlagen betreiben.

Herr Liedtke fügt ergänzend hinzu, dass die Kosten für die Umverlegung der Druckleitungen iHv. T€ 200,0 für die Sporthalle II und T€ 100,0 für die Sporthalle III kosten würden.

 

Herr Rabenseifner führt aus, dass die Dachkonstruktion für die größeren Photovoltaik-Anlagen so ausgelegt ist, dass diese Anlagen jederzeit nachrüstbar sind. Die Empfehlung ist der wirtschaftliche Betrieb von kleineren Photovoltaik-Einheiten, da die Amortisationszeit wesentlich besser ist. Weiterhin führt Herr Rabenseifner aus, dass der Bauablauf mit den jeweiligen Bauzeiten real eingeschätzt ist. Ebenso müssen Übergangszeiten einkalkuliert werden. Es ist z. B. notwendig, dass vor den Abrissarbeiten eine Schadstoffentsorgung durchgeführt werden muss, dann schließt sich die Messung der Altgebäude an, ob diese schadstofffrei sind. Erst dann kann abgerissen werden. Der Abbruch in Gänze nimmt daher mehr Zeit in Anspruch und ist mit drei Monaten realistisch angesetzt. Für den Neubau sind 14 Monate für ein Bauvolumen von

5,5 Mio. € realistisch.

 

Frau Dr. Wölk bedankt sich, dass beide Sporthallen barrierefrei gebaut werden und Gründächer eingeplant sind. Die Planung von Photovoltaik-Anlagen wird ebenfalls positiv gewertet. Frau Dr. Wölk spricht sich dafür aus, dass die Stadtwerke Greifswald die Photovoltaik-Anlagen betreiben könnten, ggf. könnten sich Bürger mit Hilfe eines Klimafonds an diesen Anlagen beteiligen.

Herr Rabenseifner erläutert, warum eine Parallelerrichtung Photovoltaik mit zusätzlichen Grünflächen auf dem Dach der zweigeschossigen Hallenfläche nicht begrüßt wird. Gründachflächen sind homogene Flächen und wartungsintensiv. In den Planungsansätzen wird auf die Möglichkeit von Gründächern hingewiesen, sie erzeugen aber auch hohe Instandhaltungskosten. Je größer die Photovoltaik-Anlagen werden, umso mehr Abwägungen sind notwendig, um das Optimum der Leistungsfähigkeit herauszuholen.

Herr Liedtke gibt den Hinweis, dass die vorgeschlagene Betreibung der Photovoltaik-Anlagen in den Aufsichtsrat der Stadtwerke eingebracht werden kann.

 

Herr Radicke fragt nach dem Finanzvolumen für die Sporthalle II. Im Beschluss aus 2016 zur

E.-Fischer-Schule wurde die Sanierung der Sporthalle favorisiert. Die Sanierung wurde mit einem Finanzvolumen von 3,7 Mio. € dargestellt. Eine Förderung wurde mit 75% angenommen. Pro Sporthalle würde sich der Eigenanteil auf 1,0 Mio. € belaufen. Für die beiden Neubauten wird ein Finanzvolumen von 15 Mio. € dargestellt. Welcher Förderansatz ist hier angedacht?

Herr Kremer führt aus, dass sich die Aufgabenstellungen in den letzten Jahren sehr erweitert haben. Heute wird wesentlich aufwendiger gebaut. Es wurde eine 50%ige Städtebauförderung in Aussicht gestellt. Von den förderfähigen Kosten iHv. ca. 14,0 Mio. € wären dann 50%

zuwendungsfähig. Für eine mögliche Betreibung der Photovoltaik-Anlagen durch private Investoren müsste diese Leistung ausgeschrieben werden. Über die Einnahmen müsste man sich dann finanziell einigen. Die Maßnahmen selber müssen 2023/2024 abgerechnet sein. Eine Verschiebung der Bauzeiten beider Sporthallen ist nicht möglich. Für Ausweichmöglichkeiten des Schulsports laufen entsprechende verwaltungsinterne Abstimmungen. Die Schulen werden später in die Gespräche eingebunden. Vereinssport könnte auf andere Sporthallen verlagert werden.

Frau Schinkel ergänzt zum Förderrecht, dass dieses ab der Leistungsphase 3 explizit bearbeitet wird. Die genauen Kosten, was ist zuwendungsfähig und was nicht, kann derzeit noch nicht abschließend beziffert werden. Was haushaltsrechtlich in Planung ist, kann sowohl im Sondervermögen als auch im Kernhaushalt abgelesen werden. Hinsichtlich einer möglichen Betreibung der Photovoltaik-Anlagen durch Dritte ist zu bedenken, dass daraus generierte Mietnahmen immer gegen eine Förderung zu rechnen sind. Die Anschaffungskosten

solcher Photovoltaik-Anlagen sind nicht förderfähig.

 

Dr. Bittner fragt nach, da beide Sporthallen baugleich geplant werden, wie hoch die jeweilige Kostenersparnisse jeder einzelnen Sporthallen ist. Er bittet weiterhin um Erklärung, warum sich die größere Photovoltaik-Anlage prozentual später amortisiert. Die kleinste Photovoltaik-Anlage ist prozentual viel günstiger, da diese sich schon nach 10 Jahren amortisiert. Hinsichtlich der Förderfähigkeit kann sich Herr Dr. Bittner nicht vorstellen, dass der Bau von Photovoltaik-Anlagen generell ausgebremst wird. Herr Dr. Bittner schlägt weiterhin vor, eine Energiegenossenschaft zu gründen. Wenn ein Einzelner nicht in der Lage ist eine große Photovoltaik-Anlage zu betreiben, so könnte die Energiegenossenschaft einspringen. Hier kämen dann wieder die Stadtwerke ins Spiel (Planung, Verwaltung). Herr Dr. Bittner hat noch eine Frage zum Zeitplan. Um den Ausfall des Schulsportes entgegenzuwirken, könnten die Sporthallen auch nacheinander gebaut werden. Aufgrund der Abrechnung beider Maßnahmen bis 2023/2024 muss der Zeitplan aber so eingehalten werden.

Herr Manske führt aus, dass die Kostenersparnisse noch ermittelt werden und dann dem Ausschuss für Bauwesen und öffentliche Ordnung nachgereicht werden. Zum Punkt, warum die größere Photovoltaik-Anlage sich prozentual später amortisiert, führt Herr Manske aus, dass diese Zahlen auf Berechnungen der Fachplaner beruhen. Herr Rabenseifner ergänzt, dass es sich bei den Berechnungen um Zuarbeiten handelt und keine eigenen Berechnungen sind. Bei größeren Anlagen wird der erzeugte Strom derzeit mit 8 Cent vergütet. D. h., wenn ein sonnenreicher Tag ist, erzielt man höhere Einnahmen. Die Investitionssumme bleibt aber gleich, egal ob die Sonne scheint oder nicht. Sollten noch genauere Angaben gewünscht sein, müsste ein Fachplaner dazu Stellung nehmen.

 

Herr Dr. Valentin fragt abschließend nach, welche Art der Begrünung für die neuen Sporthallen geplant ist ggf. auch in Kombination mit dem Einsatz von Photovoltaik-Anlagen. Herr Rabenseifner führt aus, dass eine abschließende Entscheidung, welche Arten der Begrünung in Frage kommen können, noch nicht gefallen ist. Eine Garten- und Landschaftsplanerin arbeitet derzeit zu. Eine Entscheidung wird in den nächsten Wochen getroffen.

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Anlagen