Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0279-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald spricht sich für die Aufhebung des durch den Kreistag beschlossenen Anschlusszwanges für Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz in der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Vorpommern-Greifswald aus.

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert alle für Greifswald gewählte Mitglieder des Kreistages dazu auf, in der Kreistagssitzung am 27.02.2023 und ggf. auch in nachfolgenden Sitzungen dem Einwohnerantrag zur Aufhebung des Anschlusszwanges zuzustimmen.

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Sachdarstellung

Bis zum Beschluss des Kreistages vom 12.09.2022 (Drcks. 79/2022) gab es in keiner Abfallwirtschaftssatzung der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern den Zwang zum Anschluss von Kleingärten. Dies war auch insoweit schlüssig, da in Kleingärten in der Regel kein zusätzlicher Müll produziert wird, sondern lediglich Müll, welcher über die reguläre Hausmülltonne entsorgt werden kann. Dass dem so ist, folgt bereits aus dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG), welches festlegt, dass Kleingärten gem. §3 (2) „nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet“ sind.

Durch den neu geschaffenen Anschlusszwang werden Kleingärtner und Kleingärtnerinnen auf ungerechteste Art und Weise benachteiligt, weil sie, ohne nachweislich mehr Müll zu produzieren, mehrfach für die Kosten der Abfallwirtschaft herangezogen werden. Es wäre das mindeste gewesen eine entsprechende Änderung der Satzung zuvor mit den Kleingartenvereinen im Landkreis zu besprechen. Gegen den nun festgesetzten Anschlusszwang gibt es weiterhin erhebliche organisatorische Bedenken.

Die Dachverbände der Kleingärtner haben in Vertretung für insgesamt mehr als 130 Mitgliedsvereine mit über 10.000 Mitgliedern gegen den Anschlusszwang in einem offenen Brief protestiert. Weiterhin wurde im Rahmen eines Einwohnerantrages über 5000 Unterschriften für die Abschaffung des Anschlusszwanges gesammelt. Aus diesem Grund steht der Anschlusszwang am 27.02.2023 im Kreistag erneut zur Abstimmung. Da die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald regelmäßig die Bedeutung der Kleingartenvereine für das zivile und kulturelle Leben der Stadt betont, ist es angezeigt diese Unterstützung auch auf Kreisebene fortzusetzen.

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Finanz. Auswirkung

Haushalt

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

(Ja oder Nein)?

HHJahr

Ergebnishaushalt

Nein

 

Finanzhaushalt

Nein

 

 

 

Teil-

haushalt

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung

nach Finanzierung in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/

Untersachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten (Ja oder Nein)?

 

 

 

HHJahr

Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto

Planansatz

in €

Jährliche

Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

Ja, positiv

Ja, negativ

Nein

 

 

x 

 

Begründung:

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.01.2023 - Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK) - ungeändert abgestimmt

Erweitern

30.01.2023 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

23.02.2023 - Bürgerschaft (BS) - geändert beschlossen