Beschlussvorlage der Politik (ö) - BV-P-ö/07/0279-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Anschlusszwanges für Kleingärten in der Abfallbewirtschaftung
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Antragsteller/in:
- SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit (BuK)
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Beratung
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17.01.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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30.01.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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23.02.2023
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald spricht sich für die Aufhebung des durch den Kreistag beschlossenen Anschlusszwanges für Kleingärten nach Bundeskleingartengesetz in der Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Vorpommern-Greifswald aus.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert alle für Greifswald gewählte Mitglieder des Kreistages dazu auf, in der Kreistagssitzung am 27.02.2023 und ggf. auch in nachfolgenden Sitzungen dem Einwohnerantrag zur Aufhebung des Anschlusszwanges zuzustimmen.
Sachdarstellung
Bis zum Beschluss des Kreistages vom 12.09.2022 (Drcks. 79/2022) gab es in keiner Abfallwirtschaftssatzung der Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern den Zwang zum Anschluss von Kleingärten. Dies war auch insoweit schlüssig, da in Kleingärten in der Regel kein zusätzlicher Müll produziert wird, sondern lediglich Müll, welcher über die reguläre Hausmülltonne entsorgt werden kann. Dass dem so ist, folgt bereits aus dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG), welches festlegt, dass Kleingärten gem. §3 (2) „nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet“ sind.
Durch den neu geschaffenen Anschlusszwang werden Kleingärtner und Kleingärtnerinnen auf ungerechteste Art und Weise benachteiligt, weil sie, ohne nachweislich mehr Müll zu produzieren, mehrfach für die Kosten der Abfallwirtschaft herangezogen werden. Es wäre das mindeste gewesen eine entsprechende Änderung der Satzung zuvor mit den Kleingartenvereinen im Landkreis zu besprechen. Gegen den nun festgesetzten Anschlusszwang gibt es weiterhin erhebliche organisatorische Bedenken.
Die Dachverbände der Kleingärtner haben in Vertretung für insgesamt mehr als 130 Mitgliedsvereine mit über 10.000 Mitgliedern gegen den Anschlusszwang in einem offenen Brief protestiert. Weiterhin wurde im Rahmen eines Einwohnerantrages über 5000 Unterschriften für die Abschaffung des Anschlusszwanges gesammelt. Aus diesem Grund steht der Anschlusszwang am 27.02.2023 im Kreistag erneut zur Abstimmung. Da die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald regelmäßig die Bedeutung der Kleingartenvereine für das zivile und kulturelle Leben der Stadt betont, ist es angezeigt diese Unterstützung auch auf Kreisebene fortzusetzen.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
Nein |
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Finanzhaushalt |
Nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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