Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0313

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 festzustellen.
  2. Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 zu erteilen.

 

Reduzieren

Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt über den geprüften Jahresabschluss (siehe Anlage 1) bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Zugleich entscheidet sie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

 

 

Begründung:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

09.11.2020 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA) - zur Kenntnis genommen

Erweitern

30.11.2020 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

01.02.2021 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen