Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0594-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft ermächtigt die Betriebsleitung zum Abschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem LK V-G mit folgendem Inhalt:

  1. Die alte Kita Zwergenland wird dem LK zweckgebunden als Flüchtlingsunterkunft Ostseeviertel befristet überlassen, voraussichtlich vom 15.10.2022 bis zum 31.05.2024.
  2. Die Hanse-Kinder übernehmen die notwendige Herrichtung des Gebäudes und die damit verbundenen Kosten.
  3. Die Kosten werden vom LK V-G über die Nutzungsdauer vollständig refinanziert.

 

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Sachdarstellung

Die endgültige Nutzungsvereinbarung kann noch nicht beigebracht werden, da sie sich noch im Abstimmungsprozess befindet. Die derzeitige Kostenschätzung für die Herrichtung des Gebäudes beläuft sich auf mindestens 300.000 €. Daraus ergäbe sich ein monatliches Nutzungsentgelt inkl. der Nebenkostenvorauszahlung von mindestens ca. 17.000 €.

Die Finanzierung ist im Rahmen des beschlossenen Wirtschaftsplanes sichergestellt. Für den geplanten Abriss des Gebäudes wurden 500 T€ veranschlagt, die nun erstmal nicht benötigt werden und hierfür Verwendung finden können.

Gemäß § 8 Abs. 3 der Betriebssatzung entscheidet die Bürgerschaft über die Begründung von Mietverträgen ab einem jährlichen Betrag oberhalb von 150 T€.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

Nein

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x

 

Begründung:

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.06.2022 - Bürgerschaft (BS) - ungeändert beschlossen