Beschlussvorlage der Verwaltung - BV-V/07/0701
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlicher Betrauungsakt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die WITENO GmbH
- Status:
- öffentlich (in Beratung aufgenommen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 07 Abteilung Wirtschaft und Tourismus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen (FA)
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Beratung
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16.01.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung (WA)
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Beratung
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18.01.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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30.01.2023
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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23.02.2023
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Sachdarstellung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Landkreis Vorpommern-Greifswald befinden sich aufgrund von geographischen und strukturellen Gegebenheiten in einer wirtschaftlichen besonderen Lage. Momentan sind die Stadt sowie der Landkreis von einer sehr hohen Arbeitslosenquote und einem niedrigen Bruttoinlandsprodukt gekennzeichnet. So betrug die Arbeitslosenquote im Landkreis im Zeitraum von 2018 bis 2020 168 % des Bundesdurchschnitts, während das Bruttoinlandsprodukt im Bezugszeitraum lediglich 76 % des EU-Durchschnitts erreichte. Ferner bilden die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Grenzregion zu Polen und der Woiwodschaft Westpommern, die besondere strukturelle Probleme aufweisen und mithin einen Sonderstatus innerhalb der EU genießen. Die Ansiedlung, Gründung und Entwicklung von Unternehmen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die strukturellen und sozialen Nachteile der Region im nationalen und europäischen Vergleich auszugleichen. Denn die damit einhergehenden Effekte, wie die Schaffung von Arbeitsplätzen, Gewerbesteuereinnahmen und andere Ausstrahlungseffekte, wirken sich mittelfristig positiv auf die Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aus.
Die Förderung der Leistungen der WITENO GmbH liegt im Interesse der Gesellschaft als Ganzes, da Leistungen, die zu Unternehmensgründungen und -ansiedlungen führen sowie Arbeitsplätze sichern oder schaffen, im Landkreis Vorpommern-Greifswald einen deutlich höheren gesellschaftlichen Stellenwert als in anderen, strukturstärkeren Regionen haben und sich mittelfristig positiv auf die Zukunftsperspektiven und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger der Universitäts- und Hansestadt Greifswald auswirken.
Vor diesem Hintergrund betraut die Universitäts- und Hansestadt Greifswald die WITENO GmbH mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung von wirtschaftsfördernden Maßnahmen im Raum Greifswald auf der Grundlage des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission, die im Betrauungsakt unter II (2) näher erläutert werden. Gesellschaftszweck der WITENO GmbH ist die Förderung der Wirtschaft durch den Betrieb von Gründer- und Technologiezentren im Raum Greifswald mit dem Ziel der Förderung von innovativen Unternehmensgründungen, von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, des Technologie- und Wissenstransfers zwischen den einzelnen Unternehmungen sowie zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, insbesondere auf den Gebieten der Technologie, der Biologie, der Biomedizin, der Bioökonomie und Biotechnologie sowie der Plasmatechnologie. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist hingegen kein Zweck der WITENO GmbH. Etwaige Gewinne sind nicht auszuschütten, sondern in die weitere Tätigkeit der Gesellschaft zu investieren. Die WITENO GmbH erbringt u. a. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („DAWI“). Im Falle dessen, dass Geschäftsfelder sich nicht selbst refinanzieren, kann die Gesellschaft zukünftig öffentliche Zuschüsse oder andere Vergünstigungen als Verlustausgleich durch den Hauptgesellschafter, die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, erhalten.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat die PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft beauftragt, eine gutachterliche Stellungnahme zur beihilferechtskonformen Ausgestaltung der Finanzierung der WITENO GmbH nach dem DAWI-Freistellungsbeschluss und unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Anforderungen vorzunehmen und einen Betrauungsakt zu entwerfen.
Unter den Voraussetzungen des DAWI-Freistellungsbeschlusses sind staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, zulässig. Der Betrauungsakt ergeht zur Umsetzung dieser Vorgaben mit dem Ergebnis, dass die
Ausgleichsleistungen, die der WITENO GmbH für die Erledigung der ihr übertragenen DAWI zur Erreichung der vorstehend beschriebenen Ziele bei der Förderung der Wirtschaft als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden und von der Anmeldepflicht bei der Kommission nach Art. 108 Abs. 3 AEUV befreit sind. Zu beachten ist, dass der Betrauungsakt vor einem etwaigen Defizitausgleich erfolgen muss, da andernfalls neben etwaigen Klagen von Wettbewerbern für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren Rückforderungsansprüche infolge des unzulässigen Erhalts von Beihilfen drohen könnten.
Zu beachten ist, dass die Betrauung an sich keine direkten Zahlungsflüsse auslöst.
Finanz. Auswirkung
Haushalt |
Haushaltsrechtliche Auswirkungen (Ja oder Nein)? |
HHJahr |
Ergebnishaushalt |
nein |
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Finanzhaushalt |
nein |
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Teil- haushalt |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
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Folgekosten (Ja oder Nein)? |
nein |
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HHJahr |
Produkt/Sachkonto/ Untersachkonto |
Planansatz in € |
Jährliche Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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181,8 kB
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